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IX. Das letzte Jahrzehnt

Full text: Fünfzig Jahre Innere Mission (Public Domain)

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ziehen fönnen. Schon feit Jahren war e8 fein Wunich, 
die Sand zur Schaffung vom Einrihiungen zu bieten, 
durch welde den Berufsarheitern der Inneren Mijjion (Stadt: 
mijfionaren, Hausvätern von Rettungshäufern, Herbergen zur Heiz 
mat) u. j. w.) eine Altersverforgung gefidhert werden Könne. 
Se näher er aber mit Unterftüßung von Jachkfundigjter Seite dieler 
Aufgabe trat, um fo mehr überzeugte er fich davon, daß die Be: 
gründung eines eigenen, für diefen Zweıf zu jHaffenden und event. 
von ihm zu verwaltenden Unternehmens unausführbar fei und jeder 
Verfuch dazu FHäglihH fcoheitern müfje. Nach verfchiedenen mühe- 
vollen und immer zu der gleiden SGewißheit führenden Berfuchen 
gelangte er zu der Neberzeugung, daß, foweit nicht Anftalts= relp. 
Vereinsvorftände rejp. Brüdergenoffenjhaften ihrerfeits den ihHnen 
zugehörigen Berufsarbeitern, wie e& maunigfach bereits ge[dhieht, für 
die Zeit der Invalidität eine fidhere Hilfe gewähren, nur der An- 
iOluß an bereits beftchende und bewährte Verfiherungskaffen zu 
empfehlen fei. Diefe Ueberzeugung veröffentlichte er in der Denkhrift: 
„Zur Altersverforgung der Berufsarbeiter der Inneren 
Million“, in der auf die von den einzelnen Brüderanitalien zu 
vermittelnden und von den Vorjtänden, welde die Arbeiter berufen, 
wie von diefen felbjt an zuverläffigen Stellen zu fichernde Alters: 
verforgung Hingewiejen wurde. Zugleich war darin Auskunft ge= 
geben über diejenigen Inftitute, welche zu diefer VerfidhHerung fich 
vorzugSweije eignen: über die Kaijer WilHelm]pende zu Berlin und 
die Königlich fächjijcdhe Altersrentenbank zu Dresden. 
€3 war naheliegend, daß fiH daran die Frage {Hloß, ob und 
inmieweit das im Deutjhen Reich eingeführte Invalidität8= und 
AlterSverficherungsgefeß mit feinen Pflichten und Rechten die Berufs» 
arbeiter der Inneren Mifjion mit einfchließe. Der Central-Austhuß 
nahm daher Anlaß, fidh genau zu Informiren und eine zuver- 
fällige Injtruktion hierüber allen ihm verbundenen Vereinen und 
Mitarbeitern darzubieten. 
Einen befriedigenden Abfhluß fand die Frage der Altersz und 
Invaliditätsverjidherung wie der Wittwenverforgung der Berufs:
	        
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