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LV. Die arbeitenden Perfonen.
1. Das Ruratorium.
1e nächfte Aufficht über die Diakoniffenanftalt und ihre Beamten, fowie
die allgemeine Fürforge für ihre Yntereffen liegt dem Kuratorium
ob. Zn einigen Dermaltungsangslegenheiten Fonkurriert als Ober:
auffichtsbehörde der Evangelifdhe Oberkirchenrat. Seine Berichte
erftattet es des Königs und der Protektorin ANajeftäten unmittelbar. Es hält
in der Regel monatlich Sigung in der Anitalt. Es wählt die Mberin, die beiden
Beiftlichen, die beiden Chefärzte und die übrigen Beamten der Anftalt. Nach
den gegenwärtig geltenden Beftimmungen befteht cs aus einen Dorfibenden, den
Seine INajeftät der König ernennt, aus vier männlichen und drei weiblichen
Mitgliedern, die fih durch Kooptation ergänzen. Die Oberin, der Paftor und
die beiden Chefärzte find frändige ANitglieder, jedoch ohne Stimmrecht. Don den
vier männlichen AMitgliedern ernennt der König eines zum ftellvertretenden
Dorfikenden; eines muß ftatutengemäß ein zu Berlin im Ahrte {tchender Geiftlicher,
nes ein nicht bei der Anftalt fungierender Arzt fein, das vpierte ift in der Roacl
äin Zurift. Diefe Einrichtung befteht feit der Statutenänderung des Yahres 18065.
Bis dahin war die Zufammenfegung cine etwas andere. Außer den acht
ordentlichen AWitgliedern, von welchen je ein Drittel (zu 3, 3 und 2) alle drei
Jahre auszufdheiden hatte, jedoch wieder wählbar war, gab es für Jedes ANitalicd
Xn ftellvertretendes AWNitglied, das im Falle des ANusfcheidens einzutreten hatte;
es wurde dann ein neues ftellvertretendes ANitglicd erwählt. Die erften männlichen
Mitglieder hatte der König, die weiblichen die Königin ernannt, nachdent vorher