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XXVII. Die städtischen Markthallen

Full text: Die öffentliche Gesundheits- und Krankenpflege der Stadt Berlin (Public Domain)

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Die städtischen Markthallen 
handel bestimmt. Derselbe erfolgt theils freihändig, theils im Wege der 
Auktionen, die sich allmählich immer mehr einbürgern. Die Komptoire 
der Grosshändler befinden sich in den Viaduktbogen zunächst der zu- 
künftigen Strasse »An der Stadtbahn«, 
Von den drei grossen Hallen westlich von der Durchfahrt ist die 
mittlere vollständig freigelassen und dient dem Grosshandel mit Obst, 
Gemüse und Rauchfischen, die nördliche Halle nebst. den sie umgehenden 
(jängen ist ausschliesslich für den Gross- und Kleinhandel mit Fleisch 
bestimmt. 
Von der südlichen Halle enthält der östliche Theil die Stände für die 
Fischer, der westliche cbenso wic der Gang zunächs‘ der neuen Friedrich- 
strasse die Stände für den Kleink-z 1 mit Gemüse. Chst, Blumen, Butter, 
Käse, Eiern u. s. w.. Auf dan Galerien sind Verkaufstnds für alle mög- 
lichen Bedarfsgegenstände errichtet, zunächst für solche, die nicht eigent- 
lich zu den Marktartikeln gehören, aber doch bisher schon regelmässig 
daselbst zugelassen waren, wie grobe Holzwaaren, Töpferwaaren u. s. W. 
Ausserdem aber werden auch die allerverschiedensten Waaren daselbst 
zugelassen und die Plätze sind sehr begehrt. Zunächst den Umfassungs- 
wänden an der neucn Friedrich- und der Kaiser-Wilhelmstrasse sind durch 
leichte Wände Räume abgetheilt, die theils als Komptoire und Lager- 
räume für Engroshändler, theils als Büreaus für die Verwaltung, zum 
xrossen Theil aber für die Thierärzte und Fleischbeschauer dienen, 
Für die Kintheilung der Stände sind €‘ Frfahrungen in auswärtigen, 
namentlich in den Pariser Markthallen massgebend gewesen. Es wurde 
angenommen, dass für die Breite der Gänge wie für die Tiefe der Stände 
das Mass von 2 rm angemessen sei. Das hieraus sich ergebende Mass 
von 6 m für die Ka!frs 7; der Stützen wird auch für die Längen der 
Stände im Allgemeinen 2 zusnahmsweise in 4 Theile zerlegt, so dass 
sich cin. Fläche halt, von virr (oder von drei) qm als Einheit ergicht, 
Im vorliegender ”” '” "dingten die Theilung der Viaduktpfeiler und die 
sonstigen Ahmessungen der Halle eine etwas grössere Stützweile, näm- 
lich von 6,73 m ne: der Tänge und von 6,37 m nach der Tiefe. Tlier- 
aus ergab sich "+ normale Grösse eines einfachen Standes zu 5 qm. 
Durch Zuse:  legung sind aher auch, abgeschen von besonderen Be- 
dürfnissen oder von Unregelmässigkeiten u. s, w., Stände von 10—15 {m 
gehildet worden. 
Die Einrichtung der Verkaufstände ist eine sehr verschiedene. Die 
hir den Fleischhandel hestimmten sind ladenartig eingerichtet und von
	        
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