194% Steuer- und Zollblatt für Berlin 16. Jahrgang‘ Nr. 82 30. Dezember 1966
Schlachtabfall (Schlachtpartie) sind im Rahmen des HE |
nach $ 8 BHG zu führenden Buchnachweises für jede Die Warenausgangsrechnungen einschließlich der Durch-Schlachtpartie
gesondert aufzuzeichnen: schriften haben neben dem üblichen Inhalt die Nummer
a) Datum und Nr. der Schlachtbescheinigung, der Schlachtbescheinigung und die Erklärung zu enthalten,
daß das Fleisch und der genießbare Schlachtabfall
b) Datum: und: Nr. der Hechnung an’ den AhnehMEr, aus einer. Schlachtung in Berlin (West) stammen. Soweit
c) Menge und handelsübliche Bezeichnung, eingefrorenes, zunächst auf Lager genommenes Fleisch ged):
Preis. liefert wird, genügt die Erklärung.
Soweit Teilmengen eingefroren oder aus sonstigen Enthält eine Rechnung außer Fleisch und genießbarem
Gründen zunächst auf Lager genommen werden, sind Schlachtabfall aus einer Schlachtung in Berlin (West)
die handelsübliche Bezeichnung und die Menge sowie noch anderes Fleisch und anderen genießbaren Schlacht-Datum
und Nr. der jeweiligen Schlachtbescheinigung abfall, so ist die aus einer Schlachtung. in Berlin (West)
aufzuzeichnen. stammende Ware unter Angabe der Nummer der Schlacht-N
. © . bescheinigung nach Art, Menge und Preis gesondert auf-Die
aufgezeichneten Mengen an Fleisch und genieß- „zuführen.
barem Schlachtabfall sind aufzurechnen, sobald die . . a
Verwendung (Lieferung bzw. AEinlagerung) der Lieferungen von Fleisch in Einzelpackungen bis zu 1000 g
Schlachtpartie beendet ist. sind in der Rechnung als solche zu bezeichnen.
- Erwirbt der die Begünstigung in Anspruch nehmende IV.
Westberliner Unternehmer Fleisch oder genießbaren Unternehmer, die bisher Tiere in Berlin (West) ge-Schlachtabfall
aus einer Schlachtung in Berlin (West), schlachtet und Fleisch bzw. genießbaren Schlachtabfall an
so hat er im Rahmen des nach 8 8 BHG zu führenden Unternehmer im Bundesgebiet geliefert haben, haben im
Buchnachweises gesondert aufzuzeichnen: Rahmen der Inventur den am 31. Dezember 1966 vorhana
. denen Bestand an Fleisch und genießbarem Schlachtabfall
a) Menge und handelsöbliche Bezeichnung der erwor- aus Berliner Schlachtungen nach Menge und Wert gesonbenen
Teile an Fleisch und genießbarem Schlacht- dert aufzuzeichnen
abfall mit einem Hinweis auf die Rechnung seines ; .
Lieferers, V.
. Der Unternehmer hat auf dem Antrag für die Erteilung
5) Nummer der Schlachtbescheinigung des Lieferers, der Ursprungsbescheinigung außer den üblichen Angaben
c) Datum und Nummer der Rechnung an den Ab- auch die Nummer der Schlachtbescheinigung anzugeben.
nehmer, Das gilt nicht für eingefrorenes oder aus sonstigen Gründen
d) Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelie- auf Hager genommenes Fleisch.
ferten Teile an Fleisch und genießbarem Schlacht- Oberfinanzdirektion Berlin
abfall, In Vertretung
e) Preis. Dr. Krause
Einheitsbewertung
Abgabe der Erklärungen sowie eine Anzahl von Erleichterungen bei der Ausfüllung
für die Hauptfeststellung der Einheitswerte der Erklärungen beschlossen.
des Grundvermögens auf den 1. Januar 1964 Die Erklärungsfrist wird allgemein bis zum 31. März
(StZBIl. Bln. 1966 8. 1942) 1967 verlängert. Lediglich die Eigentümer, denen mitgeteilt
worden ist, daß die Einheitswerte ihrer Grundstücke im
An die Oberfinanzdirektion Berlin Zuge einer Vorerhebung vorweg- ermittelt werden sollen,
und die Finanzämter werden gebeten, ihre. Erklärungen nach Möglichkeit schon
Ich habe im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesmini- früher abzugeben.
ster der Finanzen und den Herren Finanzministern (-sena- fe : ® “ ; : n
% - Für. die Ausfüllung der Erklärungen sind im einzelnen
toren) der- anderen Länder eine Presseverlautbarung ver- f n
anlaßt, die ich nachstehend mit der Bitte um Kenntnis- En N ee Dose team dr Fun EnDEUSEr and
nahme und’ Beachtung bekanntgebe A nam?
3 96 SD Zweifamilienhäuser unter Nr.4.2 des Vordrucks EW
Berlin 30, den 19. Dezember 1966 102/103 ist vereinfacht worden: Es steht den Eigen-III
D 121 — S 3321 — 4/66 tümern dieser Grundstücke frei, statt der Seite 4 des
Vordrucks EW 102/103 die vereinfachte Gebäudebe-Der
Senator für Finanzen schreibung auszufüllen. Sie ist bei allen Finanzämtern
Sn ab 10. Januar 1967 erhältlich.
Im Auftrage 2. Bei Fragen, die nicht beantwortet werden können, ge-Hofferberth
nügt die Angabe. „unbekannt‘“ oder „nicht feststellbar.“
Die Ausfüllung der Erklärungsvordrucke, die den Finanz- 3. Unter 3.1 des Vordrucks EW 102/103 wird die Angabe
ämtern als Unterlage für die Hauptfeststellung der-Ein- der Kataster- und Grundbuchbezeichnung erbeten. Die
heitswerte des Grundvermögens auf den 1.Januar 1964 Beantwortung kann unterbleiben, wenn noch ein Kadienen,
bereitet vielen Grundstückseigentümern Schwierig- taster- und Grundbuchauszug beschafft werden müßte.
keiten. Das gilt insbesondere für die Gebäudebeschreibung, 4 Unter 4.1 des Vordrucks EW 102/103 wird nach dem
die von den Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäu- umbauten Raum gefragt. Wie sich schon aus Ziffer 11
sern. auf Seite 4 des Vordrucks gefordert wird. Die Ge- der Erläuterungen zur Grundstücksbeschreibung erbäudebeschreibung
dient dazu, dem Finanzamt ein Gesamt- gibt, ist diese Angabe nur erforderlich, wenn der umbild
des zu bewertenden Grundstücks zu vermitteln. Von baute Raum schon nach den DIN-Vorschriften 1950 bediesem
Gesamtbild hängt nicht nur die Entscheidung" ab, rechnet worden und dem Eigentümer bekannt ist.
ob das Ein- oder Zweifamilienhaus im den 5. Die unter derselben Ziffer erbetene Angabe der Bau-Een
oder ne Sachwertverfahren Zu hewerten HM or allem kosten kann unterbleiben, wenn die Kosten vor der
hängt von ihm im Ertragswertverfahren die Schätzung der x ;
üblichen Miete ab. deren Vielfaches den Einheitswert ergibt Währungsreform angefallen sind.
. BE 6. Außerdem ist unter derselben Ziffer nach dem Baujahr
Um die aufgetretenen Schwierigkeiten‘ soweit wie mög- des Gebäudes gefragt. Bei Gebäuden, die vor dem
lich zu beseitigen, haben die Finanzminister (Finanzsena- Jahre 1895 fertiggestellt worden sind, genügt die Antoren)
der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesmini- gabe „vor 1895“, da in diesen Fällen ein einheitlicher
ster der Finanzen eine Verlängerung der Erklärungsfrist Vervielfältiger gilt.