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Vorbemerkung

Full text: Die Massregelung jüdischer Lehrerinnen an den Berliner Gemeindeschulen / Preuß, Hugo (Public Domain)

daß uns während jener Langen Zeit auch hinfichtlich der Klafjen- 
Aihrung der jüdijchen Vehrer und Vehrerinnen weder aus dem 
Kreije der Kinder, noch aus dem der Eltern, noch aus dem der 
Lehrer und Refkftoren irgend welche bearündete Klagen hefannt 
geworden. 
„Zu dem Interejje der bethe‘faten Zehrfräite geiellt Jich das 
der Schulen. 
„(S$ ijt für die Zchulen von großer Bedeutung, daß alle an 
ihnen beichäitigten Lehrkräfte mit Freudigkeit und voller Hingabe 
arbeiten und daß nicht ein Theil des Vehrfürpers unter dem 
drückenden Gefühle leidet, daß er un jeines Befenntntjjes willen 
von einem wichtigen Zweige der Vehrthätigkeit ausgefchloffen it, 
und in Zofge defien von feinen Kollegen und von den Ihn zum 
Unterrichten anvertranten Kindern nicht als vollberechtiat anac- 
Tehen wird. 
„(&$ iit ferner im Interefie der Schulen uothwendig, daß die 
Ordinariate der einzelnen Klafjen nach Jachlichen Erwägungen und 
nach den perfönlichen Fähigkeiten der in Frage fommenden Vehrs 
Fräfte vergeben werden Fönnen, ohue daß auf den rein zufälligen 
Uhmjtand Nückjficht genommen werden braucht, vb in der einzelnen 
Klajie jüdijhe Schlifer in größerer oder geringerer Anzahl vor- 
handen find. Und es ijt endlich namentlich im erzichlichen Anters 
eife für die Zchule von großer Bedentung, daß eine Vehrfraft nicht 
mehr als ein Ordinariat Hat, und daß wir nicht, was anderen: 
falls nothwendig mird, gezwungen werden, einer Hehr£fraft mehrere 
DOrdinariate gleichzeitig anzuvertranen. Dabei braucht Fauın hervor: 
gehoben werden, wie wünfchenswerth es ijt, daß mit dem ‚Drdi- 
nariat der Unterricht in den meiften und wichtigiten Unterrichts: 
gegenjtänden verbunden ijt, und daß fich dies nicht durchführen 
(äßt, wem mehrere Orbinariate in einer Perfon vereinigt werden. 
„Wir bitten hiernach gehorfamjt, bei den Herrn Winijter der 
geijtlichen, Unterrichts: und Wedizinak-Angelegenheiten eine Mıfs 
Hebung oder mindejtens eine Ginihränfung der durch den GCrlaß 
bon 27. Dezember 1895 Ffeitgelegten Grundfäße wentgltens hin: 
jichtlich der Nebertragung des Ordinariats zu befürworten, jedes 
jall$ aber, falls das nicht ausführbar erichetnt, die Frmächtigung 
zu erbitten, Ddiefe Grundfäße gegenüber den vor dem TZezeutber 1895 
angejtellten, zum Theil durch eine mehr al$ 20 jährige treue 
Dienitzeit erprobten Lehrern und Vehrerinnen nicht zur hrs
	        
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