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Volume Nummer 72, 3. Dezember 1965

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 15.1965,2 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin 15. Jahrgang Nr. 72 3. Dezember 1965 1739 
g) elektrischer Brennstellenanschluß in allen Räu- c) soweit die Mehrfläche im Rahmen der örtlichen 
men, in Küche, Wohn- und Schlafräumen außer- Bauplanung bei Wiederaufbau, Wiederherstel- 
dem mindestens je eine Steckdose; lung, Ausbau oder Erweiterung oder bei der 
h) ausreichender Keller oder entsprechender Ersatz- Schließung von Baulücken durch eine wirtschaft: 
raum; lich notwendige Grundrißgestaltung bedingt ist. 
i) zur Mitbenutzung Wasch- und Trockenraum so- (3) Zur angemessenen Unterbringung eines Haus: 
wie Abstellraum. für Kinderwagen ‚und Fahr- halts mit mehr als fünf Personen (Absatz 2 Buch- 
räder. stabe a) ist für jede weitere Person, die zu dem 
(2) Bei einer Einliegerwohnung kann auf die in Haushalt: gehört oder alsbald nach Fertigstellung 
Absatz 1 Buchstaben a, c und e bezeichnete Aus- des Bauvorhabens in den Haushalt aufgenommen 
stattung mit Ausnahme einer besonderen Toilette, werden soll, eine Mehrfläche bis zu 20 Quadrat- 
verzichtet werden; auf das Bad oder, die Dusche metern zulässig. Eine Verminderung der Personen- 
kann dann verzichtet werden, wenn innerhalb der zahl nach dem erstmaligen Bezug der Wohnung ist 
Einliegerwohnung ein größeres Waschbecken vor- unschädlich, 
gesehen ist. (4) Die Vorschriften des $ 39 Abs. 6 und 7 finden 
(3) Die für das Wohnungs- und Siedlungswesen Anwendung. 
zuständigen obersten Landesbehörden oder die von (5) Wohnungen, die zu gewerblichen oder beruf- 
ihnen bestimmten Stellen können Abweichungen lichen Zwecken mitbenutzt werden, sind als steuer- 
von den Vorschriften der Absätze 1 und 2 zulassen. begünstigt anzuerkennen, wenn nicht mehr als die 
Hälfte der Wohnfläche ausschließlich gewerblichen 
oder beruflichen Zwecken dient. 
. 3 
Teil IV Anerkennungsverfahren 
Steuerbegünstigter (1) Über den Antrag auf Anerkennung einer 
und frei finanzierter Wohnungsbau Wohnung als steuerbegünstigt entscheidet die Stelle, 
; welche die für das Wohnungs- und Siedlungswesen 
zuständige oberste Landesbehörde bestimmt, Der 
s Antrag auf Anerkennung kann von dem Bauherrn 
Erster Abschnitt oder zit seiner Einwilligung. von einem Dritten, 
Steuerbegünstigter Wohnungsbau der an der Anerkennung ein berechtigtes Interesse 
hat, gestellt werden. 
x 62 (2) Die Anerkennung ist auf Antrag schon vor 
Baubeginn der Wohnung auszusprechen, wenn die 
Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen Voraussetzungen hinsichtlich der Größe und beab- 
(1) Neugeschaffene Wohnungen, die nach dem sichtigten Nutzungsart der geplanten Wohnung vor- 
30. Juni 1956 bezugsfertig geworden sind oder be- liegen. 
zugsfertig werden, sind als steuerbegünstigte Woh- (3) Die Wohnung gilt von der Anerkennung an 
nungen anzuerkennen, wenn keine öffentlichen Mit- ais steuerbegünstigte Wohnung im Sinne dieses Ge- 
tel im Sinne des $ 6 Abs. 1 zur Deckung der für den setzes, auch wenn sie noch nicht bezugsfertig ist. 
En SONO a Gesamtkosten (4) In dem Anerkennungsbescheid soll der Bau- 
de Deck g a N für enden Aufwendungen herr darüber belehrt werden, daß die Miete für die 
9Ber ZU EG Finanzierungsmittel zu Wohnung der Preisbindung nach den Vorschriften 
entrichtenden ‘Zinsen oder Tilgungen eingesetzt des 8 85 unterliegt und daß bei der Annahme eines 
sind. Voraussetzung ist, daß die Wohnungen die in verlorenen Zuschusses eine Rückerstattungspflicht 
8 39 Abs. 1 bestimmten Wohnflächengrehzen um nach Artikel VI des Gesetzes zur Änderung des 
nicht mehr als 20 vom Hundert überschreiten. Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungs- 
(2) Eine Überschreitung der sich‘ nach Absatz 1 baurechtlicher Vorschriften und über die Rückerstat- 
ergebenden Wohnflächengrenzen ist zulässig, tung von Baukostenzuschüssen vom 21. Juli 1961 
a) soweit die Mehrfläche zu einer angemessenen (Bundesgesetzbl. I S; 1041), zuleizt getnden un 
Unterbringung eines Haushalts mit mehr als fünf das Gesetz zur Anderung des Schlußtermins für den 
Personen erforderlich ist oder Abbau der ‚Wohnungszwangswirtschaft und über 
by soweit. die. Mehrfläch weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreis- 
Ka rfläche zur angemessenen Be- rechts vom 24. August 1965 (Bundesgesetzbl. I 
rücksichtigung der persönlichen oder beruflichen S. 969) *) besteht 
Bedürfnisse des künftigen Wohnungsinhabers . : f ; ; : 
erforderlich ist. oder ) (5) Die Anerkennung ist zu widerrufen, wenn die 
Wohnung nicht oder nicht mehr den Vorschriften 
des 8 82 über die zulässige Wohnfläche oder die zu- 
lässige Benutzung entspricht. Der Widerruf ist für 
den Zeitpunkt auszusprechen, von dem ab die zum 
Widerruf berechtigenden Voraussetzungen gegeben 
waren. 
9 Ih Kraft ab 1; November 1965 
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