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I. Abschnitt. Von der Begründung des Französischen Kollegiums bis zur Übersiedlung nach der Niederlagstrasse

Full text: Festschrift zur Feier des 200jährigen Bestehens des Königlichen Französischen Gymnasiums / Grünwald, Eugen (Public Domain)

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nebst Wohnung für einen Kirchendiener bot und noch Mietslokalitäten, 
um die Zinsen des aufzubringenden Kapitals zu decken, übrig liess. 
Die Schwierigkeit lag nur darin, dass die Kolonie noch kein eigenes 
Vermögen besass und niemand befugt war, einen Schuldschein in 
ihrem Namen auszustellen; im übrigen hatte sich der Kummerz- 
Sekretär Jean Perard bereit erklärt, gegen genügende Sicherheit die 
geforderte Summe vorzustrecken. Um ihm die nötige Gewähr zu 
bieten, fand man den Ausweg, zu einer ausserordentlichen Versamm- 
lung des Konsistoriums dreissig der hervorragendsten Familienhäupter 
als Vertreter der Gemeinde hinzuzuziehen und im Falle ihrer Zu- 
stimmung die letztere selbst für Ci Zurückzahlung solidarisch zu 
verpflichten. Diese Versar * ‘© 1" m "Q, November 1701 statt 
und der bejahende Beschluss 174. \nwesenden einstimmig 
gefasst, jedoch unter der Becinpviur cuss Caes Kollegium, das in 
seiner gegenwärtigen Verfassung keine Gewähr für eine gedeihliche 
Weiterentwickelung böte, einer gründlichen Umformung unterzogen 
würde. Zu diesem Ende schlug man vor, einen aus ständigen Mit- 
gliedern bestehenden akademischen Rat einzusetzen, welcher das 
Grundgesetz der Schule prüfen, zweckmässig umgestalten und auch 
in Zukunft die Aufrechterhaltung einer guten Ordnung überwachen 
sollte. Dieser Vorschlag fand die Allerhöchste Billigung. (13. Dezember 
1701.) Nachdem Perard die fehlende Sum von 1500 Thlr. ein- 
gezahlt hatte, wurde am 19. Januar 1702 der Kaufkontrakt end- 
gültig abgeschlossen. Die Prediger Gaultier und de Beausobre, die 
Legationsräte Du Han de Jandun und d’Ingenheim, der Oberrichter 
Charles Ancillon, die Obergerichtsräte Goffin und Drouet wurden 
als ständige Mitglieder des neu zu errichtenden Conseil academique 
vorgeschlagen und durch Allerhöchste Entschliessung vom 24. Februar 
mit der Ausarbeitung des neu zu entwerfenden Statuts beauftragt. 
Chauvin und Audouy wurden ausdrücklich davon ausgeschlossen, 
da, wie Dohna in einer Randverfügung bemerkte, aus ihrer Mit- 
wirkung doch nur »Hader und Zank entstehen« würde; doch sollten sie 
später Zutritt zu den Beratungen der Inspektoren erhalten, »mais 
de maniere cependant qu’ils soient eux-memes soumis ä l’Inspection«. 
Nachdem darauf die Minister Graf v. Dohna und v. Brandt sich 
persönlich in das Schulhaus begeben hatten, um zur Verhütung alles 
Streits den Herren Chauvin, Audouy und den übrigen Klassenlehrern 
einerseits so wie dem Konsistorium andrerseits die von ihnen zu
	        
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