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Full text: Der Kranz für die Märzgefallenen (Public Domain)

5as, mas wir jebt 50 Jahre gehabt haben. Mögen wir auch 
zurücgefommen jein in den 50 Sahren, dur die Berfajjung 
Jaben wir doch errungen, daß wir unter feinem abjoluten 
Aönig mehr jtehen, Jondern unter einer Berfajjung, in der die 
Rechte des Königs und die Rechte des VBolfes Mar auseinander ge: 
Halten find. Darum wollen wir das Andenken an jene Zeit und au 
die Berfon derer, die uns die Kerfajtung ver]Oafft haben, 
nicht herunterjeßen lafjen, fondern wollen, wo au die Gelegenheit 
dazır fich bietet, für ihr Andenken eintreten.” 
Dieje überall den amtlichen ftenographijdhen Berichten über die 
Zigungen der Stadtverordnetenverfanumlung von Berlin entuonmenen 
Vorgänge lafjen Keinen Zweifel darüber, daß es fiH bei dem Bejchlufje 
vom 17. März 1898 um eine politifcdhe Kundgebung gehandelt Hat. 
Der Autragiteler Hat jelbit betont, daß der Autrag, der zu dem Jeßten 
Beidhluß geführt hat, im Sinne des früheren Befdhlujjes vom 
29. Dezember 1897 Liege, nur eine Konfequenz desjelben, eine andere 
Syorm jeiner Ausführung bilde, und, wie Diejer frühere Beichluß 
gemeint war, wird Har erkennbar durch die obenermähnte Rejolution 
vom 10. Februar 1898. Die geplante Feier galt danach der Aner- 
fennung einer Dhijtorijchen Thatjache, nämlich der Entwidelung Des 
Fonfitutionellen Lebens. Auch die Klage weift auf die Bedeutung 
der Märztage von 1848 für die Sinführung der Staatsverfajfung 
und für die ganze Monarchie hin; und ebenjowenig Iafıen die 
Neußerungen der der Majorität angehörenden Redner einen Zweifel 
darüber zu, daß in der That eine Chrung des Andenkens derer beab: 
fichtigt war, Die mit Einjebung ihres Lebens — nad Auficht der 
Majorität — dazu beigetragen haben jolen, dem Preußijhen Volke 
die Berfaflung zu verfhaffen. Mithin find es Beweggründe allgenrein 
politijdher Natur, SGefichtspunkte die nicht nur in Berlin, fondern 
ir Jämmtlihen Gemeinden der Monarchie gleidhmößig für Diejenigen, 
die auf dem politijhen Standpunkte der Majorität der Berliner Stadt: 
verordnetenverjammlung jtehen, Diefelbe Bedeutung haben. Durch die 
io hefichaffenen Beweggründe und Ziele des fireitigen Bejchlufjes wird 
aber — jelbit wenn es anderenfals vielleicht zulöjfig gewejen fein 
fönnte, ihn um deßwillen, weil innerhalb des Yezirks der Stabt Serlin 
die Kämpfe frattgefunden haben und die GSrabitätten belegen find, als 
in Wahrnehmung Lokaler Interefien gefaßt anzujehen — doc) jede 
ztwwa möglidhe Yeziehung des BVejchlofienen auf bejondere Srtliche 
Knterefjen jo vollfändig bei Seite geichoben, daß thatjäcdhlidh als den
	        
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