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dos ] Entgelt bei Sdcreib- 1.4.27 der Vorortbahnhof Putlitstraße, die Westhafenstraße und
arbeiten m die Straße An der Futsigorüke bis zur öftiupen Bauslicht:
. . u. inie werden von den Stadtbezirken 293 C, 299 und 304
| für Städtishe Verwaltungshandlungen. abgetrennt und dem Stadtbezirk 293 D zugeteilt.
-- Gesd..-Z Pin. 1, 3. Fernruf: Magistrat 37. -
, Ait Rügkeicht auf die geatiägenen Verwaltingskogten B &
- | zur Angleichung an die staatlichen Sätze der Tarifstelle 1 | orforagliche Kündigungen [31.3 27]
? gautliehen Vetwltunggebukrenorduung vom 30. 12. 1026 1.102 | „Borforalihe ai et Den 31.327
-635.35. itten wir, bei Anfertigung von Absdhrift
jede angefangene Seite 0,30 M., mindestens dg arbeitsnachweise und Beschäftigung solcher
0 M. zu erheben. Diese Regelung gilt nur, Soweit nach Angestellten gemäß 8 39a des 4. UTB.
nstblatt I Nr. 199/25 die Verwaltungshandlung über- .
pt gegen Entgelt vorzunehmen ist und Soweit nicht be- - Gesch.-Z. Trk. 3. Fernruf: Magistrat 766. -=-
dere Gebührenordnungen andere Regelung treffen. Wie uns bekannt geworden, haben einige Bezirksämter
wegen der in Aussicht stehenden Einführung der Arbeits-
7 josenverficerung, eilen in Men. Bezittontbeieamiern, be-
äftigten Angestellten das Arbeitsverhältnis vorsorglich ge-
C99 | Jachtrag IV zum Ortsgeseß [5.4.27] 1.37 ] kündigt. Wir halten eine solche Maßnahme nach dem
eren betreffend die Müll- jeinen Stande der Beratungen ver die Zirbeitslosen.
;c versicherung für verfrüht und ersuchen, neue Kündigungen
seitigung in Berlin vom 3./8. Juli 1925. aus diesem Anlaß bis auf weiteres nicht mehr auszusprechen.
Gesch.-Z. I. 1. Fuhr. 3/27. Fernruf: Magistrat 47. -- Soweit Kündigungen schon erfolgt sind, ersuchen wir, hier-
| | "'% aus Folgerungen nicht zu ziehen.
Auf Grund des Ortsgesezes betreffend die Müll- Weiter sind wir darauf hingewiesen worden, daß die
seitigung in Berlin vom 3./8. Juli 1925 (8 2) wird der Bezirks ämter wegen des zu erwartenden Rü>ganges der
ltungsbereich desselben durch übereinstimmende Beschlüsse Zahl der unterstüßten Erwerbslosen vorsorglich Kün-
5 Magistrats vom 9. Februar 1927 und der Stadt- digungen von Angestellten in solhem Umfang vornehmen,
rordnetenversammlung vom 3. März 1927 mit Wirkung daß sie über das zur Erreichung der Meßziffer (zurzeit
m 1. Mai 1927 auf die Ortsteile Cöpeni> (einschl. Kolonie Umdru>-Rundverfügung vom 17. 3. 27 -- G.B. I. 1 =
endenschloß), Sriedrihshagen und Grünau im Verwal- notwendige Maß nicht unwesentlich hinausgehen. Wir bitten
gsbezirk Cöpeni> ausgedehnt. hierbei zu bedenken, daß jede Kündigung, auch wenn sie
Berlin, den 5. April 1927. nur vorsorglich erfolgt, Unruhe bei den betroffenen An-
Magistrat gestellten auslöst und geeignet erscheint, die Arbeitsfreudigkeit
gistrat. in einem für die Verwaltung nachteiligen Sinne zu be-
gez. Böß. einflussen. Wir ersuchen daher, auch Kündigungen aus
diesem Anlaß auf die notwendige Zahl zu beschränken.
. i “ Ir a nun den Bezitksämtern die Mögtichbeit zu geben,
ngestellte der Bezirksarbeitzämter na eendigung ihres
| 100 | Nachtrag V zum Orfksgeseß [5.4 27 ' Arbeitsverhältnisses durch Kündigung noch kürzere Zeit in
EN betreffend die Müll- ihren bisherigen Dienststellen weiter zu beschäftigen, haben
keseitigung in Berlin vom 3./8. Juli 1925. wir mit dem Gesamtbetriebsrat gemäß 8 39 a des 4. ATV,
| folgende Vereinbarung getroffen:
Gesch.-Z3. 1. 1. Fuhr. 3/27. Fernruf: Magistrat 47. -- „Mit Angesteiten, denen des Arbeiteverhilinis, .
- . .. gebenenfalls auch nur vorsorglich, rechtswirksam ge Ündigt
au rind „des Drisgesehes betr. die Müllbeseitigung worden ist, um die jeweils vorgeschriebene Höchstzahl an
teich -J m 3./8. Juli 1925 (8 2) wird der Geltungs- Personal in der Erwerbslosenfürsorge nicht zu über-
< desfelben durch übereinstimmende Beschlüsse des schreiten, können in der Zeit bis zum 30. Juni 1927 in
agistrats vom 9. 2. 1927 und der Stadtverordneten- unmittelbarem Anschluß an die beendigten Arbeits-
Esam vom 3. 3. 1927 mit Wirkung vom 1. 4. 1927 verhältnisse Arbeitsverträge gemäß 8 39 a des 4. ATV.
neten Ortsteil Briß im Verwaltungsbezirk Neukölln aus- ctätigt werden. Die Auswahl der für solche Arbeits-
“ verträge in Frage kommenden ausscheidenden Angestellten
Berlin, den 5. April 1927. hat im Benehmen mit der zuständigen Angestellten-
Magistrat vertretung mindestens 3 Tage vor der Entiassung ZU
... erfolgen. Wird zwischen der Verwaltung und der An-
ge3. Böß. gestelltenvertretung hierbei ein Einvernehmen nicht
erzielt, so entscheidet bei Anruf der Angestelltenvertretung
ere der Magistrat (TVA.). Im übrigen gelten die Bestim-
Aend mungen des 4. ATV. mit Ausnahme des 8 39.“
| 101 | nderung von [7 27 | Wir ersuchen, von der durch diese Vereinbarung jeßt
= Stadfbezirfen m gegebenen Möglichkeit des Abschlusses von Arbeitsverträgen
im Berwaltfungsbezirk Tiergarten. auf eine bestimmte Zeit oder abgestellt auf den Eintritt
eines bestimmten Ereignisses in geeignet erscheinenden
- Gesch.-Z. G.B. I. 4. B. 99/21. Fernruf: Mag. 412. -- Fällen Gebrauch zu machen.
Die Grundstü>e Friedrich-Krause-Ufer 4--9 (altes An die Bezirksämter
PWagdalenenftif und Siechenhaus Bethesda) und Quißow-
raße 64-78 sowie die Putlikbrüde, der Ringbahnhof und