Falle eine schnelle und geräuschlose Kassation die Klasse von einem
Arbeits- und Friedensstörer befreit.
Selbstverständlich existieren gewisse Schulgesetze, welche jedem
bekannt gegeben werden und deren pünktliche Erfüllung unerläss-
liche Forderung ist; sie bilden den Inhalt einer „Schulordnung“,
weiche dem Schüler eingehändigt wird.
Schulordnung
‚ulgebäude.
Jeder Besuch“ Xaufmännischen Fortbildungsschulen
hat sich ir Aädtischen Behörden zur Verfügung
gestellter Gast zu betrachten und sich vom
Augenblick „ lret'" bis zum Verlassen des Gebäudes dem
entsprec)i Ava
1. Es ist unt vsagt, innerhalb des Schulyebäudes zu rauchen,
2. Werfen mi‘ "iüren, Poltern und lautes Sprechen heim Kommen
und Gehen ist zu vermeiden.
3. Papier dar” 2 "au. Treppen und Korridoren umhergeworfen
werden; 3} om Klassenzimmer befindet sich ein Papier-
kasten.
4. Etwaigen Hausordnung bezüglichen Anordnungen des
Podells €: - "nasiums ist widerspruchslos Folxe zu leisten.
5. Hat jeman Torserleitung benutzt, so unterlasse er ja
nicht — wiv € bei zu grosser Eile geschehen könnte — den
Hahn zu schliessen.
6. Die Höflichkeit erfordert es, jeden Lehrer der Anstalt — nicht
nur den betreffenden Klassenlehrer — sowie die Mitglieder
des Kuratoriums auf Treppe oder Korridor beim Kommen und
Gehen zu grüssen, event. dem vorühergehenden Vorgesetzten
Platz zu machen.
N.
Auf Erw. 2, der Ordnung und Sauberkeit in den Lehr-
zimmern ist die peinlichste Aufmerksamkeit zu verwenden, damit
die am nächsten Morgen eintretenden Lehrer des Gymnasiums
keine Ursache zu Klagen finden.