fältiger Erwägung aller einjohlägigen Verhältnifje und nach eingehender
VBorberathung der Angelegenheit in einer Kommiijfion glauben wir den
wünfdhenswerthen Frieden in allen betheiligten Kreijen am beten zu
wahren und zu fördern, wenn wir den Standpunkt nicht verlafjen,
welden die aus Mitgliedern beider Gemeindebehörden gebildete ge:
mijdte Deputation vorgezeichnet hat, und nur dasjenige zur Ausführung
bringen, worüber innerhalb der ftädtijchen Behörden auf allen Seiten
Nebereinjtimmung vorhanden it.
Berlin, den 25. Januar 1898.
Magijtrat hiefiger Königl. Haupt: und Refidenzitadt.
Relle.
Darauf gelangte in der Stabtverordnetenverfammlung am 10. Fe:
bruar 1898 nachjtehende Refolution zur Annahme:
„Die Verjammlung erblidt in dem Gedenken der Miärzgefalenen
die Anerkennung einer hijtorijhen Thatjache, die mit der Entwidelung
des Konftitutionellen Lebens unlöslich verknüpft ijft. Sie bedauert,
daß der Magijtrat ihrem Bejdhluje vom 29. Dezember v. I., für die
Märzgefallenen einen Denkitein namens der Etadt zu errichten, nicht
beigetreten ijt.
Die Verfammlung protejtirt gegen die Auffajiung, daß die NMicht-
ausführung ihres Bejchluffes durch die Rückicht auf Wahrung und
Förderung des Friedens in allen bhetheiligten Kreijen geboten jei, und
weiß fich hierbei in voller Nebereinjtimmung mit der übergroßen Mehr-
heit der Berliner Bevölkerung, die glei ihr in der Errichtung des
Sedenkffteins die Erfüllung einer Pflicht dankbarer Erinnerung erblidt.“
Der nun folgende Antrag Perl8s gelangte am 17. März zur
Verhandlung.
Amtlicher ftenvaraphifdher Bericht über die Sikung der Sitadt-
urroröneztenverfanunmlung am 17, März ISIS,
VBorjteher Dr. Langerhans: Neunter SGegenitand der Tages:
ardnung:
Antrag der EStadtiverordneten Perls und SGenofjen, be:
treffend die Niederlegung eines Kranzes auf der Grab:
jtätte der Märzgefallenen dur eine AMbordnung der
Berjammlung. — Vorlage 197.
Antragiteller Stadtverordneter Perls: Mieine Herren, Sie haben
mit aroßer Miehrheit beichloHen, auf dem Friedhor der Maärzaerallenen