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nebst Wohnung für einen Kirchendiener bot und noch Mietslokalitäten,
um die Zinsen des aufzubringenden Kapitals zu decken, übrig liess.
Die Schwierigkeit lag nur darin, dass die Kolonie noch kein eigenes
Vermögen besass und niemand befugt war, einen Schuldschein in
ihrem Namen auszustellen; im übrigen hatte sich der Kummerz-
Sekretär Jean Perard bereit erklärt, gegen genügende Sicherheit die
geforderte Summe vorzustrecken. Um ihm die nötige Gewähr zu
bieten, fand man den Ausweg, zu einer ausserordentlichen Versamm-
lung des Konsistoriums dreissig der hervorragendsten Familienhäupter
als Vertreter der Gemeinde hinzuzuziehen und im Falle ihrer Zu-
stimmung die letztere selbst für Ci Zurückzahlung solidarisch zu
verpflichten. Diese Versar * ‘© 1" m "Q, November 1701 statt
und der bejahende Beschluss 174. \nwesenden einstimmig
gefasst, jedoch unter der Becinpviur cuss Caes Kollegium, das in
seiner gegenwärtigen Verfassung keine Gewähr für eine gedeihliche
Weiterentwickelung böte, einer gründlichen Umformung unterzogen
würde. Zu diesem Ende schlug man vor, einen aus ständigen Mit-
gliedern bestehenden akademischen Rat einzusetzen, welcher das
Grundgesetz der Schule prüfen, zweckmässig umgestalten und auch
in Zukunft die Aufrechterhaltung einer guten Ordnung überwachen
sollte. Dieser Vorschlag fand die Allerhöchste Billigung. (13. Dezember
1701.) Nachdem Perard die fehlende Sum von 1500 Thlr. ein-
gezahlt hatte, wurde am 19. Januar 1702 der Kaufkontrakt end-
gültig abgeschlossen. Die Prediger Gaultier und de Beausobre, die
Legationsräte Du Han de Jandun und d’Ingenheim, der Oberrichter
Charles Ancillon, die Obergerichtsräte Goffin und Drouet wurden
als ständige Mitglieder des neu zu errichtenden Conseil academique
vorgeschlagen und durch Allerhöchste Entschliessung vom 24. Februar
mit der Ausarbeitung des neu zu entwerfenden Statuts beauftragt.
Chauvin und Audouy wurden ausdrücklich davon ausgeschlossen,
da, wie Dohna in einer Randverfügung bemerkte, aus ihrer Mit-
wirkung doch nur »Hader und Zank entstehen« würde; doch sollten sie
später Zutritt zu den Beratungen der Inspektoren erhalten, »mais
de maniere cependant qu’ils soient eux-memes soumis ä l’Inspection«.
Nachdem darauf die Minister Graf v. Dohna und v. Brandt sich
persönlich in das Schulhaus begeben hatten, um zur Verhütung alles
Streits den Herren Chauvin, Audouy und den übrigen Klassenlehrern
einerseits so wie dem Konsistorium andrerseits die von ihnen zu