Oberfonfiftorialrath Dr. St. fr“ feinen Heimgang und Geh.
Öberregierungsrath Stihl Sur 5 "eine amtlidhe Arbeitslajt. Ueber:
haupt waren die meiften Derliner X “glieder viel zu fehr durch ihre
DBerufspflidhten in Anfpruc genommen, um die wachfenden Auf
gaben des Central-Aus“ "25 fo u fördern und die von ihHın aus:
gehenden und an ih; © enden Anregungen in foldher Aus:
dehnung im Gebiei, 1 fen evangelifhen Kirche weiter
zu verbreiten, wie e$ uE*5.4 gewefjen wäre. Nad) dem bereitz
oben erwähnten Abgange feiner erften Sekretäre Rendtorff und
Biernagki war ein Erfag für fein Bureau, außer durd Oldenberags
rührige Berichterftattung, namentligH aus Mangel an pekuniären
Mitteln nicht gefunden. Wicdhern felbit reifte zwar fortgefeht, foweit
feine Memter e& irgend geftatteten, zu Vorträgen; aber eine regel:
mäßige AgententhHätigkeit behufs nachhaltiger perfönlidher Einwirkung
im Lande wurde immer fHmerzlicher vermißt. AS nun in Branden-
burg der Central-Ausjhuß feine bei den Kongreffen Kblidhe Konferenz
mit Jeinen au8märtigen Agenten hielt, murde er allfeitig dringend
aufgefordert, eigene Reifeprediger zu berufen, weldhe das Werk der
Inneren Mijfion in feinem Auftrage und in ftetem Zufammenhange mit
ihm im deutfdhen Vaterlande fördern helfen JoNlten. Im folgenden Jahre
1863 murden denn auch als jolde im Einvernehmen mit dem evangeli-
Ihen Oberkirdhenrath angeftellt die Prediger GHefekiel (Vereinsgeift-
licher der rheinijdh-weftfäliihen Jünglingsvereine) und Meyeringh
(Agent des KRheinijhen Provinzial-Ausfhuffes). Al3 Hauptgeficht3=
punkte für ihre Thätigkeit murden feftgeftellt: 1. Beluch der aus-
wärtigen Mitglieder, Agenten und Korrefpondenten, 2. Gewinnung
von Zreunden und Mitarbeitern, auch aus der Hriftlihen Frauen:
welt, 3. Verftändigung mit noch ferner Stehenden und Befeitigung
von Vorurtheilen und Mißverftändnifjen, 4. thätige Theilnahme an
Paftoralfonferenzen, 5. Befuh von Anftalten und DVereinen der
Onneren Mijlion zu eigener Orientirung wie auch zur Berathung
und Nebermittelung anderweitiger Erfahrungen, 6. Auffudhung von
jolchen fittlidh-fozialen Nothftänden, für deren Abhülfe an Ort und
Stelle noch Keine geeigneten Kräfte vorhanden oder in Anfpruch