Pfad:
Band No. 3, 19. Januar 1868

Volltext: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1868 (Public Domain)

26 
6 Thlr. 8 Sgr. 5 Pf. auf Abgaben und Lasten, wenngleich der sonstige Inhalt des Rescripts unsere Ansicht in Betreff 
9 - 20 » -- - auf Diverse ver Garantiefrage nicht geändert hat, so bleibt uns voc< der uns aus- 
fallen. | . brüclich ertheilten Anweisung gegenüber nunmehr nur übrig , die Stadt- 
Die Rechnungs - Depntation beantragt, die Etats-Ueberschreitungen verordneten = Versammlung zur Berathung und Beschlußnahme über ven 
im Betrage von 247 Thlr. 24 Sgr. 7 Pf, vorbehaltlich ver bei Rech- Erlaß vom 12. October pr. aufzufordern. 
nungslegung sich ergebenden Erinnerungen, zu genehmigen. Unserseits vermögen wir die -Uebernahme der Garantie für die von 
Die Rechnungs - Deputation, dem Berliner Pfandbriefamt zu emittirenden Pfandbriefe nicht zu befür- 
worten, können vielmehr der Stadtverordneten-Versammlung nur anheim- 
31. Referent: Hr. Stadtv. Dr. Stort. Rechn.-Dep. stellen, ob Sie unter den obwaltenden Umständen auf die Ihr durch ven 
Correferent: Hr. Stadtverorda. Win>elmann. Statuten-Entwurf zugewiesenen Funktionen zu verzichten geneigt ist. 
Verhandelt Berlin, ven 6. Januar 1868. In diesem Falle würde dieser Entwurf folgende Abänderungen er- 
Die zur Rec<nung ver Spezial - Verwaltung Nr. 1, -- Kämmerei- leiden: 
Berwaltung pro 1864 --- gezogen.n Notaten sind durch die Beantwor- 1) die 88. 57 und 58 würden gestrichen, 
tung derselben erledigt und wird die Decharge beantragt. 2) 8. 63 erhielte, unter Streichung des alinea 3, folgende Fassung: 
Die Rechnungs - Deputation. Der Aussc<huß besteht aus Deputirten der Grundbesitzer. 
i Die Zahl dieser Deputirten soll ver Anzahl der vorhan- 
32. Referent: Herr Stadtv. Schäffer. Geldb.-Dep. denen städtischen Feuer-Societäts-Reviere entsprechen. 
Der verstorbene Seminar-Director a. D. Dr. Diesterweg hat im Die General-Versammlung (etc. wie das jetzige alinea 4.) 
Jahre 1866 an 31 unserer Gemeindeschulen die Rheinischen Blätter für 3) Im 8. 66. würden die Worte: 
Erziehung und Unterriht an jede 1 Exemplar , zusammen 31 Exemplare een welchen 3 Stadtverordnete, 3 Deputirte der Grundbe- 
eliefert. ein müssen“ 
5 fer. Preis dafür war sc<on früher auf 2 Thaler pro Exemplar gestrichen. 
bedungen. 4) Im 8. 74. würden die Worte: 
In Folge des Ablebens des genannten Herrn ist die Liquidirung „und der Stadtverordneten-Versammlung“ 
der Kosten für die pro 1866 geieferten dergleihen Blätter unterblieben gestrichen. 
und jett erst nachträglih durch di: hinterbliebenen Erben mit zusammen 5) Im 8. 74 alinea 1. würden die Worte : 
62 Thir. bewirkt worden. . . „und vertreten die von der Stadtverordneten-Versammlung 
Den Magistrat ersuchen wir nun ganz ergebenst, die Genehmigung in Gemäßheit 8. 63. zu deputicenden Mitglieder ven 
der Berausgabung dieser 62 Thlr. bei der Restverwaltang geneigtest er- Ausschuß." 
theilen resp. veranlassen zu wollen. sowie das alinea 4. gestrichen. 
Berlin, ven 30. Dezember 1867. Endlich 
Die städtis<e Schul - Deputation. 6) Im 8. 76. alinea 2. fielen die Worte: 
gez. Dunder. | „unter Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung“ 
ort. 
Deor. Berlin, den 3. Januar 1868. 
1. Der Magistrat erklärt sich mit der Verausgabung von 62 Thlr. Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
für die von dem verstorbenen Seminar - Director Dr. Diesterweg ge» gez. Seydel. 
lieferten 31 Exemplare der Rheinischen Blätter pro 1866 bei der Rest- 
verwaltung einverstanden. Nac< Inhalt ves Berichtes, welchen ver Magistrat in der Angele- 
2, Br. m. der Stadtverordneten - Versammlung zur gefälligen Zu- legenheit, betreffend die Begründung des Berliner Pfandbriefs - Instituts 
stimmung vorzulegen. vom 7. Juni cr. erstattet hat, kommt es nur noch darauf an, die Funk» 
Berlin, den 6. Januar 1867. tionen näher zu bestimmen, welche in dem vorgelegten Entwurfe 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. ven Stadtverordneten zugewiesen sind. So wenig wir mit vem Ma- 
gez. Seydel. Fürbringer. gistrate verkennen wollen, daß eine Mitbetheiligung der Stadtverordneten 
bei diesem Institute erwünscht sein kann, indem dieselbe namentlich dazu 
33. Neferent: Hr. Stadtv., Delbrü>. Geld-Dep,. beitragen würde, vas Vertrauen zu dem Institute zu kräftigen und zu 
Correferent: Hr. Stadtv. Dr. Gneist. stärfen, sv müssen wir doc<h daran festhalten, vaß dieses Ziel si< nur 
In der Angelegenheit, betreffend die Begründung eines Berliner erreichen läßt, wenn für jene Mitbetheiligung eine gesetzliche Grundlage 
Pfandbrief-Instituts, hatten wir durch unsere Vorlage vom 7. Juni pr. gewonnen werden kann. Daß eine solche, wie ver Statuten-Entwurf jetzt 
ver Stadtverordneten-Versammlung von dem Berichte Kenntniß gegeben, liegt, niht vorhanden sei, ist in unserem Erlasse vom 19. Mai er. dar- 
durc< welchen wir bei den betreffenden Herren Ministern den Antrag gelegt, und es wird um so weniger tarauf ankommen, auf eine no<hma- 
stellten, von der verlangten Abänderung der die Stellung der Stadt- lige Erörterung hierüber einzugehen, als der Magistrat Selbst anerkennt, 
verorvneten betreffenden Bestimmungen des Statuten - Entwurfs Abstand daß die Angelegenheit, nach ihrer jetzigen Lage, keine kommunale sei. 
zu nehmen. Es ist veshalb, wenn die beanstandeten Vorschriften der 88. 57., 
Unsere Hoffnung, die Genehmigung dieses Antrages zu erlangen 63., 66. und 75. Alinea 4. und 76. dennoch zur Geltung gebracht wer- 
und dadur<h das einzige, der Bestätigung dieses Statuts uoch entgegen den sollen, nothwendig, daß das Statut durch eine Bestimmung ergänzt 
stehende Bedenken beseitigt zu sehen, ist zu unserm lebhaften Bedauern wird, welche das Institut zu einem kommunalen gestaltet. Als eine jolche 
nicht in Erfüllung gegangen. würden wir die in gesetzlicher Weise zu übernehmende Garantie der Kom- 
In dem auf jenen Beriht vom 7. Juni pr. ergangenen, abschrift- mune anerkennen, und um so mehr für die Bestätigung eines Beschlusses 
lich hier beigefügten Rescript vom 12. October cr. verharrten die Herren dieser Art Sorge tragen, als einerseits das Institut selbst hierdurc< uur 
Minister vei der Ansicht, daß jene Stellung der Stadtverordneten zu der befestigt und ver Kurs der Pfandbriefe gehoben werden kann, anderer- 
Verwaltung des Institutes nur genehmigt werden könne, wenn dasselbe jeits eine solhe Garantie der Kommune irgend welche Lasten kaum auf- 
zu einem kommunalen gefstältet würde. Sie fügten hinzu, daß sie als erlegen würde, da bei der siheren Grundlage, auf welcher der von dem 
eine, diesen Zwe> erreichende Bestimmung, die in gesetzlicher Weise zu Institute zu gewährende Credit beruht, Verluste nicht zu befürchten sind. 
übernehmende Garantie der Kommune anerkennen und für die Bestätigung Dem Magistrat stellen wir hiernach die weitere Veranlassung an- 
eines sol<hen Beschlusses Sorge tragen würden. heim, und erwarten demnächst Bericht über das hiernach erzielte Resultat. 
In. dem von uns Pierauf am 23. October pr. erstatteten Bericht, Berlin, den 12. Oktober 1867. 
welchen wir gleichfalls abschriftlich beifügen, haben wir die Gründe ent- Der Finanz-Minister. Der Minister für Handel und öffentliche Arbeiten, 
widelt, welhe nac< unserer Ueberzeugung dagegen sprechen, ein formelles gez. v. d. Heydt. gez- von ITthenplitz. 
Bedeuken durch eine Aenderung der materiellen Grundlagen des Instituts Der Justiz-Minister. Der Minister des Innern. 
von der größten Tragweite zu beseitigen. gez. Graf zur Lippe. gez. Graf Eulenburg. 
Wir haben zugleich aufs Neue den Bersuc<h gemacht, jenes formelle 
Bedenken zu wiederlegen, In dem geehrten Rescript, welches Eure Excellenzen in Betreff der 
Was uns hierauf eröffnet worven, wolle die Stadtverordneten-Ber- Begründung ves Berliner Pfandbrief - Institutes unterm 12. d. Mts an 
sammlung aus dem originaliter hier beiligenden Rescript vom 7. v. M. uns erlassen haben, wird anerkannt, daß eine Mitbetheiligung ver Stadt- 
und Jahres ersehen. eerordneten an diesem Institute ecwünsc<ht sein könne, Es wird aber zu- 
Wenngleich die Widerlegung unseres auf den 8. 35 der Städte- gleich daran festgehalten, daß es für jene Betheiligung der Stavdtverord- 
Ordnung gestüßten Arguments auf einem offenbaren Mißverftändniß un- neten an der gesetzlichen Grundlage fehle, weil die Angelegenheit nach 
terer Ausführung beruht, indem wir nicht von der Berathung ves Sta- ihrer jetzigen Lage keine kommunale sei, Es wird, um ihr diesen Cha- 
sutes durch die Stadtverordneten gesprochen haben, sondern von der rafter zu geben und damit das gegen die 88. 57., 63., 66. und 75. 
Ueberweisung der betreffenden im Statut vorgesehenen Funktionen an die Alinea 4. und 76. des Stataten- Entwurfes bei Euer Excellenzen beste- 
Stadtverorvneten dur< die das Statut genehmigende Regierung, und bende Bedeuken zu erledigen, ein Beschluß empfohlen, dur< welchen die
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.