daß uns während jener Langen Zeit auch hinfichtlich der Klafjen-
Aihrung der jüdijchen Vehrer und Vehrerinnen weder aus dem
Kreije der Kinder, noch aus dem der Eltern, noch aus dem der
Lehrer und Refkftoren irgend welche bearündete Klagen hefannt
geworden.
„Zu dem Interejje der bethe‘faten Zehrfräite geiellt Jich das
der Schulen.
„(S$ ijt für die Zchulen von großer Bedeutung, daß alle an
ihnen beichäitigten Lehrkräfte mit Freudigkeit und voller Hingabe
arbeiten und daß nicht ein Theil des Vehrfürpers unter dem
drückenden Gefühle leidet, daß er un jeines Befenntntjjes willen
von einem wichtigen Zweige der Vehrthätigkeit ausgefchloffen it,
und in Zofge defien von feinen Kollegen und von den Ihn zum
Unterrichten anvertranten Kindern nicht als vollberechtiat anac-
Tehen wird.
„(&$ iit ferner im Interefie der Schulen uothwendig, daß die
Ordinariate der einzelnen Klafjen nach Jachlichen Erwägungen und
nach den perfönlichen Fähigkeiten der in Frage fommenden Vehrs
Fräfte vergeben werden Fönnen, ohue daß auf den rein zufälligen
Uhmjtand Nückjficht genommen werden braucht, vb in der einzelnen
Klajie jüdijhe Schlifer in größerer oder geringerer Anzahl vor-
handen find. Und es ijt endlich namentlich im erzichlichen Anters
eife für die Zchule von großer Bedentung, daß eine Vehrfraft nicht
mehr als ein Ordinariat Hat, und daß wir nicht, was anderen:
falls nothwendig mird, gezwungen werden, einer Hehr£fraft mehrere
DOrdinariate gleichzeitig anzuvertranen. Dabei braucht Fauın hervor:
gehoben werden, wie wünfchenswerth es ijt, daß mit dem ‚Drdi-
nariat der Unterricht in den meiften und wichtigiten Unterrichts:
gegenjtänden verbunden ijt, und daß fich dies nicht durchführen
(äßt, wem mehrere Orbinariate in einer Perfon vereinigt werden.
„Wir bitten hiernach gehorfamjt, bei den Herrn Winijter der
geijtlichen, Unterrichts: und Wedizinak-Angelegenheiten eine Mıfs
Hebung oder mindejtens eine Ginihränfung der durch den GCrlaß
bon 27. Dezember 1895 Ffeitgelegten Grundfäße wentgltens hin:
jichtlich der Nebertragung des Ordinariats zu befürworten, jedes
jall$ aber, falls das nicht ausführbar erichetnt, die Frmächtigung
zu erbitten, Ddiefe Grundfäße gegenüber den vor dem TZezeutber 1895
angejtellten, zum Theil durch eine mehr al$ 20 jährige treue
Dienitzeit erprobten Lehrern und Vehrerinnen nicht zur hrs