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nun Haben Wir ihm Peter Sauerwalden Besagten
Platz in ob angeregten Gräntzen anweisen
und einräumen laßen, Privilegiren und Befreien
auch denselben Hiermit und Arafft dieses Von
Grundzinß, Lontribution, Lin Auartierung,
Wachten, Hoff-Diensten, so woll mit leüten als
mit Pferden, und allen anderen oneribus publicis
wie sie Nahmen haben mögen dergestalt und also,
daß er seine Erben und Nachfolger daferne sie
in denen obberührteu (Konditionen Verbleiben,
gleich andern in denen Residentzien zu Berlin
und (Lölln sollen gehalten und angesehen seyn.
Uhrkundlich und zu mehrerer Bekräfftigung
haben Wir dieses unter Unsrer eigenhändigen
Unterschrifft und Vorgedruckten Insiegel Geben
und Außfertigen laßen. Lützenburg den Siebenzehnten
Juny, Eintausend Siebenhundert und
Zwey.
(L. S.)
Sophie Charlotte.
Beilage III.
Zu Seite 49.
Wir geben im Folgenden den Freibrief des
Hauses von Friedrich Ali genannt Hassan, welcher
uns seiner Zeit durch den verstorbenen Herrn
Stadtrat Peitzer mitgeteilt wurde. Nach den