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Die städtischen Irrenanstalten
sicht zu nchmende Zahl der Oberwärter und Wärter, sowie des für Küche,
Wäsche, Heizung, Garten- und Viehwirthschaft u. s. w. erforderlichen
Personals, Insbesondere war noch die Anstellung eines Lehrers, der
zugleich die Funktionen eines Küsters und Kantors wahrzunehmen hätte,
zorgeschen,
Von der Einrichtung einer Apotheke und der Anstellung eines A pothe-
kers sollte bei der Nähe des Dorfes Lichtenberg und der Stadt Berlin
Abstand genommen und die Dispensation der Medikamente, soweit sie
nicht in einer Apotheke angefertigt werden müssen, einem der Aerzte
übertragen werden.
4. Die Anstalt soll in eine Hauptanstalt für 760 Kranke (380 Männer,
380 Frauen), welche Zahl aber wegen der nöthigen Reserveräume auf
500 (je 4%) von jedem Geschlechte) erhöht wird, und in einen Gutshof
mit Landhäuserr. für 24C (120 Männer, 120 Frauen), einer freieren
Unterkunft fähige Kranke zerfallen.
5. Die Hauptanstalt enthält: a. an Krankenhäusern für jedes Ge-
schlecht einen Pavillon für Gemeingefährliche, Detentionsabtheilung (50),
»inen Pavillon für Sieche (150), einen Pavillon für Neuaufgenommene
and Unruhige, Aufnahme- und Beobachtungsabtheilung (100), einen Pa-
villon für Ruhige und Rekonvaleszenten (100); b. an Baulichkeiten für
Verwaltungszwecke: ein Hauptverwaltungsgebäude mit Räumen für
gzemeinschaftliche Unterhaltungen (in etwas geringerem Umfange als in
Dalldorf), einem Betsaal, Familienwohnungen für die beiden Oberärzte
ınd Wohnzimmern für 2 Assistenzärzte, ein Wirthschaftsgebäude (Koch-
und Waschhaus) mit W. ohnungen für Oberköchin, Köchin, Küchenmädchen,
Jberwäscherin, Waschmädchen und 20 kranke Frauen, ein Maschinen-
ınd Kesselhaus, möglichst weit ausserhalb an der Grenze des ganzen
Arcals, Kiskeller, Wasserthurm, Spritzenhaus, Leichenhaus mit Sektions-
:okal, Zentralbadehaus, Werkstattsgebäude; c. an Wohnungen: ein am
Kingange des Anstaltsgebietes belegenes dreistöckiges Wohnhaus für den
Direktor und andere Anstaltsbeamte, ferner Wohngebäude für den
Oeckonomieinspektor, Betriebsinspektor, die beiden Hausväter, etwaige
Familien der Oberwärter und das Dienstpersonal, soweit letzteres nicht
ausserhalb wohnen kann und erstere nicht in dem Direktorgebäude
Wohnung erhalten.
In die für Kranke bestinımten Pavillons sollen Familienwohnungen
‚ür Beamte nicht, sondern nur Räume für Assistenzärzte und das Ober-
wartepersonal gelegt werden. Der Bürcauvorsteher, der Lehrer, die