Beispiele zu den Auswirkungen des $ 2
Zu 8 8 Abs. 1 Buchst. a:
Bei der hier festgesetzten Höhe des steuerpflichtigen
Familieneinkommens ohne die Einkünfte aus der Heb-
ammentätigkeit in Höhe von 8400,— DM jährlich wurde
ein Monatseinkommen von 700,— DM berücksichtigt
Würde diese Hebamme die vollen Einkünfte aus der Heb-
ammentätigkeit in Höhe von. 3600,— DM erreichen, wird
ein Familieneinkommen von jährlich 12 000,— DM, alsc
1000,— DM monatlich, erreicht, was bei dieser Berufs-
gruppe als Durchschnittsfamilieneinkommen . betrachtet
werden kann.
Zu Buchst. b:
Hier wurde ein steuerpflichtiges Einkommen ohne die
Einkünfte aus der Hebammentätigkeit in Höhe von
4800,— DM, d.h. monatlich 400,— DM, festgesetzt. Würde
diese unverheiratete Hebamme die vollen Einkünfte in
Höhe von 3600,— DM erreichen, käme sie zu einem Ge-
samteinkommen von jährlich 8400,— DM =— 700,— DM
monatlich. Dies entspricht ebenfalls dem monatlichen
Durchschnittseinkommen einer angestellten Hebamme.
Zu 8 3 Abs. 3:
Eine gleitende Skala — wie hier vorgesehen — war er-
forderlich, um Härtefälle zu vermeiden. Bei der bisherigen
Regelung könnte z.B. eine verheiratete Hebamme, die
8401,— DM steuerpflichtige Einnahmen ohne die Einkünfte
aus der Hebammentätigkeit erreichte und ebenfalls aus
der Hebammentätigkeit den vorgesehenen Verdienst nicht
hätte, keinen Zuschuß erhalten, nur weil sie mit 1,— DM
über dem vorgesehenen. Satz lag. Aus diesem Grunde
wurde das im $ 3 vorgesehene Gesamteinkommen fest.
gesetzt. Bei Überschreitung der zu a) und b) festgesetzter
Beträge kann jetzt der Unterschiedsbetrag bis zur Er
reichung des Gesamteinkommens, jedoch nur in den Fäl:
len, in denen das in Abs. 4 festgesetzte Einkommen aus der
Hebammentätigkeit erreicht wird, an die Hebammen ge-
währt werden.
Zu 8 S Abs. 4:
Eine Kürzung des Mindesteinkommens kommt nur bei
Überschreitung der zu Abs.1 Buchst. a und b genannten
Beträge und bei Nichterreichung von 1800,— DM aus der
Hebammentätigkeit in Frage. Dadurch soll die Hebamme
gezwungen werden, der Hebammentätigkeit nach den ge-
setzlichen Bestimmungen nachzugehen und nur in vertret-
barem Maße eine andere Tätigkeit auszuüben,
A, Beispiel zu 8 3 Abs.1 Buchst. a:
Verheiratete Hebamme
steuerpflichtiges Familieneinkommen ohne
Einkünfte aus der Hebammentätigkeit ....
Einkünfte aus der Hebammentätigkeit ‚...
Zuschußgewährung- zum Mindesteinkom:
Me es
Gesamteinkommer
2. Beispiel zu 8 8 Abs. 1 Buchst, b:
Unverheiratete Hebamme © |
steuerpflichtige Einkünfte ohne die Ein-
künfte aus der Hebammentätigkeit „....-
Einkünfte aus der Hebammentätigkeit ....
Zuschußgewährung zum Mindesteinkom-
331 LE
Gesamteinkommen
S. Beispiel zu Abs. 3:
Steuerpflichtige Einkünfte einer wverhei:
rateten Hebamme ohne die Einkünfte aus
der Hebammentätigkeit ........0.
Einkünfte aus der Hebammentätigkeit ...
Unterschiedsbetrag zum Gesamteinkommer
YOR 2.0.0000
Der Zuschuß beträgt ‚also nur noch
1710,— DM.
4. Beispiel zu Abs. 4:
Eine unverheiratete Hebamme erreicht
steuerpflichtige Einkünfte aus der Neben-
tätigkeit vVOB 2000
Überschreitung um 500,— DM
aus der Hebammentätigkeit erreicht sie
nur den Betrag von :....0.000000i nur
Fehlbetrag 600,— DM
mithin insgesamt Einkommen
Bis zur Erreichung des Gesamteinkommens
von 8 400,— DM
hätte diese Hebamme .......000000000 ke
zu bekommen. Da sie aber den Betrag von
aus der Hebammentätigkeit nicht erreicht
und die Einkünfte aus der Nebentätigkeit
überschritten hat, muß der Betrag von
1900,— DM um den Unterschiedsbetrag vorn
1200,— DM zu 1800,— DM um 1...
weiter gekürzt werden, so daß sie nur ein
Mindesteinkommen von
erhält.
8 400,-— DM
1 950,— DM
1 650,— DM
12 000,-— DM
4 800,— DM
1 850,— DM
_1750,— DM
8 400,— DM
8 440,— DM
1 850,— DM
10 290,-— DM
12 000,-— DM.
1 710,— DM
5 300,— DM
1200,— DM
6 500,— DM
1 900,-— DM
1 800.— DM
600,— DM
1. 300,— DM