Path:
Volume 9. April 1927

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1927 (Public Domain)

75 
dos ] Entgelt bei Sdcreib- 1.4.27 der Vorortbahnhof Putlitstraße, die Westhafenstraße und 
arbeiten m die Straße An der Futsigorüke bis zur öftiupen Bauslicht: 
. . u. inie werden von den Stadtbezirken 293 C, 299 und 304 
| für Städtishe Verwaltungshandlungen. abgetrennt und dem Stadtbezirk 293 D zugeteilt. 
-- Gesd..-Z Pin. 1, 3. Fernruf: Magistrat 37. - 
, Ait Rügkeicht auf die geatiägenen Verwaltingskogten B & 
- | zur Angleichung an die staatlichen Sätze der Tarifstelle 1 | orforagliche Kündigungen [31.3 27] 
? gautliehen Vetwltunggebukrenorduung vom 30. 12. 1026 1.102 | „Borforalihe ai et Den 31.327 
-635.35. itten wir, bei Anfertigung von Absdhrift 
jede angefangene Seite 0,30 M., mindestens dg arbeitsnachweise und Beschäftigung solcher 
0 M. zu erheben. Diese Regelung gilt nur, Soweit nach Angestellten gemäß 8 39a des 4. UTB. 
nstblatt I Nr. 199/25 die Verwaltungshandlung über- . 
pt gegen Entgelt vorzunehmen ist und Soweit nicht be- - Gesch.-Z. Trk. 3. Fernruf: Magistrat 766. -=- 
dere Gebührenordnungen andere Regelung treffen. Wie uns bekannt geworden, haben einige Bezirksämter 
wegen der in Aussicht stehenden Einführung der Arbeits- 
7 josenverficerung, eilen in Men. Bezittontbeieamiern, be- 
äftigten Angestellten das Arbeitsverhältnis vorsorglich ge- 
C99 | Jachtrag IV zum Ortsgeseß [5.4.27] 1.37 ] kündigt. Wir halten eine solche Maßnahme nach dem 
eren betreffend die Müll- jeinen Stande der Beratungen ver die Zirbeitslosen. 
;c versicherung für verfrüht und ersuchen, neue Kündigungen 
seitigung in Berlin vom 3./8. Juli 1925. aus diesem Anlaß bis auf weiteres nicht mehr auszusprechen. 
Gesch.-Z. I. 1. Fuhr. 3/27. Fernruf: Magistrat 47. -- Soweit Kündigungen schon erfolgt sind, ersuchen wir, hier- 
| | "'% aus Folgerungen nicht zu ziehen. 
Auf Grund des Ortsgesezes betreffend die Müll- Weiter sind wir darauf hingewiesen worden, daß die 
seitigung in Berlin vom 3./8. Juli 1925 (8 2) wird der Bezirks ämter wegen des zu erwartenden Rü>ganges der 
ltungsbereich desselben durch übereinstimmende Beschlüsse Zahl der unterstüßten Erwerbslosen vorsorglich Kün- 
5 Magistrats vom 9. Februar 1927 und der Stadt- digungen von Angestellten in solhem Umfang vornehmen, 
rordnetenversammlung vom 3. März 1927 mit Wirkung daß sie über das zur Erreichung der Meßziffer (zurzeit 
m 1. Mai 1927 auf die Ortsteile Cöpeni> (einschl. Kolonie Umdru>-Rundverfügung vom 17. 3. 27 -- G.B. I. 1 = 
endenschloß), Sriedrihshagen und Grünau im Verwal- notwendige Maß nicht unwesentlich hinausgehen. Wir bitten 
gsbezirk Cöpeni> ausgedehnt. hierbei zu bedenken, daß jede Kündigung, auch wenn sie 
Berlin, den 5. April 1927. nur vorsorglich erfolgt, Unruhe bei den betroffenen An- 
Magistrat gestellten auslöst und geeignet erscheint, die Arbeitsfreudigkeit 
gistrat. in einem für die Verwaltung nachteiligen Sinne zu be- 
gez. Böß. einflussen. Wir ersuchen daher, auch Kündigungen aus 
diesem Anlaß auf die notwendige Zahl zu beschränken. 
. i “ Ir a nun den Bezitksämtern die Mögtichbeit zu geben, 
ngestellte der Bezirksarbeitzämter na eendigung ihres 
| 100 | Nachtrag V zum Orfksgeseß [5.4 27 ' Arbeitsverhältnisses durch Kündigung noch kürzere Zeit in 
EN betreffend die Müll- ihren bisherigen Dienststellen weiter zu beschäftigen, haben 
keseitigung in Berlin vom 3./8. Juli 1925. wir mit dem Gesamtbetriebsrat gemäß 8 39 a des 4. ATV, 
| folgende Vereinbarung getroffen: 
Gesch.-Z3. 1. 1. Fuhr. 3/27. Fernruf: Magistrat 47. -- „Mit Angesteiten, denen des Arbeiteverhilinis, . 
- . .. gebenenfalls auch nur vorsorglich, rechtswirksam ge Ündigt 
au rind „des Drisgesehes betr. die Müllbeseitigung worden ist, um die jeweils vorgeschriebene Höchstzahl an 
teich -J m 3./8. Juli 1925 (8 2) wird der Geltungs- Personal in der Erwerbslosenfürsorge nicht zu über- 
< desfelben durch übereinstimmende Beschlüsse des schreiten, können in der Zeit bis zum 30. Juni 1927 in 
agistrats vom 9. 2. 1927 und der Stadtverordneten- unmittelbarem Anschluß an die beendigten Arbeits- 
Esam vom 3. 3. 1927 mit Wirkung vom 1. 4. 1927 verhältnisse Arbeitsverträge gemäß 8 39 a des 4. ATV. 
neten Ortsteil Briß im Verwaltungsbezirk Neukölln aus- ctätigt werden. Die Auswahl der für solche Arbeits- 
“ verträge in Frage kommenden ausscheidenden Angestellten 
Berlin, den 5. April 1927. hat im Benehmen mit der zuständigen Angestellten- 
Magistrat vertretung mindestens 3 Tage vor der Entiassung ZU 
... erfolgen. Wird zwischen der Verwaltung und der An- 
ge3. Böß. gestelltenvertretung hierbei ein Einvernehmen nicht 
erzielt, so entscheidet bei Anruf der Angestelltenvertretung 
ere der Magistrat (TVA.). Im übrigen gelten die Bestim- 
Aend mungen des 4. ATV. mit Ausnahme des 8 39.“ 
| 101 | nderung von [7 27 | Wir ersuchen, von der durch diese Vereinbarung jeßt 
= Stadfbezirfen m gegebenen Möglichkeit des Abschlusses von Arbeitsverträgen 
im Berwaltfungsbezirk Tiergarten. auf eine bestimmte Zeit oder abgestellt auf den Eintritt 
eines bestimmten Ereignisses in geeignet erscheinenden 
- Gesch.-Z. G.B. I. 4. B. 99/21. Fernruf: Mag. 412. -- Fällen Gebrauch zu machen. 
Die Grundstü>e Friedrich-Krause-Ufer 4--9 (altes An die Bezirksämter 
PWagdalenenftif und Siechenhaus Bethesda) und Quißow- 
raße 64-78 sowie die Putlikbrüde, der Ringbahnhof und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.