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Volltext: Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

Loenartz, Beseitigung des Mühlenstaues und der Sohiffahrtsschleuse im Pregel bei Gr.-Bubainen. 562 
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der ausgearbeiteten und vorstehend unter IL beschriebenen 
Entwürfe wurde hierbei wegen des dadurch bedingten unver 
hältnismäßig hohen Kostenaufwandes nicht mehr in Anssicht 
genommen, vielmehr sollte die Vertiefung und Ausgleichung 
der Flußsohle nach Beseitigung des Bahamer Mühlenstaues, 
abgesehen von der Regelung des Flufslaufes bei Gr.-Bubainen 
und von hin und wieder nothwendigen und vorzunehmenden 
Baggerungen, der Flußströmung selbst überlassen werden. 
Insbesondere war in dem bezüglichen Ministerial-Erlasse 
vom Mai. 1885 noch hervorgehoben, dafs die betreffenden 
Herren Minister nach sorgfältiger Erwägung aller gegen die 
beabsichtigte gänzliche Aufhebung des Bubainer Mühlenstaues 
von verschiedenen Seiten vorgebrachten Bedenken keinen 
ausreichenden Anlafs hätten finden können, die in Bezug auf 
Landescultur und Schiffahrt anzustrebende Verbesserung der 
Strom- und Vorfluth-Verhältnisse im oberen Pregel auf 
einem anderen Wege, als dem der Wiederherstellung des 
ursprünglichen ungehemmten Flufslaufes zu suchen und die 
seit mehr als einem Mensohenalter beklagten und allseitig 
als unhaltbar erkannten Uebelstände des Bubainer Mühien- 
staues für das Insterthal durch einen Neubau der Schiffs 
schleuse für immer bestehen zu lassen. Ferner sei schon 
früher bei den örtlichen Erhebungen über den Beckerschen 
Entwurf von Sachverständigen eingehend untersucht und 
festgestellt worden, dafs durch die beabsichtigte Aufhebung 
des Möhlenstaues eine Schädigung der oberhalb gelegenen 
Pregel wiesen ebensowenig zu befürchten sei, wie die Erhe 
bung von Schädenansprüchen seitens deren Besitzer, da diese 
nicht imstande sein würden, ein wohlerworbenes Recht auf 
die Beibehaltung jenes Staues nachzuweisen und damit den 
Mühlenbesitzer an dem Aufgeben des Staues zu behindern. 
Was die übertriebenen Beschwerden der an der Schif 
fahrt Betheiligten gegen die Beseitigung der Schiffahrts 
schleuse betreffe, so entbehre deren Befürchtung, dafs die 
Unterbrechung des Schiffbetriebes bis Insterburg sich auf 
eine lange Reihe von Jahren ausdelmen werde und somit 
der denselben betreibende Theil der Bevölkerung an seinem 
bisherigen Erwerb gehindert sein würde, jeder Begründung. 
Wenn auch die gröfsere oder geringere Austiefung der Flurs 
sohle in jedem Jahre von Naturereignissen, die sich im 
voraus nicht bestimmen ließen, namentlich von den vorhan 
denen Hochwassermengen und der Stärke des Stromes 
abhängig sein werde, so könne nach dem Urtheile der Sach 
verständigen doch mit ziemlicher Sicherheit angenommen 
werden, dafs die Ausgleichung des Höhenunterschiedes zwi 
schen dem Ober- und Unterwasser der Bubainer Schleuse 
und die Herstellung eines gleichmäfsigen Gefälles sich in 
wenigen Jahren soweit vollziehen werde, dafs die Wasser 
straße allen billigen Anforderungen wieder genüge und dem 
Schiffverkehr nach Insterburg dabei auch die Kosten, Zeit 
verluste und Schwierigkeiten der früheren Schleusendurchfahrt 
erspart würden. Erforderlichenfalls würde, soweit die ver 
fügbaren Mittel gestatteten, der auf natürlichem Wege sich 
vollziehende Bäumimgsvorgang durch Baggerungen eine Un 
terstützung und Beschleunigung finden, wie es auch ohne 
große Kostenaufwendungen möglich sein werde, die etwa 
infolge von Unterspülungen zum Theil einsinkeuden Buhnen 
unter Wiederverwendung des eingebauten Steinmateriak wie 
der aufzuheben. 
Es hätte deshalb bei Erwägung der Frage, ob es 
empfehlenswerther erscheine, durch den Neubau der kost 
spieligen Schiffsschleuse zu Gunsten der Schiffahrt das 
Culturinteresse des Insterthaies fortgesetzt und dauernd zu 
schädigen, oder mit dem geringen Opfer einer vorübergehen 
den Unterbrechung des ohnehin schon zu einer nahezu völli 
gen Bedeutungslosigkeit zurückgegangenen Schiffahrtsbetriebes 
auf dem oberen Pregel dem Insterthale zu helfen und zugleich 
die Wiederbelebung der Schiffahrt nach Insterburg durch 
Freilegung und Verbesserung der Schiffahrtsstrafse in Aus 
sicht zu nehmen, keinerlei Zweifel obwalten können, daß 
die Entscheidung auf dem letzteren Wege zu suchen sei. 
Sobald die über Beseitigung des Bubainer Mühlenstaues 
zwischen den betreffenden Ministerien schwebenden Verhand 
lungen einen baldigen endgültigen Abschluß erwarten ließen, 
hatte schon im März 1885 der Ministerder öffentlichen Arbeiten 
der Gumbinner Regierung den Auftrag ertheilt, die mit der 
beabsichtigten Beseitigung des Bubainer Mühlenstaues unmit 
telbar zusammenhängenden Bauausführungen ungesäumt durch 
Ausarbeitungen im einzelnen endgültig festzustellen. 
Als solche wurden namentlich bezeichnet: 
1. die Herstellung eines genügend breiten und tiefen neuen 
Pregelbettes über die vorspringende Wiesenspitze oberhalb des 
Mühlengrundstückes und über letzteres in der Richtung des 
Gerinnes der abgebrannten Mühle bis zum Unterwasser der 
Schleuse, wie auf dem Lageplan auf Blatt 64 näher dar 
gestellt ist; 
2. die zur Aufnahme des Pregelwassers erforderliche 
Quersohnittserweiterung des Wasserlaufes von dem genannten 
Unterwasser bis zu dem Zusammenfluß mit der nach Be 
seitigung des Staues eingehenden Pregelstreoke; 
3. der Bau einer mit Mastenklapp© versehenen Brücke 
über das neue Pregelbett in der Richtung des über das 
Mühlengnmdstöcfc von Gr.-Bubainen nach Sterkemngken 
führenden Weges; 
4. die hochwasserfreie Durchführung dieses Weges bezw. 
die Anschüttung und Befestigung von Wegedämmen an Stelle 
der beiden zu beseitigenden Holzbrücken über die Schiffs 
schleuse und den alten Pregellauf oberhalb des Mühlen 
wehrs und theilweise Zuschüttung der abgesehnittenen Fluß 
strecken, besonders der eingehenden Schiffsschleuse; 
5. die Herstellung einer Grundschwell© oberhalb der bei 
Insterburg über die Angerapp führenden Chausseebrücke. 
In dem Kostenüberschlage zu dem im Frühjahre 1888 
bearbeiteten Entwurf, betreffend di© Regelung des oberen 
Pregels unter da* Annahme einer gänzlichen Beseitigung des 
Bubainer Mühlenstaues (siehe oben bei H f) waren die unter 
1., 2., 3. und 5. aufgeführtea Bauausführungen generell be 
rechnet und mit 26000 bezw. 60000, 30000 und 10000^, 
zusammen mit 125000 Ji. veranschlagt. Die dem erwähnten 
Kostenüberschlage zu 1. und 2. zu Grunde gelegten Massen - 
und Kostenberechnungen bedurften noch insofern einer Um 
arbeitung, als die für das Hoohwasserprofil berechnete und 
veranschlagte Ausschachtung nach ministerieller Bestimmung 
in Fortfall kommen und nur das für die untere Flußstrecke 
angenommene Normalprofll des Pregeß mit 24,5 m in der 
Mittelwasserhöhe und beiderseits mit etwa zweifüßiger Bö- 
schungsanlage ausgehoben werden sollte. Die hiernach an- 
gestellte genaue Massenberechnung ergab bei 1. für den 
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