186
Die städtischen Irrenanstalten
Insassen nicht überschreiten; 2. die Aufnahme und den Verpflegungs-
satz hat das Kuratorium nach eingehender Untersuchung der Vermögens-
und Kinkommensverhälinisse des (eisteskranken und seiner alimentations-
pflichtigen Verwandten durch Kollegialbeschluss zu bestimmen; der Ver-
pflegungssatz kann im Minimum auf eine Mark täglich festgesetzt werden;
3. die zahlenden Kranken haben keinen Anspruch auf andere Behand-
lung als die nicht zahlenden.
Was die Gesammtbewegung der in kommunaler Pflege befind-
lichen Irren der Anstalt in Dalldorf betriflt, so giebt darüber für die
Jahre 1886/87 bis 1889/90 die nachfolgende Tabelle Auskunft:
Jahr
Bestand
am Anfang
les Jahres
Zugang
Summe
der
Ver-
Abgang
Davon
durch Tod
oflegten
1886/87
1887.88
15885 89
L889/90
\
Männer . .
Frauen . .
Zusammen
Männer ..
Frauen .
| Zusammen
Männer . .
Frauen ..
Zusammen
Männer . .
Frauen . .
Zusammen
1048
1012
2060
1180
1148
20973
156
295
241
1270
1258
25028
580
499
1079
598
475
1078
>49
1628
1511
3139
L728
1618
2248
TRR
9792
1863
AQ95
498
368
266
572
413
985
488
A
un
51.
1176
225
181
356
219
148
367
240
172
119
267
184
451
Ks ist zu bemerken, dass die Anstalt bald nach ihrer Krbauung
nicht mekr gross genug war, um alle der Stadt angehörige (jeistes-
kranke aufzunehmen. Ks musste daher, wie schon mehrere Jahre vor-
her, ein grosser Theil der Irren in besonderen Abtheilungen von Prival-
Anstalten in der Nähe der Stadt untergebracht werden. So vertheilte
sich der am 1. April 1890 vorhandene Bestand in folgender Weise:
in der Dalldorfer Anstalt
in Privatanstalten
in Privatnflege*
Männer
703
ÄRA
Frauen
646
652
54
zusammen
1349
1208
102
> T9fng m
Fate
du
“ Seit einigen Jahren ist man mit der Einrichtung einer Familienpilege unter
\ufsicht und auf Kosten der Dalldorfer Anstalt vorgegangen.