Path:
XV. Die städtischen Irrenanstalten

Full text: Die öffentliche Gesundheits- und Krankenpflege der Stadt Berlin (Public Domain)

204 
Die städtischen Irrenanstalten 
sicht zu nchmende Zahl der Oberwärter und Wärter, sowie des für Küche, 
Wäsche, Heizung, Garten- und Viehwirthschaft u. s. w. erforderlichen 
Personals, Insbesondere war noch die Anstellung eines Lehrers, der 
zugleich die Funktionen eines Küsters und Kantors wahrzunehmen hätte, 
zorgeschen, 
Von der Einrichtung einer Apotheke und der Anstellung eines A pothe- 
kers sollte bei der Nähe des Dorfes Lichtenberg und der Stadt Berlin 
Abstand genommen und die Dispensation der Medikamente, soweit sie 
nicht in einer Apotheke angefertigt werden müssen, einem der Aerzte 
übertragen werden. 
4. Die Anstalt soll in eine Hauptanstalt für 760 Kranke (380 Männer, 
380 Frauen), welche Zahl aber wegen der nöthigen Reserveräume auf 
500 (je 4%) von jedem Geschlechte) erhöht wird, und in einen Gutshof 
mit Landhäuserr. für 24C (120 Männer, 120 Frauen), einer freieren 
Unterkunft fähige Kranke zerfallen. 
5. Die Hauptanstalt enthält: a. an Krankenhäusern für jedes Ge- 
schlecht einen Pavillon für Gemeingefährliche, Detentionsabtheilung (50), 
»inen Pavillon für Sieche (150), einen Pavillon für Neuaufgenommene 
and Unruhige, Aufnahme- und Beobachtungsabtheilung (100), einen Pa- 
villon für Ruhige und Rekonvaleszenten (100); b. an Baulichkeiten für 
Verwaltungszwecke: ein Hauptverwaltungsgebäude mit Räumen für 
gzemeinschaftliche Unterhaltungen (in etwas geringerem Umfange als in 
Dalldorf), einem Betsaal, Familienwohnungen für die beiden Oberärzte 
ınd Wohnzimmern für 2 Assistenzärzte, ein Wirthschaftsgebäude (Koch- 
und Waschhaus) mit W. ohnungen für Oberköchin, Köchin, Küchenmädchen, 
Jberwäscherin, Waschmädchen und 20 kranke Frauen, ein Maschinen- 
ınd Kesselhaus, möglichst weit ausserhalb an der Grenze des ganzen 
Arcals, Kiskeller, Wasserthurm, Spritzenhaus, Leichenhaus mit Sektions- 
:okal, Zentralbadehaus, Werkstattsgebäude; c. an Wohnungen: ein am 
Kingange des Anstaltsgebietes belegenes dreistöckiges Wohnhaus für den 
Direktor und andere Anstaltsbeamte, ferner Wohngebäude für den 
Oeckonomieinspektor, Betriebsinspektor, die beiden Hausväter, etwaige 
Familien der Oberwärter und das Dienstpersonal, soweit letzteres nicht 
ausserhalb wohnen kann und erstere nicht in dem Direktorgebäude 
Wohnung erhalten. 
In die für Kranke bestinımten Pavillons sollen Familienwohnungen 
‚ür Beamte nicht, sondern nur Räume für Assistenzärzte und das Ober- 
wartepersonal gelegt werden. Der Bürcauvorsteher, der Lehrer, die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.