Metadaten: Berolinensien

Beispiele zu den Auswirkungen des $ 2 
Zu 8 8 Abs. 1 Buchst. a: 
Bei der hier festgesetzten Höhe des steuerpflichtigen 
Familieneinkommens ohne die Einkünfte aus der Heb- 
ammentätigkeit in Höhe von 8400,— DM jährlich wurde 
ein Monatseinkommen von 700,— DM berücksichtigt 
Würde diese Hebamme die vollen Einkünfte aus der Heb- 
ammentätigkeit in Höhe von. 3600,— DM erreichen, wird 
ein Familieneinkommen von jährlich 12 000,— DM, alsc 
1000,— DM monatlich, erreicht, was bei dieser Berufs- 
gruppe als Durchschnittsfamilieneinkommen . betrachtet 
werden kann. 
Zu Buchst. b: 
Hier wurde ein steuerpflichtiges Einkommen ohne die 
Einkünfte aus der Hebammentätigkeit in Höhe von 
4800,— DM, d.h. monatlich 400,— DM, festgesetzt. Würde 
diese unverheiratete Hebamme die vollen Einkünfte in 
Höhe von 3600,— DM erreichen, käme sie zu einem Ge- 
samteinkommen von jährlich 8400,— DM =— 700,— DM 
monatlich. Dies entspricht ebenfalls dem monatlichen 
Durchschnittseinkommen einer angestellten Hebamme. 
Zu 8 3 Abs. 3: 
Eine gleitende Skala — wie hier vorgesehen — war er- 
forderlich, um Härtefälle zu vermeiden. Bei der bisherigen 
Regelung könnte z.B. eine verheiratete Hebamme, die 
8401,— DM steuerpflichtige Einnahmen ohne die Einkünfte 
aus der Hebammentätigkeit erreichte und ebenfalls aus 
der Hebammentätigkeit den vorgesehenen Verdienst nicht 
hätte, keinen Zuschuß erhalten, nur weil sie mit 1,— DM 
über dem vorgesehenen. Satz lag. Aus diesem Grunde 
wurde das im $ 3 vorgesehene Gesamteinkommen fest. 
gesetzt. Bei Überschreitung der zu a) und b) festgesetzter 
Beträge kann jetzt der Unterschiedsbetrag bis zur Er 
reichung des Gesamteinkommens, jedoch nur in den Fäl: 
len, in denen das in Abs. 4 festgesetzte Einkommen aus der 
Hebammentätigkeit erreicht wird, an die Hebammen ge- 
währt werden. 
Zu 8 S Abs. 4: 
Eine Kürzung des Mindesteinkommens kommt nur bei 
Überschreitung der zu Abs.1 Buchst. a und b genannten 
Beträge und bei Nichterreichung von 1800,— DM aus der 
Hebammentätigkeit in Frage. Dadurch soll die Hebamme 
gezwungen werden, der Hebammentätigkeit nach den ge- 
setzlichen Bestimmungen nachzugehen und nur in vertret- 
barem Maße eine andere Tätigkeit auszuüben, 
A, Beispiel zu 8 3 Abs.1 Buchst. a: 
Verheiratete Hebamme 
steuerpflichtiges Familieneinkommen ohne 
Einkünfte aus der Hebammentätigkeit .... 
Einkünfte aus der Hebammentätigkeit ‚... 
Zuschußgewährung- zum Mindesteinkom: 
Me es 
Gesamteinkommer 
2. Beispiel zu 8 8 Abs. 1 Buchst, b: 
Unverheiratete Hebamme © | 
steuerpflichtige Einkünfte ohne die Ein- 
künfte aus der Hebammentätigkeit „....- 
Einkünfte aus der Hebammentätigkeit .... 
Zuschußgewährung zum Mindesteinkom- 
331 LE 
Gesamteinkommen 
S. Beispiel zu Abs. 3: 
Steuerpflichtige Einkünfte einer wverhei: 
rateten Hebamme ohne die Einkünfte aus 
der Hebammentätigkeit ........0. 
Einkünfte aus der Hebammentätigkeit ... 
Unterschiedsbetrag zum Gesamteinkommer 
YOR 2.0.0000 
Der Zuschuß beträgt ‚also nur noch 
1710,— DM. 
4. Beispiel zu Abs. 4: 
Eine unverheiratete Hebamme erreicht 
steuerpflichtige Einkünfte aus der Neben- 
tätigkeit vVOB 2000 
Überschreitung um 500,— DM 
aus der Hebammentätigkeit erreicht sie 
nur den Betrag von :....0.000000i nur 
Fehlbetrag 600,— DM 
mithin insgesamt Einkommen 
Bis zur Erreichung des Gesamteinkommens 
von 8 400,— DM 
hätte diese Hebamme .......000000000 ke 
zu bekommen. Da sie aber den Betrag von 
aus der Hebammentätigkeit nicht erreicht 
und die Einkünfte aus der Nebentätigkeit 
überschritten hat, muß der Betrag von 
1900,— DM um den Unterschiedsbetrag vorn 
1200,— DM zu 1800,— DM um 1... 
weiter gekürzt werden, so daß sie nur ein 
Mindesteinkommen von 
erhält. 
8 400,-— DM 
1 950,— DM 
1 650,— DM 
12 000,-— DM 
4 800,— DM 
1 850,— DM 
_1750,— DM 
8 400,— DM 
8 440,— DM 
1 850,— DM 
10 290,-— DM 
12 000,-— DM. 
1 710,— DM 
5 300,— DM 
1200,— DM 
6 500,— DM 
1 900,-— DM 
1 800.— DM 
600,— DM 
1. 300,— DM
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.