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auch ohne eine solche ferner wie bisher überall angenommen werden
würden.
Dass man diese Erwartung alles Ernstes hegte, ist unzweifelhaft;
allein man täuschte sich und 87 hötte die Verordnung nur auf-
merksam bis zu Ende durchzulesen brauchen, um die Lage, in die
man sich brachte, im voraus zu erkennen. Das betreifende Edikt schloss
nämlich solche, die ohne ein vorschriftsmässig ausgestelltes Zeugnis
kämen, gar nicht von der Immatriculation auf den Universitäten aus,
sondern unterwarf sie nur einer dort mit ihnen -*“zubaltenden Prüfung.
Diese Massregel fand selbstverständlich auf Abiturienten des
Französischen Gymrasiums nach der ab! hnenden Erklärung des
Conseil academique Anwadrug, Aus "7 77) das inhaltschwere
Wort: plectuntur * hivi In der eo zer" affenen Sachlage trat auch
keine Änderunz ein, als man sie 60 TU 1802 mit einer Be-
schwerde über die Zurücksetzung ° 7 urch die nochmalige
Prüfung der vom Gymnasium für - "on Viytam, srführe, an den in-
zwischen an Wöllners Stelle getreten: "-*.' + c7. Massow wandte.
Da die betreffende Eingabe kein Einlen'-n» Sachen der auf der
Schule vorzunehmenden Prüfung erkennen liess, so konnte der Be-
scheid kaum anders als ablehnend lauten. Die Beanstandung der
von Erman ausgestellten Zeugnisse und die Belästigung ihrer Inhaber
durch eine vor unbekannten Examinatoren abzulegende Reifeprüfung
dauerte fort, bis der Erlass einer neuen Prüfungsordnung vom 25. Juni
1812, der das Conseil academiyue sich wohl oder übel unterwerfen
musste, der schwebenden Differenz ein Ende machte. Es ist nicht
zu verkennen, dass der Rückgang der Frequenz der Anstalt in den
Jahren 1788—94 und die auch später noch herrschende Leere in
den obersten Klassen auf das unkluge Verhalten des Conseil academique
in dieser Angelegenheit zurückzuführen ist.
Nach der Niederwerfung des preussischen Staats im Jahre 1806 nahm
Hand in Hand mit der Reorganisierung der gesamten Staatsverwaltung
auch das Werk der »Verstaatlichung« des Unterrichtswesens, um mit
Paulsen zu reden, seinen Fortgang. Die im Jahre 1808 im Ministerium
des Innern eingesetzte Sektion des Cultus und des öffentlichen Unterrichts
begann ihre Thätigkeit damit, von allen höheren Schulen der Monarchie
Nachrichten über die ihnen zustehenden Vorrechte und Immunitäten
einzuziehen. Am 8. April 1809 erfolgte durch die gedachte Sektion
die Mitteilung, dass das französische Gymnasium ebenso wie die