Steuer- und Zollblatt für Berlin 16. Jahrgang Nr. 82 - 30. Dezember 1966 1943
7. Unter 4.3 des Vordrucks EW 102/103 wird nach der' 9. Gehören einem Eigentümer mehrere Grundstücke mit
Jahresrohmiete gefragt. Ist dem Eigentümer eines Ein- den gleichen Merkmalen, so kann ihm das Finanzamt
oder Zweifamilienhauses die. Schätzung der üblichen die nach den Umständen vertretbaren Erleichterungen
Miete nicht möglich, so kann auch in diesen Fällen gewähren, z.B. den Hinweis auf die Gebäudebeschrei-„unbekannt‘
eingetragen werden. bung für ein Grundstück mit gleichen Merkmalen ge-Die
unter 4.5 des Vordrucks EW 102/103 erbetene An- statten.
gabe der Mieten, die durch zinsverbilligte Darlehen Die Finanzämter werden jeden ratsuchenden Eigentümer
beeinflußt worden sind, kann unterbleiben. bei der Ausfüllung der Erklärungsvordrucke unterstützen.
Körperschaftsteuer
Beitragsrückerstattung Verlust- und Gewinnrechnung oder die Ansätze der Han-—
versicherungstechnische Erfolgsrechnung; delsbilanz und: der handelsrechtlichen Verlust- und Gehier:
Ermittlung der steuerlich abzugsfähigen Beitrags- winnrechnung zu übernehmen sind. Unbestritten ist ledigrückerstattung
i. S. des 8 6 Abs. ? Ziff. 2 KStG lich, daß -unter dem Posten „Betriebsausgaben jeder Art“
(StZBI. Bin. 1966 8. 1943) auf Grund der in $ 6 Abs.2 Ziff.2 KStG enthaltenen Vorschrift
sämtliche Ausgaben, also auch die steuerlich nicht
An die Oberfinanzdirektion Berlin abzugsfähigen Ausgaben (z. B. Körperschaftsteuer) zu erund
das Finanzamt für Körperschaften fassen sind, soweit sie auf den betreffenden Versicherungs-Bei
der Ermittlung des Einkommens von Versicherungs- Zweig entfallen.
unternehmen sind nach $ 6 Abs.2 Ziff.2 KStG die auf Im Einvernehmen mit dem Herrn BdF und den obersten
Grund des Geschäftsergebnisses gewährten Beitragsrück- minanzbehörden der Länder bitte ich, dazu folgende „Auferstattungen,
die nicht aus dem Lebensversicherungsge- fassung zu vertreten:
schäft stammen, nur ‚insoweit abzugsfähig, als sie den S
Überschuß nicht übersteigen, der sich ‚ergeben würde, _ Nach den BFH-Urteilen vom 3. Februar 1959 (BStBl. ILL
wenn die auf das Wirtschaftsjahr entfallenden Versiche- 5. 138, StZBl. Bin. S. 558) und vom 6. August 1962
rungsleistungen, Überträge und Rücklagen sowie die sämt- (BStBL IIT S. 483, StZBl. Bln. 1963 S. 126) ist als Gelichen
sonstigen persönlichen und sachlichen Betriebsaus- Schäftsergebnis i. S. des 8 6 Abs. 2 Satz 1 KStG der handelsgaben
allein aus der auf das Wirtschaftsjahr entfallenden bilanzmäßige Überschuß des jeweiligen Geschäftszweiges
Beitragseinnahme bestritten worden wären. Näheres dazu des Versicherungsunternehmens zu verstehen. Aus der vom
bestimmt der RAF-Erlaß vom 25. Juli 1936 (Anlage3 der BFH hierfür gegebenen Begründung ist zu entnehmen, daß
KStR) unter II. Ziff. 3. Dieser Erlaß ist nach Abschnitt 44 als Überschuß i. S. des $ 6 Abs. 2 Ziff. 2 KStG ebenfalls der
Abs. 1 KStR insoweit noch (entsprechend) anzuwenden. “ Nach den Ansätzen im handelsrechtlichen Abschluß be-7
< rechnete Überschuß zu verstehen ist.
In dem RdF-Erlaß ist für die Berechnung des Überschusses
im Sinn des 8 6 Abs.2 Ziff. 2 KStG — dieser Über- Berlin 30, den 20. Dezember 1966
schuß entspricht dem versicherungstechnischen Gewinn III B 12 — S 2511 — 5/66
aus dem betreffenden Versicherungszweig — ein besonderes G ©
Schema angegeben. Der Senator für Finanzen
Es ist_die Frage aufgeworfen worden, ob in diese Be- Im Auftrage
rechnung die Ansätze der Steuerbilanz und der steuerlichen Hofferberth
Lohnsteuer
Bekanntmachung 3. für Lehrlinge oder sonst zu ihrer DM
über die Bewertung der Sachbezüge für die Zwecke des Berufsausbildung Beschäftigte ... monatlich 168,—
Steuerabzugs vom Arbeitslohn wöchentlich 39,20
(StZBI. Bln. 1966 8. 1943 tele DS
43) (2) Bei teilweiser Gewährung von freier Station sind
Auf Grund des $ 3 Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungs- anzusetzen:
verordnung in der Fassung vom 22. November 1965 (GVBl. 1. Wohnung (ohne Heizung und Beleuchtung) mit 2/10
S. 1985; StZBIl. Bln. 1966 S.5) werden die Werte der Sach- 2, Heizung und Beleuchtung .......... mit: 1/10
bezüge für die Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn & Hab Ka
im Gebiet des Landes Berlin mit Wirkung vom 1. Januar 3 Brstes und zweites Frühstück... mit je 16
1967 an wie folgt festgesetzt: 4. Mittagessen u ae mit 5/20
5. Nachmittagskaffee”.. 2... 0.0 mit 1/10
L. 8. Abendessen... .. 007077 euere Wr : Mic LO
Freie Station der in Absatz 1 bezeichneten Sätze.
(1) Für die Bewertung der vollen freien Station (ein- (3) -Wird die freie Station nicht nur dem Arbeitnehmer
schließlich Wohnung, Heizung und Beleuchtung) ‚gelten die allein, sondern auch seinen Familienangehörigen gewährt,
folgenden. Sätze: so erhöhen sich die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten
DM Beträge |
1. für Arbeitnehmer, soweit sie nicht e 1. für die Ehefrall ..4... ee ea UM SOVH.
unter Nr. 2 und 3 fallen, ......... Monatlich 186,— 2, für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr .... um 30 v.H.
m Ten 3. für jedes Kind im Alter von mehr als
5 ) 6 Jahren ........ Ee „ee. um 40 vH:
für Angestellte in leitender oder
gehobener Stellung. (z.B. Ärzte, I.
Apotheker, Hauslehrer, Haus- = z
damen, Gutsinspektoren) ........ monatlich... 231,— Deputzte in der Tand- ımd Forstwirtschaft
wöchentlich :. 53,90 Für die Bewertung der Deputate in der Land- und Forsttäglich
7,70 wirtschaft gelten folgende Sätze: