Verhandlung; und es wurde nahezu einftimmig eine Mejolution
angenomnNeEN, Durch welche gegen jene (Frlajje Protejtirt und der
VMaagiitrat erfucht wird, „an den bisher von der Berliner Zchul-
verwaltung befolgten und dem Geijte der Gefebgebung durchans
entiprechenden Grundlagen betr. Anftelhung und Veichättiqung
jüdiicher Vehrkräfte auch fernerhin fejtzuhalten.“
Sur derfelben Zikung ward auch von der NRemonttration
Keuntuiß genommen, die der Wagiltrat an 6. März an den
Herrn Kultusminiiter gerichtet hatte. Die weientlichen Ztellen
fauten:
Berlin, den 6. März 1896.
„Der Erlap Cuerer Erazellenz vom 27. Dezember 1895 be:
treffend die Verhältnifie der jüdifchen Lehrkräfte, Yt uns von
den Königlichen Provinzial Zchuffolfegium durch Verfiigung vom
29. Yamıar 1896 zugefertigt.
„Nach den Negeln des Geichäftsganges würde uns nunmehr
nur noch eine Boritellung gegen die lekgtere bei Cnerer Erzellenz
geftattet fein. Ant der großen Tragweite willen, welche diejer An:
gelegenheit in unjerer Verwaltung aufommt, bitten wir aber ehr
erbietiglt, auch auf den Erlaß Guerer Grzellenz felbit zurücfommen
zu dürfen. Wir möchten nichts uwverfucht laffen, um von der
Beiorgniz befreit zu werden, daß die Bolfoichule aufgbre, das
Gebiet zu fein, auf welchenı die Ztadtgemeinde durch freiwillige
Veijtungen 3 der Hebung des Bildungsjtandes and der Erziehung
der Gefammtheit der Einwohner vhne Unterichied des Befkennt-
nijffes beitragen Fönne.
„Dieje Beforgutß entipringt aus dem Grundgedanken des
(Erlajjes, daß die Iuterejfen der OHrijtlichen Kinder verlegt werden,
wenn unter der Zahl der Lehrenden einer Schule ich ein Inde
hefindet. Diejer Sab cHarakterifirt das als ein Unrecht, woflir
wir uns feit 20 Sahren als für einen Kulturfortichritt bemübht
haben.
„Wenn die Schule in den Gedankenkreis der Crwachfenen
einführen foll, wenn in unferer Ztadt das gewerbliche, das mijfen-
jOhaftliche und das öffentliche Leben zwijchen Chrijten und Juden
Wettbewerb und gemeinfames Trachten nach gemeinfamen Zielen
erzeugt und die ethiihen Grundanichanuungen ausgeglichen hat,
menn der erwachjene Chrijt den Kuden als vollwerthigen Witz
hürger anfeben, unter Umftänden als Kompagnon, Murgeteßten Der