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Der Zentralvieh- und Schlachthof
gereinigt, gewaschen, von innen und aussen, bezw. mit warmem Wasser ge-
spült und schliess!” esinfivirt, d. i. mi” kochender '/, prozentiger Soda-
Jauge getünuh: or „N früher vorgeschriebene Desinfektion mit Kar-
holsäurelösung l..“ hen werden müssen, weil css Fleisch der in die
Waggons verladen”” re ihren Geruch annahm end nach dem Schlachten
behielt. In ' iobsjahre würd” 77” Waggons desinfizirt.
Sämmtlie! 38 wirlen nach o'ngestallt sind, von den
Königl. Vet“ wahgen 8 _ Vorhalten insbesondere
beim Gehen " "757. ..3 Rind muss (Polizeiver-
ordnung vom 7) vom Amtsvorsteher des Ursprungs-
bezirks ausgestzl” Sicnul 060 © :r Bescheinigung, dass das Thier
während der letzten vier Wochen an einem seuchenfreien Orte gestanden
habe, vorgelegt werden. J:7 ©. 7 das dieses Ursprungsattestes oder
auch nur eines nicht vıl"omc. | * Ifrei ausgestellten Attestes ent-
behrt, sowie jedes Thier .” r C{ttungen (Rinder, Schafe, Schweine), das
krank erscheint, wir‘ “, Jolizeischlachthaus zur Observation und
polizeilichen Schlaeh" „ scuchenverdächtige "” ler? dagegen werden zu
gleichem Zwecke I. m h-f geschicki ”” Hälle, Gänge und
Buchten, in denen se- "a hiere stand: 2! "3gen nunmehr einer
gründlichen Wasch: | 6einfektion mit "fe -- 10 prozentiger
Chlorkalk- oder U Ak” 2 Der Dünger wird in
vewissen Fällen, Oöyen., verbra; * '-destens aber desinfizirt.
Die für der 77” hier ” ez sind dies ein Drittel
aller zu Markt g°". Werden VCr Misenbahnverladung zu-
sammengestellt, vo; ”-; Beamten der Ve: "-;olizei besichtigt, die
kinder auch gestempeli Gleichzeitig wid den Transport ein Ge-
sundheitsattest mitgegeben bezw. cin Ausfahrscheir, der den Aufsichts-
heamten bei der Ausfuhr einzuhändigen ist Auc'i Cie Ueberführung der
Schweine nach dem Schlachthof wird veterinärpolizeilich kontrolirt, seit-
dem das häufige Auftreten der Maul- und Klauenseuche im Lande zur
Krweiterung und grösseren Strenge der Anfsicht gemahnt hat.
Betrich: ; ; DT TA 4 mrden:
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