Korridore niit fchlefifchem Illarmor aus feinen Steinbrüchen hat der Herrenmeifter
des Hohanniterordens, Prinz Albrecht, in diefent, wie in pielen andern Hobanniter-
Pranfenbäufern, Sorac gefragen.
Schwefter Ama Peterfen behielt die Leitung des Haufes bis zum
19. Noventber 1866, wo fie durch Schweiter Warte Kunoth abaelöft wurde.
Diefje arbeitete während des Kiricaes 1504 einige Aeit allein. da die zweite Schwefter
auf den Kriegs{chauplas hinaus mußte. IWährend des Sfterreichifchen Krieges
perpflegte fie 30 preußifche Soldaten, meift Typhuskranfe, zu welchem Zwecke
20 neue Bettaeftelle angefertigt wurden. Zn Hahre 1869 fah fich Schwefter
Marie veranlagt, einen Wärter zu entlafien. Der Dorftand beitritt ihr das Recht
dazu und berief fich dafür auf & 4 des Dertrages, welcher wie in allen Derträgen
Bethaniens alfo lautet: „Zur Bilfsleiftung bei den männlichen Kranken und
für die Baus: und Bartenarbeit wird von dem Herrn Kommendator den
Schweitern das nach den Umftänden erforderliche Dienitperfonal bewilligt. Das-
jelbe fteht unter der Disziplin der porftchenden Schweiter und wird von ihr an-
agenommen und entlaffen.“ Er wollte das Wort „bewilligt“ dahin deuten, daß
er fowohl bei der Annahme, wie bei der Entlafung in jedem einzelnen Falle
mitzufprechen habe. Don den übrigen Beftimmungen des Paragraphen behauptete
er, fie bezögen fich nur auf das Formelle und befagten nichts anderes, als
dag die Keitende Diakoniffe die Befichlüffe des Dorftandes über UAnnahnie und
Entlafiung des Bilfsperfonals auszuführen und das Dienftabfjchiedszeugnis zu
zrteilen habe. Dem gegenüber führte Paftor Schulß unter anderem Folgendes aus:
- „ich bedaure, daß ich der Auffafiung des verehrlichen Dorftandes in diefer
Sache nicht beitreten und die Begründung desfelben nicht anerkennen Fann. Es
{ft dabei von Feiner Bedeutung, daß in dem vorliegenden Falle die Entlaffung
des pp. von mir verfügt worden ft; ich muß dasfelbe Recht auch für die vor-
ftebende Schweiter in Anfpruch nchnien, ohne daß fie gehalten wäre, die Gründe
der Entlaffung dem Dorftande mitzuteilen refp. deffen Zuftimmung einzuholen.“
Er beruft fih dann auf denfelben Paragraphen, deffen Deutung er richtig ftellt,
und fährt fort: „Das Haus wird immer nach unferen Ordnungen verwaltet
werden müßen, und allein an diefe find die Schwefitern gebunden. Wir würden
jonit ja auch außer ftande fein, die Derantwortung zu fragen und die
übernommen. Derpflichtung zu erfüllen. Daher nimmt der Dertrag auch
das volle Recht der Herrfchaft über das Dienftperfonal in Anfpruch,
das fie nicht entbhehren Fann, wenn Ordnung im Haufe fein {oIllL Es
itebt in allen von uns verwalteten Käufern in Kraft, und wir können auch von
denfelben nichts nachlaffen.“ Schließlidy bemerkt er, daß er von der ganzen
Aache dem Kommendator des Ordens Mitteilung gemacht habe, der fich alsbald
mit der Erwiderung Bethaniens vollkommen einveritanden erklärte. Die Sache