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c) dass auch in den hinsichtlich der Normierung der Zahl der Freischüler-
stellen und hinsichtlich der Verteilung derselben von dem Conseil
academique bisher befolgten Grundsätzen in Zukunft keine den Interessen
der französisch-reformierten Gemeinde nachteilige Veränderung eingeführt
werde, und
dass dem Konsistorium der hiesigen französisch-reformierten (Gemeinde,
da dasselbe an dem neu zu errichtenden Gymnasial-Gebüude keinerlei
Miteigentums- oder Mitbenutzungsrecht für sich in Anspruch nimmt, auch
niemals eine Verpflichtung zur Teilnahme an den durch den Besitz und
die Unterhaltung des neuen Gymmnasial-Gebäudes erwachsenden Kosten
und Lasten angesonnen werden soll.
Diese vorstehend unter a bis d aufgeführten Bedingungen werden hierdurch
von dem Conseil acad6mique ausdrücklich angenommen, und beide Vertrag
schliessenden Teile sind darüber einverstanden, dass auch diese Bedingungen als
wesentliche Grundlagen, auf denen der gegenwärtige Vertrag beruht, aufgefasst
werden sollen.
iA
Dieser Vertrag wurde am 25. März 1872 von dem Minigeter der
geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten, am 8. April
desselben Jahres von dem Konsistorium der französischen Kirche be-
stätigt. Der Verkauf des Grundstücks an den Kronfideikommiss war
schon vorher, unmittelbar nach dem Abschlusse des Vertrages erfolgt.
Inzwischen war durch Kontrakt vom 23. Februar 1871, bestätigt
am 16. März desselben Jahres, das Grundstück der Gebrüder Holz-
händler und Kaufmann Eger in der Dorotheenstrasse 41 für das
Französische Gymnasium, vertreten durch den Regierungs-Assessor
Grisebach als Bevollmächtigten des Königlichen Provinzial-Schul-
kollegiums, für den Kaufpreis von 15065 Thlr. erworben worden.
Zu dieser Kaufsumme steuerte das Cymnasium aus seinen H ypotheken-
Kapitalien einen Betrag von 35500 Thlr. bei. Der Bau wurde nach
einem Plane des Oberbaurats Giersberg zu Ostern 1872 begonnen
und bis Michaelis 1873 durch den Bauinspektor Stüve und den Bau-
meister Krause zu Ende geführt. Das Gebäude enthält in einem
Erdgeschoss und zwei darauf sich erhebenden Stockwerken 20
eigentliche Klassenzimmer, deren Kubikinhalt zwischen 196,72 und
229,66 cbm. schwankt; ausserdem eine Aula mit 2473,52 cbm, einen
Gesang- und Zeichensaal mit je 468,68 cbm Inhalt, eine Physikklasse
nebst 2 daranstossenden Appbaratenzimmern, einen Bibliotheksaal, cin
Konferenzzimmer, ein Amtszimmer für den Direktor, ein Archiv-
zimmer und eine Wohnung für den Schuldiener. Die Heiz- und
Ventilations-Anlage ist nach dem System von Reichardt & Blümlein