nicht wundern, wenn davon mal gelegentlidH gegen Sie Gebrauch
gemacht wird.“
Der Antrag Langerhans-Kreitling wurde angenommen. Mein
jer Magijirat verfagte dem Bejdhlufie feine Zujtimmung und theilte
sieje feine Entjhließung der VBerfamnmlung in der Sigung vom 3. Fe:
rar 1898 mit. Mn diejer Sigung erklärte der Stadtverorduete
Singer zur Nechtfertigung einer von ihm und anderen Stadtver-
ardneten vorgefjdhlagenen Refolution, die das Mißfalen der VBerjamm-
(ung darüber, daß der Magifjtrat dem Beichluffe vom 20. Dezember
1897 nicht beigetreten jet, zum Ausdrud bringen jollte, Folgendes:
„+... Nun möchte ich noch darauf hinweijen, daß eigentlich
der Magiftrat nichts weiter gethan Hätte, als einen Gemeindebejhluß
auszuführen; denn die jtädtijdhen Kollegien haben 1848 bejchlofjen,
nicht eines, fondern zwei Denkmäler zu jegen. Wenn der Magiftrat
vielleicht gemeint hätte, daß der jebige Kirchhof im Friedrichshain
fein geeigneter Plaß jei zur Errichtung diefes Denkmals, fo mären
mir unjererfeits mit volljtändiger Anerkennung der Schwierigkeiten,
sie fih der Ausführung eines folden Bejhluffes im gegenwärtigen
Moment entgegenftellen, aud) zufrieden gewejen, wenn der Denkjtein
zine Nufitellung an der Mauer dort gefunden hätte. Ih würde
XHnen Jonft noch einen befferen Plag für diefen Denkitein nennen
nuen: id meine 3. B. einen Denkjiein vor dem Senfter,
an dem der damalige König fein Haupt ehrfurdhtsvoll
entblößte, als er die Leihen vorüberziehen ließ. Der
märe geeigneter für die Erridhtung eines Jolgen Denk:
mals.“
Bur Vorberathung des Singer’ jdhden Antrages jebte die Ver:
jJammlung einen Ausjhuß ein und bejchloß -— dbeften Borfchlage ent:
ipredhend — demnächit in der Sigung vom 10. Februar 1898 die
Aunahme einer Rejolution, die wie folgt lautet:
„Die Berjammlung erblidt in dem Gedenken der März-
gefallenen die Anerkennung einer Hiftorijdhen Thatjacdhe,
die mit der Entwicelung des Konjtitutionellen Lebens un:
(öslich verknüpft ift. Sie bebauert, daß der Magifirat ihrem
Beichluffe vom 29. Dezember v. Is., für die Märzgefallenen einen
Denfkitein Namens der Stadt zu errichten, nicht beigetreten iit.
Die VBerfanmlung protejtirt gegen die Auffafiung, daß die
Nichtausführung ihres Befchluffes durch die Kückhicdht auf die Wahrung