Vorfteher Dr. Langerhans: Wollen Sie e& mir überlajen,
einen Vertreter zu ernennen, oder wollen Sie mir einen beitimmten
Vertreter vorjchlagen, was mir noch Lieber wäre?
(Die VBerjammlung befchließt, die Ernennung eines Vertreters
dem VBorfteher zu überlajien.)
Der Vorkeher ernanute den Stadtverordneten Yuitizrath Meyer
zum Vertreter. Derjelbe wurde in der mündlidHen Verhandlung vor
dem Obervermaltungsgericht am 9. Juli cr. durch den Stadtverordneten
Rechtsanwalt Hugo Sachs vertreten.
Die Klage der Stadtverordnetenverfamnmlung lautet in ihrem
Wortlaut:
Klage
der Stadtverordnetenverfammlung zu Berlin
contra den Magijirat ebenda
betr. Beaniftandung eines Beichlujies vom 17. März 1898.
An
das Königliche Obheruermaltungsgericht
Herlin.
Die Stadtverordneten-VBerfjammlung hatte am 29. Dezember v. I.
bejchloffen, einen Stein zum Andenken an die Märzgefalenen des
Hahres 1848 zu feßen. Der Maniitrat Hit diefem Beichlune nicht bei:
getreten.
Demnächft wurde in ber Sikung der Stadtverordneten vom
17, März d. FI. über einen Antrag der Stadtverordneten Rerls u. Gen.
verhandelt, dahingehend:
durch eine aus Mitgliedern der Verjanumlung beitehende UAUb-
ordumng am 18. d. Mits. einen Kranz auf die Grabitätte der
Märzgefallenen niederlegen zu latjen.
Die Mehrheit der Verjammlung nahın diejen Auftrag an.
Hierauf verlas der Herr Cberbürgermeifter das Reijcript des Herrn
SCberpräfidenten vom 15. März 1898 und erklärte:
daß er hiernadh NMamens des Magijtrats den foeben s°taßten
Bejchluß mit auffdhiebender Wirkung zu bheanttanden ©
Die Klägerin erachtet dieje Beanjtandung für ungejeklih und be:
antragt zu erkennen:
daß die Beanitandung des Bejchlufjes der Stadtverordneten-
verfanım lung vont 17. Miärz 1808 Dbetreifend den Antrag
Verls u. Gen. aufachoben werde.