der Haft und nad ihHrer Entlaffung, der Central-Aus[huß
jolle dahin wirken,
„1. daß im Deutfdhen Reihe eine ausreidhende Zahl von
Zwangserziehungsanftalten gegründet und in Ddenjelben
namentlid zur Erziehung tüichtige Beamte angeftellt werden,
daß befondere Strafanftalten für jugendlide Gefangene mit
befonderen Anordnungen für den Strafvollzug an ihHnen einz
gerichtet, und an denfelben gleichfalls zur Erziehung tüchtige
Beamte angeftellt werden,
daß eine Menderung der SGefeßgebung herbeigeführt werde,
dahin, daß der Michter ermächtigt werde, zu erkennen, daß
der verurtheilte IugendlidhHe nad) der Strafverbüßung unter
Zwangserziehung geftellt werde,
daß das Gefeß vom 13. März 1878 auch auf foldhe ver:
wahrlofte Kinder ausgedehnt werde, welche fihH noch Feine
itrafbare Handlung zu Schulden Fommen ließen.“
Nach eingehender Prüfung gab der Central-Ausfhuß zunächtt
dem dritten Antrage Folge durch eine Eingabe an den Bundesrath.
Nah dem Kongreß mehrten fich die Arbeiten jo fehr, daß der
Hoch verdiente Vizepräfident des Central-Ausfhujfes,ODber-Berwaltungs-
gerichtsratH von Meyeren. gegenüber den wachjenden Aufgaben
Teines Staatsamtes Erleichterung beanfprudhen mußte. Nur wenn
wieder ein Präfident gewählt würde, erklärte er als Stellvertreter
bleiben zu fönnen. Die Wahl wurde Ende 1886 vollzogen. Ober:
Fonfiftorialrath Profefjor D. Weiß wurde einftimmig um Leber:
nahme gebeten und trat fein Amt fofort an.
Im Jahre des Breslauer Kongrefjes trat eine Einrichtung ins
Leben, die ein beredtes Zeugniß von der lebhaften Antheilnahıne
der Kirchlidhen Behörden an dem Werk der Inneren Mifjion und der
Ausgangspunkt für weitere Verbreitung der Kenntnig und Pflege
der leßteren im Gemeindeleben geworden ift, nämliH die Infor:
mationsfurfe für Innere Miffjion. Nach dem perfönlichen
Vorgange Direktor Widhern3Z im MRauhen Hauje hewilligte der
reußiihe Minifter der geiftligen Angelegenheiten die Mittel zur
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