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Volume Nr. 2, 13. Januar 1989

Full text : Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 39.1989,1 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin 39. Jahrgang Nr.2 13. Januar 1989 4
tragsteuer entnehmen, die es selbst als Schuldner von 11. $ 52 wird wie folgt geändert:
Kapitalerträgen einzubehaliten und abzuführen hat. a) Absatz 19a wird wie folgt geändert:
Die Kapitalertragsteuer, die ein Schuldner zu demsel- x . T
ben Zeitpunkt insgesamt abzuführen hat, ist auf den aa) Vor Satz 1 werden folgende Sätze eingefügt:
nächsten vollen Deutsche-Mark-Betrag abzurunden. „8 19a Abs. 1 Satz. 1 ist auch für Veranla-Das
 Bundesamt für Finanzen hat zu Unrecht entnom- gungszeiträume vor 1990 anzuwenden, soweit
mene Kapitalertragsteuer von dem inländischen Kre- die Vorschrift die Steuerfreiheit von Geldieiditinstitut
 zurückzufordern. Erkennt das inländische stungen ausschließt. $ 19a Abs. 3 Nr. 9 und
Kreditinstitut, daß es .zu Unrecht Kapitalertragsteuer Abs. 3a Satz 2 sind erstmals auf Vermögensentnommen
 hat, so hat es dies dem Bundesamt für beteiligungen anzuwenden, die nach. dem
Finanzen unverzüglich anzuzeigen.“ 31. Dezember 1988 überlassen werden.“
? a bb) In- dem bisherigen Satz 2 wird das Zitat
6. $ 44b wird wie folgt geändert: „Satz 1“ durch des Zitat. „Satz 3“ ersetzt.
a) Dem Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt: b) Dem Absatz 20 wird folgender Satz angefügt:
„S 36c ist auch sinngemäß anzuwenden für Sam- „8 20 Abs. 1 Nr. 6 ist nicht anzuwenden auf Erträge
melanträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer, aus Kapitalversicherungen gegen Einmalbeitrag
die die Bundesschuldenverwaltung oder eine Lan- und aus Rentenversicherungen mit Kapitalwahldesschuldenverwaltung
 in Vertretung der Erstat- recht gegen Einmalbeitrag, wenn die Versichetungsberechtigten
 an das Bundesamt für Finanzen rungsverträge vor dem 1.Januar 1974 abgerichtet.
 Bei Sammelanträgen vermindert sich die zu schlossen worden sind.“
erstattende Kapitalertragsteuer um. den nach 8 44 E | 5
Abs. 1. Satz 5 entnommenen Betrag.“ c) In Absatz 24a wird die Jahreszahl „1988“ durch
. S 7 S die Jahreszahl „1984“ ersetzt.
b) In Absatz 4 werden die Worte „bei Kapitalerträgen - N
im Sinne des 8 43 Abs. 1 Nr. 3 bis 6“ gestrichen. d) Absatz 25 wird wie folgt gefaßt:
; ; . „(25) 8 36 Abs. 2 Nr. 2 Sätze 2 bis 6 ist erstmals
C) Absalz: 5 wird wie folgt Oefalt: für den Veranlagungszeitraum 1992 anzuwenden.
„(5) Ist der Gläubiger eine Notenbank oder ver- Er gilt mit der Maßgabe, daß in den Fällen, in
gleichbare Einrichtung ohne Sitz oder Geschäfts- denen der Zinszahlungszeitraum nach dem
leitung im Inland, so erstattet das Bundesamt für 1. Januar 1991 beginnt und im Kalenderjahr 1992
Finanzen auf Antrag des Gläubigers die einbehal- endet, bei Steuerpflichtigen, die Schuldverschreitene
 und abgeführte Kapitalertragsteuer, die auf bungen vor dem 1. Januar 1992 erworben haben,
Kapitalerträge im Sinne des 843 Abs.1 Nr. 8 en v :
Buchstabe a entlällt.“ wenn sie die Schuldverschreibungen bis zum
Ende des Zinszahlungszeitraums innegehabt
. ? ; haben, die vom Schuldner der Kapitalerträge
Nr. 4, 5 und 8“ durch das Zitat „$ 43 Abs. 1 Nr. 4, 5 steuer anzurechnen ist,
und 8 Buchstabe a“ ersetzt.
wenn sie die Schuldverschreibungen nach dem
8. 8 45a wird wie folgt geändert: 31. Dezember 1991 und vor dem Ende des
a) In. Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „des 8 43 Zinszahlungszeitraums veräußert haben, bei
Abs. 2 oder des 8 44a“ durch die Worte „der 88 43 a) Wertpapieren im Sinne des $ 43 Abs. 1 Nr. 2
und 44a“ ersetzt. 25 vom Hundert,
b). In Absatz 2 Nr. 4 wird das Zitat „nach & 36 Abs. 2 b) bei Wertpapieren und Forderungen im Sinne
Nr. 2 anrechenbaren“ durch das Wort „einbehal- des 8 43 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe a
tenen“ ersetzt. 10 vom Hundert
der ihnen gezahlten Stückzinsen auf die Ein-9.
 In 8 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a werden kommensteuer anzurechnen ist.
a) das Zitat „S 43 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppel- In den Fällen des & 20 Abs. 2 Nr. 4 gilt Satz 1
buchstabe aa Sätze 2 und 3“ durch das Zitat „8 43 sinngemäß, wenn Steuerpflichtige Schuldver-Abs.
 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa schreibungen, Schuldbuchforderungen oder Kapi-Sätze
 2 und 3 sowie Doppelbuchstaben bb bis ee talforderungen nach dem Beginn der Laufzeit, aber
und. Abs. 3. Satz 3“ ersetzt, vor dem 1. Januar 1992 erworben haben.“
b) nach den Worten „Sitz im Inland hat“ die Worte e) Absatz 28 wird wie folgt geändert:
ET a ua aa) In Satz 1 wird das Zitat „5 43 Abs. 1 Nr. 4 bis 8
ändischen Kreditinstituts im Sinne des 8 53 des und Abs. 3“ durch das Zitat „$ 43 Abs. 1 Nr. 4
Gesetzes über das Kreditwesen ist“ eingefügt, bis 8 u nd Satz 2 sowie. AD Ss. 3“ erseizt e
c) folgende Worte angefügt: bb) In Satz 2 werden nach den Worten „des Hypo-„dies
 gilt nicht in den Fällen des 8 43 Abs. 1 Nr. 8 thekenbankgesetzes“ die Worte ,, des Geset-Buchstabe
 c Satz 3 und des 8 44b Abs. 5;“. zes über Schiffspfandbriefbanken“ und nach
den Worten „bei einem Lebensversicherungs-10.
 In $ 50b werden hınıer den Worten „Erstattung von unternehmen“ die Worte „oder bei einem
Kapitalertragsteuer“ die Worte „sowie für die Nicht- Krankenversicherungsunternehmen” eingevornahme
 des Steuerabzugs“ eingefügt. fügt.
            
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