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Band No. 10 Berlin vor hundert Jahren

Volltext: Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins (Rights reserved) Ausgabe 13.1896 (Public Domain)

Beilage zu Nummer 101 
der „Amtlichen Nachrichten.“ 
ent wu = 
Berfügung vom 16. Dezember 1930. 
<< iE. 1: 141/30 =. 
Betrifft : Deckblatt zur Verfügung vom 16. Juli 
1925 -- 1256. P. 2. 25 -- betr. Meldewesen. 
(Ordner VI, Gruppe V A). 
A. Abschnitt A vorgenannter Verfügung (Ausführungs- 
anweisung für die Meldestellen der Polizeireviere usw.) in 
der Sassung der Vfg. v. 25. 6. 30 -- U1.E.1.82.30. =- 
(Beil. zu Amtl. Nachr. Rr. 50) ist wie folgt zu ändern bzw. 
zu ergänzen: 
j.) Absatz 1 der Sisfer 1 „(Su s 2)“ erhält folgenden 
Wortlaut: 
„Als Wohnsit= oder dauernde Aufenthaltsnahme 
im Sinne des 8 2 gilt das Beziehen einer Wohnung im 
hiesigen Landespolizeibezirk. Als Wohnungen gelten nicht 
nur Jolche in Häusern, sondern auch Lauben in Lauben- 
kolonien sowie Wohnwagen, Wohnsc<hiffe und Zelte, 
selbst wenn sie zum dauernden Aufenthalt von Menschen 
nicht geeignet sind. Sofern also Bewohner von Lauben 
usw. im hiesigen Landespolizeibezirk nicht anderweitig in 
Wohnung gemeldet sind, unterliegen sie auch in den Lau- 
ben usw. der Meldepflicht gemäß den 85 2-4.“ 
2.) „Ziffer 3 „(Su 8 5 Sisfer 1)“ erhält folgenden Wortlaut: 
„Die ersten Stücke der An-, Ab- und Ummeldungen 
sind für die Bearbeitung der polizeilichen Melderegister 
bestimmt. Die An- und Ummeldungen werden nach ihrer 
Bearbeitung im Eingangsrevier mittels Aktenwagens 
dem EMA. zugeleitet. Wegen der Bearbeitung der Um- 
meldungen vgl. Abschnitt E Siffer 1. 
Die ersten Stücke der Abmeldungen werden nach 
ihrer Erledigung in den Meldestellen gesammelt und von 
B
	        
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