dma 3 Steuer- und Zollblatt für Berlin 15. Jahrgang Nr.47 20. Juli 1965
sichere Schlüsse auf die Schwankungen des Jahresbedarfs ' Gewinnübersichten in der Sachversicherung folgende Ein-
zuläßt, wenn es einen längeren Zeitraum umfaßt. nahmeposten und Ausgabeposten enthalten:
b) Die Schwankungen im Jahresbedarf dürfen durch die Prä- Einnahmen: X ae N
mien nicht ausgeglichen werden. Die Rücklage zum Aus- 1. Prämienüberträge für eigene Rechnung aus dem Vorjahr
gleich des schwankenden Jahresbedarfs darf z, B.nicht steuer- 2. Schadenreserven für eigene Rechnung aus dem Vorjahr
frei gebildet ee ha A 6 en ne 3. Sonstige technische Reserven aus dem Vorjahr
ungünstigen Jahren mit hohem Schadensverlauf durch die Han :
erhobene Prämie gedeckt wird. Unter Prämien sind bei den * Pre miene nehmen
Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und öffentlich- Nebenleistungen
rechtlichen Versicherungsanstalten nur die Vorbeiträge 56. Rückversicherungsprovisionen,
(ohne die Nachschüsse) zu verstehen, Ausgaben:
- Die Schwankungen des Jahresbedarfs müssen aus den am !. Rückversicherungsprämien
Bilanzstichtag oder Bewertungsstichtag bestehenden Ver- 2. Bezahlte Schäden für eigene Rechnung
sicherungsverträgen herrühren. Für die Beurteilung, ob 3, Provisionen und Verwaltungskosten des inländischen Ge-
diese Voraussetzungen vorliegen, kann im allgemeinen der schäfts .
jeweilige Versicherungsbestand als eine einzige, einheit- 4 Schadenreserven für eigene Rechnung
liche Versicherung mit unbegrenzter Laufzeit angesehen Erd aan
werden. Dies wird besonders für diejenigen Versicherungs- °- Prämienüberträge für eigene Rechnung
zweige zutreffen, bei denen der größte Teil der Versiche- 6. Sonstige technische Reserven,
rungen regelmäßig bei Ablauf verlängert wird (z.B. in der 7 ger Lebensversicherung sind außerdem noch die diesem
Hagel- und Feuerversicherung). Nicht darunter fallen Ver- varsicherungszweig eigenen Einnahmeposten und Ausgabe-
sicherungszweige, bei denen hauptsächlich kurzfristige, SIN- posten, wie Prämienreserven, Gewinnreserven der mit Ge-
malige Versicherungen abgeschlossen werden. Für diese “;innanteil Versicherten, gestundete Beiträge, Verwaltungs-
Versicherungen ist keine Rücklage zum Ausgleich des vjostenrücklagen, Kapitalerträge aus dem technischen Geschäft,
schwankenden Jahresbedarfs zu bilden. zu berücksichtigen.
1) Die Schwankungen im Jahresbedarf dürfen nicht durch die (2) von den unter Einnahmen und Ausgaben aufgeführten
Rückversicherung gedeckt sein. Ob und in welchem Maße Posten können einzelne Posten geschätzt ‚werden: Diese ge-
die Schwankungen des Jahresbedarfs durch Rückversiche- schätzten. Posten dürfen aber nicht zu zahlreich und so'groß
rung gedeckt sind, kann an Hand des betreffenden statisti- SC daß sie das ganze Bild bestimmen. Die geschätzten Posten
schen Materials festgestellt werden. Stellt man die Schwan- müssen im Verhältnis ZU den Rechnungspösten von unter-
kungen aus dem Gesamtgeschäft den Schwankungen des eordneter Bedeutung sein.
Eigenbehalts gegenüber, so gewinnt man einen Überblick, (3) Die gesonderte Verlust- und Gewinnübersicht für das
ob durch die Rückversicherung die Schwankungen im Scha- inländische Geschäft wird in der Regel auf den Selbstbehalt
densverlauf zu einem Teil oder sogar in vollem Umfang abgestellt. Hierbei ist jedoch das Ergebnis aus der Rückver-
aufgefangen worden sind; Werden die Schwankungen in Sicherung mitzuerfassen. Es müssen also‘ unter den Einnahmen
vollem Umfang aufgefangen, so ist die Voraussetzung für die Vergütungen der Rückversicherer (z. B. Rückversicherungs-
die Bildung der Rücklage zum Ausgleich des schwankenden Provisionen) mitenthalten sein. |
Jahresbedarfs nicht gegeben. (4) Die abzugsfähigen versicherungstechnischen Rücklagen
. und die Zuführungen hierzu sind nach den Grundsätzen des
Sind die Voraussetzungen für die Bildung der Rücklage inländischen Steuerrechts anzusetzen.
gegeben, so ist für die Bemessung der Rücklage zum Aus- (5) Dem so ermittelten technischen Ergebnis ist dann der dem
gleich des schwankenden Jahresbedarfs der Umfang der 7nlandgeschäft entsprechende Anteil an den Vermögenserträ-
Rückversicherung nach dem Verhältnis des Rückversiche- gen des Gesamtunternehmens hinzuzurechnen. Abzuziehen ist
rungsbeitrags zum Gesamtbeitrag oder nach dem Verhältnis }iervon der dem inländischen Versicherungsgeschäft entspre-
der in Rückversicherung gegebenen Versicherungssumme chende Anteil an den Generalunkosten des gesamten Unter-
Zur" Gesamtversicherungssumme zu berücksichtigen. Im nehmens, soweit sie nicht im technischen Ergebnis bereits ent-
übrigen sind für die endgültige Höhe der Rücklage zum halten sind. Die aufzuteilenden Beträge sind im Verhältnis
Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs auch die ge- ger inländischen Prämieneinnahme zur Gesamtprämienein-
samten Rückversicherungsverhältnisse zu beachten, nahme festzustellen.
(6) .Wird. das steuerpflichtige Einkommen eines beschränkt
% . ; steuerpflichtigen Versicherungsunternehmens von. dem Ge-
V. Beschränkt steuerpflichtige .Versicherungsunternehmen samtgewinn im Verhältnis der inländischen Prämieneinnahme
Zu 828 der Ersten KStDVO zur‘ Gesamtprämieneinnahme ermittelt ($ 28 Abs. 2 Erste
KStDVO), so sind dem Bilanzgewinn die Zuführungen zu
(1) Bei beschränkt steuerpflichtigen Versicherungsunterneh- echten Reserven, die auch aus dem Geschäftsbericht. ersichtlich
men wird für das inländische Geschäft das technische Ergebnis, sind, hinzuzurechnen.
das auch als Betriebsergebnis oder industrielles Ergebnis be- n
zeichnet wird, an Hand von besonderen Verlust- und Gewinn- VI. Einzeliragen
übersichten ermittelt. In der Regel werden diese Verlust- und (gegenstandslos)
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