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Full text: Die Kaufmännischen Fortbildungs-Schulen Berlins / Schmitt, Harry (Public Domain)

Falle eine schnelle und geräuschlose Kassation die Klasse von einem 
Arbeits- und Friedensstörer befreit. 
Selbstverständlich existieren gewisse Schulgesetze, welche jedem 
bekannt gegeben werden und deren pünktliche Erfüllung unerläss- 
liche Forderung ist; sie bilden den Inhalt einer „Schulordnung“, 
weiche dem Schüler eingehändigt wird. 
Schulordnung 
‚ulgebäude. 
Jeder Besuch“ Xaufmännischen Fortbildungsschulen 
hat sich ir Aädtischen Behörden zur Verfügung 
gestellter Gast zu betrachten und sich vom 
Augenblick „ lret'" bis zum Verlassen des Gebäudes dem 
entsprec)i Ava 
1. Es ist unt vsagt, innerhalb des Schulyebäudes zu rauchen, 
2. Werfen mi‘ "iüren, Poltern und lautes Sprechen heim Kommen 
und Gehen ist zu vermeiden. 
3. Papier dar” 2 "au. Treppen und Korridoren umhergeworfen 
werden; 3} om Klassenzimmer befindet sich ein Papier- 
kasten. 
4. Etwaigen Hausordnung bezüglichen Anordnungen des 
Podells €: - "nasiums ist widerspruchslos Folxe zu leisten. 
5. Hat jeman Torserleitung benutzt, so unterlasse er ja 
nicht — wiv € bei zu grosser Eile geschehen könnte — den 
Hahn zu schliessen. 
6. Die Höflichkeit erfordert es, jeden Lehrer der Anstalt — nicht 
nur den betreffenden Klassenlehrer — sowie die Mitglieder 
des Kuratoriums auf Treppe oder Korridor beim Kommen und 
Gehen zu grüssen, event. dem vorühergehenden Vorgesetzten 
Platz zu machen. 
N. 
Auf Erw. 2, der Ordnung und Sauberkeit in den Lehr- 
zimmern ist die peinlichste Aufmerksamkeit zu verwenden, damit 
die am nächsten Morgen eintretenden Lehrer des Gymnasiums 
keine Ursache zu Klagen finden.
	        
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