Yormwort.
Die hijtorijdhe Bedeutung der fidh an die Bejchlüne der Etadt:
verordnetenverfammlung von Berlin vom Jahre 1898 bezüglich einer
Ehrung der Märzgefalenen Inüpfenden Borgänge hat den Gedanken
nahe gelegt, die in Frage Kommenden Berichte und Urkunden, die der
Veffentlichfeit zum Theil bisher nicht mitgetheilt find, zu Jammeln
und in ihrem Wortlaut zu veröffentlidhen. Durch dieje volljtändige
und Überfichtlidhe Zufammenfafjung ift es Yedem erleichtert, das Ma:
terial zur eigenen Beurtheilung diejer Vorgänge zu befiben. BZejonderes
Intereffe bietet das bisher nodh nicht veröffentlichte Proiziz! über die
Sigung der Etadtverordnetenverjammlung vom 21. 2 1018,