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tableaus der Stadt: und LandjhHulen in der Kurmark an das
Minifterium der SGeiftlidhen, Unterrichts: und Medizinalangelegen:
heiten ein neuer Anfturm verfucht.
BefonderS feindlih gegen die franzöfijhen Schulen und die
franzöfijdhe Kolonie ftellt fih der Injpektor Küfter in einer
feinem Beridht angefügten Beilage. (Akten des Königl. Geh.
Stantsarchiv3 R. 76. I. 474. fol. 73 ff.) Wenngleich diefe
Beilage jhwerlich auf volle Objektivität AnfpruchH machen kann, fo
mag fie doch hier mitgeteilt werden, weil fie die Abneigung
breiter Schichten der Berliner Bevölkerung gegen das Überwiegen
franzöfijdher Einflüffe zum Ausdruck bringt. Die „Beilage“ hat
folgenden Wortlaut:
„Daß e8 in Berlin eine fehr große Menge von Neben{Hulen
giebt, i{t eine befannte Sache, allein ich kann nicht mit Sicher:
heit annehmen, daß man bisher die Zahl derjelben für fo groß
gehalten habe, al® fie in der That ijt, weil man fonft wohl
{on ernftlidhere Maßregeln zur Unterdrückung der hier gleich
den Pilzen aufwachjenden Schulanftalten würde getroffen Haben,
In meiner hiefigen Injpektion, aljo auf dem Werder, der Doro-
theenftadt und der Hälfte der Friedrichsftadt find drei und
fünfzig mir bekannte Schulen und gewiß noch viele, die ihr Un:
wejen treiben, ohne daß fie zu meiner Kenntniß gefommen find.
Ungefähr die Hälfte derjelben find Konzejfionierte und daher
unter Aufficht {tehende Schulen; die andere Hälfte hingegen, die
ich unter dem gemeinjdhaftlidhen Namen Franzöfijdhe und Winkel
jOulen zujammenfafje, find von aller Aufficht frei und dieje find
au) vornehmlich die Verkrüppelungs-Inftitute des jugendlichen
Verftandes. Ih habe bisher ihrem Anwacdhs mit {tilem Miß-
muth zugejehen und nur auf eine fhiclidhe Gelegenheit gewartet,
um als Ankfläger derfelben aufzutreten. Iebt ift der Zeitpunkt
gefommen, da fie nad) meinen Hoffnungen wieder in ihr Nichts
zurücfallen und da ihre Vorfteher das Lehramt wieder mit den
mechanijchen Sejchäften, welchen fie entlaufen find, vertaufchen
müjfen. Nachdrudsvoll muß jeder Freund der Jugend feine
Stimme gegen fie erheben und ohne Schonung muß der Staat
jeine Gewalt zu ihrer Ausrottung gebrauchen, wenn er nicht