Steuer- und Zollblatt für Berlin 15. Jahrgang Nr. 72 3. Dezember 1965 1739
g) elektrischer Brennstellenanschluß in allen Räu- c) soweit die Mehrfläche im Rahmen der örtlichen
men, in Küche, Wohn- und Schlafräumen außer- Bauplanung bei Wiederaufbau, Wiederherstel-
dem mindestens je eine Steckdose; lung, Ausbau oder Erweiterung oder bei der
h) ausreichender Keller oder entsprechender Ersatz- Schließung von Baulücken durch eine wirtschaft:
raum; lich notwendige Grundrißgestaltung bedingt ist.
i) zur Mitbenutzung Wasch- und Trockenraum so- (3) Zur angemessenen Unterbringung eines Haus:
wie Abstellraum. für Kinderwagen ‚und Fahr- halts mit mehr als fünf Personen (Absatz 2 Buch-
räder. stabe a) ist für jede weitere Person, die zu dem
(2) Bei einer Einliegerwohnung kann auf die in Haushalt: gehört oder alsbald nach Fertigstellung
Absatz 1 Buchstaben a, c und e bezeichnete Aus- des Bauvorhabens in den Haushalt aufgenommen
stattung mit Ausnahme einer besonderen Toilette, werden soll, eine Mehrfläche bis zu 20 Quadrat-
verzichtet werden; auf das Bad oder, die Dusche metern zulässig. Eine Verminderung der Personen-
kann dann verzichtet werden, wenn innerhalb der zahl nach dem erstmaligen Bezug der Wohnung ist
Einliegerwohnung ein größeres Waschbecken vor- unschädlich,
gesehen ist. (4) Die Vorschriften des $ 39 Abs. 6 und 7 finden
(3) Die für das Wohnungs- und Siedlungswesen Anwendung.
zuständigen obersten Landesbehörden oder die von (5) Wohnungen, die zu gewerblichen oder beruf-
ihnen bestimmten Stellen können Abweichungen lichen Zwecken mitbenutzt werden, sind als steuer-
von den Vorschriften der Absätze 1 und 2 zulassen. begünstigt anzuerkennen, wenn nicht mehr als die
Hälfte der Wohnfläche ausschließlich gewerblichen
oder beruflichen Zwecken dient.
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Teil IV Anerkennungsverfahren
Steuerbegünstigter (1) Über den Antrag auf Anerkennung einer
und frei finanzierter Wohnungsbau Wohnung als steuerbegünstigt entscheidet die Stelle,
; welche die für das Wohnungs- und Siedlungswesen
zuständige oberste Landesbehörde bestimmt, Der
s Antrag auf Anerkennung kann von dem Bauherrn
Erster Abschnitt oder zit seiner Einwilligung. von einem Dritten,
Steuerbegünstigter Wohnungsbau der an der Anerkennung ein berechtigtes Interesse
hat, gestellt werden.
x 62 (2) Die Anerkennung ist auf Antrag schon vor
Baubeginn der Wohnung auszusprechen, wenn die
Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen Voraussetzungen hinsichtlich der Größe und beab-
(1) Neugeschaffene Wohnungen, die nach dem sichtigten Nutzungsart der geplanten Wohnung vor-
30. Juni 1956 bezugsfertig geworden sind oder be- liegen.
zugsfertig werden, sind als steuerbegünstigte Woh- (3) Die Wohnung gilt von der Anerkennung an
nungen anzuerkennen, wenn keine öffentlichen Mit- ais steuerbegünstigte Wohnung im Sinne dieses Ge-
tel im Sinne des $ 6 Abs. 1 zur Deckung der für den setzes, auch wenn sie noch nicht bezugsfertig ist.
En SONO a Gesamtkosten (4) In dem Anerkennungsbescheid soll der Bau-
de Deck g a N für enden Aufwendungen herr darüber belehrt werden, daß die Miete für die
9Ber ZU EG Finanzierungsmittel zu Wohnung der Preisbindung nach den Vorschriften
entrichtenden ‘Zinsen oder Tilgungen eingesetzt des 8 85 unterliegt und daß bei der Annahme eines
sind. Voraussetzung ist, daß die Wohnungen die in verlorenen Zuschusses eine Rückerstattungspflicht
8 39 Abs. 1 bestimmten Wohnflächengrehzen um nach Artikel VI des Gesetzes zur Änderung des
nicht mehr als 20 vom Hundert überschreiten. Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungs-
(2) Eine Überschreitung der sich‘ nach Absatz 1 baurechtlicher Vorschriften und über die Rückerstat-
ergebenden Wohnflächengrenzen ist zulässig, tung von Baukostenzuschüssen vom 21. Juli 1961
a) soweit die Mehrfläche zu einer angemessenen (Bundesgesetzbl. I S; 1041), zuleizt getnden un
Unterbringung eines Haushalts mit mehr als fünf das Gesetz zur Anderung des Schlußtermins für den
Personen erforderlich ist oder Abbau der ‚Wohnungszwangswirtschaft und über
by soweit. die. Mehrfläch weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreis-
Ka rfläche zur angemessenen Be- rechts vom 24. August 1965 (Bundesgesetzbl. I
rücksichtigung der persönlichen oder beruflichen S. 969) *) besteht
Bedürfnisse des künftigen Wohnungsinhabers . : f ; ; :
erforderlich ist. oder ) (5) Die Anerkennung ist zu widerrufen, wenn die
Wohnung nicht oder nicht mehr den Vorschriften
des 8 82 über die zulässige Wohnfläche oder die zu-
lässige Benutzung entspricht. Der Widerruf ist für
den Zeitpunkt auszusprechen, von dem ab die zum
Widerruf berechtigenden Voraussetzungen gegeben
waren.
9 Ih Kraft ab 1; November 1965
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