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Vorbemerkung

Full text: Die Massregelung jüdischer Lehrerinnen an den Berliner Gemeindeschulen / Preuß, Hugo (Public Domain)

Verhandlung; und es wurde nahezu einftimmig eine Mejolution 
angenomnNeEN, Durch welche gegen jene (Frlajje Protejtirt und der 
VMaagiitrat erfucht wird, „an den bisher von der Berliner Zchul- 
verwaltung befolgten und dem Geijte der Gefebgebung durchans 
entiprechenden Grundlagen betr. Anftelhung und Veichättiqung 
jüdiicher Vehrkräfte auch fernerhin fejtzuhalten.“ 
Sur derfelben Zikung ward auch von der NRemonttration 
Keuntuiß genommen, die der Wagiltrat an 6. März an den 
Herrn Kultusminiiter gerichtet hatte. Die weientlichen Ztellen 
fauten: 
Berlin, den 6. März 1896. 
„Der Erlap Cuerer Erazellenz vom 27. Dezember 1895 be: 
treffend die Verhältnifie der jüdifchen Lehrkräfte, Yt uns von 
den Königlichen Provinzial Zchuffolfegium durch Verfiigung vom 
29. Yamıar 1896 zugefertigt. 
„Nach den Negeln des Geichäftsganges würde uns nunmehr 
nur noch eine Boritellung gegen die lekgtere bei Cnerer Erzellenz 
geftattet fein. Ant der großen Tragweite willen, welche diejer An: 
gelegenheit in unjerer Verwaltung aufommt, bitten wir aber ehr 
erbietiglt, auch auf den Erlaß Guerer Grzellenz felbit zurücfommen 
zu dürfen. Wir möchten nichts uwverfucht laffen, um von der 
Beiorgniz befreit zu werden, daß die Bolfoichule aufgbre, das 
Gebiet zu fein, auf welchenı die Ztadtgemeinde durch freiwillige 
Veijtungen 3 der Hebung des Bildungsjtandes and der Erziehung 
der Gefammtheit der Einwohner vhne Unterichied des Befkennt- 
nijffes beitragen Fönne. 
„Dieje Beforgutß entipringt aus dem Grundgedanken des 
(Erlajjes, daß die Iuterejfen der OHrijtlichen Kinder verlegt werden, 
wenn unter der Zahl der Lehrenden einer Schule ich ein Inde 
hefindet. Diejer Sab cHarakterifirt das als ein Unrecht, woflir 
wir uns feit 20 Sahren als für einen Kulturfortichritt bemübht 
haben. 
„Wenn die Schule in den Gedankenkreis der Crwachfenen 
einführen foll, wenn in unferer Ztadt das gewerbliche, das mijfen- 
jOhaftliche und das öffentliche Leben zwijchen Chrijten und Juden 
Wettbewerb und gemeinfames Trachten nach gemeinfamen Zielen 
erzeugt und die ethiihen Grundanichanuungen ausgeglichen hat, 
menn der erwachjene Chrijt den Kuden als vollwerthigen Witz 
hürger anfeben, unter Umftänden als Kompagnon, Murgeteßten Der
	        
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