Path:
I. Regulativ

Full text: Berliner Stadtsynode / Meyeren, Wilhelm von (Public Domain)

auziehen fann; Dritten gegenüber werden, foweit $ 9 nicht Anderes beitinumg, Berchlühe 
jer Stadtfyuode durch Muszlige aus dent Wrotofoll befundet, weldhe der Vortikende oder 
delten Stellvertreter bealaubigt; 
die Synodalprotofolle an das Konfiftorium zu befördern und die von Kekgterent beftätigien 
Beichlütie, fomweit ihnı die Bollziehung übertragen wird, zur Ausführung zu bringen: 
ur Berfanmlung der Stadtfynode die erforderlichen Einleitungen zu treten und die 
einerfeits in Betreff gemeinfanıer Firchlidher Mnaclegenheiten des Synodalkezirks echt: 
aubringenden Yırträge feitzuitellen; 
cm Konfiftorium auf Erfordern Gutachten abzuftatten. 
Me 
x 
Der gejhäftsführende Ausjchuß Der 
i, Mai 1895) Hat: 
* die Beichlüffe der Synode über die Musicdhreibung von Umlagen und Mutnahnwe von 
Anleihen vorzubereiten, für die Einziehung der befichloffenen Untlagen und die Wealjirung 
der befchloffenen Anleihen zu forgen, über die Verwaltung der Umlage: und Murlethes 
Erträge Bericht zu erftatten und Rechnung zu Iegen, fomwie die Voranichläge für die Yırs 
maltung zu entwerfen; 
vorbehaltlich der Buftimmung der Synode die Anfieklungsverträge mit den befoldeten Ver: 
mwaltungsbeamten abzufchließen und die Gefdhäftsanweijung für diejelben zu entwerfen. 
Der gefhäftsführende Ausihuß ift berechtigt, in Betreff der zu feiner Zuitändigfeit gehörenden 
Ungelegenheiten mit den Krdhenregimentlidhen und anderen Behörden, fowie den Semeindez und Zynodal- 
Rörper[haften in unmittelbaren Verkehr zu treten. Die Zuichriften an diele ergehen unter Unterfchutft 
ye3 Morlikenden, der die laufenden SGerchärte flıhrt. 
Stadtiyıuode (Mriikel I S 10 de@* Kirchenaevleßes Dom 
$ 10. 
Die zu feiner Zuftändigkeit gehörigen Angelegenheiten und Anträge bereitet der geichäftstührende 
Husfchn für die Stadtinnode vor und giebt dem Vorktande davon vor steftlebung der Tagesordmumag 
wenutniß. 
Der Teßtere ijt verpflichtet, derartige Vorlagen und Anträge auf die Tagesordnung zu feßen. 
Der gelhäftsführende Ausfchuß ijt berechtigt, in dringenden Fällen die Berufung einer autser- 
ardentliden Verfammlung durch den Vorfiand zu verlangen und gleichzeitig mit diefenı Mutrage fenterjeits 
sie Genehmigung des Konfiftoriums ($ 1) nachzufuchen. It die Lektere ertheilt, fo Hit der Yorktand nicht 
befugt, die Einberufung der Verfammlung abzulehnen, 
Bur Feftitellung der Tagesordnung für die Sigungen der Stadijynode ijft der geichäftstührende 
Ausichuß als Beirath vom Vorfiande zuzuziehen. Der Ausihuß Kann fich durch teinen Borkgenden oder 
nes oder mechrere feiner Mitglicder vertreten lalfen. 
Der Vorfikende der Synode, und in Fällen der Behinderung jein Stellvertreter, it berechtigt, 
an den Sigungen des gefchäftsführenden Ausfjdhulfes mit berathender Stimme Theil zu nehmen 1m1d 
‘ederzeit über den Stand der Mrbeiten des AMusichulies Auskunft zu erfordern. 
Die Berjammlungen der Stadtjynode find Öffentlich. 
Sie Faun die Defjentlichfeit auf Antrag ihres Vorfigenden vder von zwanzig ihrer Mitglieder 
uusichließen. Die Berathung darlıber erfolgt unter Ausichluß der Deffentlichkeit. 
Bei den Verhandlungen der Stadtfynode Hat der Kommiffar des Königlichen Konfitoriums 
as Recht, jederzeit daS Wort zu ergreifen und Anträge zu fielen, und ift berechtigt, die Schließung der 
Zigung herbeizuführen, indem er den Vorfigenden zur Vornahınec des Schlieungsaktes veranlagt. Daiclbe 
Xecht zur Wortergreifung und Antragjtelung fteht dem Generaliuverintendenten für die Stadt Berlin ad 
dem Rräfes der Rrovinzialiynode zu. 
Wenu Gegenuftände auf die Tagesordnung gejept ind, weldhe das Atonmfitorium als nicht zur 
Zufändigkeit der Stadtjynode gehörig erachtet, fo hat der ommikiar deljelben vor Beginn der Verathung 
ic Mbileßung von der Tagesorduung zu beantragen. 
S 11.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.