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Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 15.1965,1 (Public Domain)

VI Steuer- und Zollblatt für Berlin 15. Jahrgang 31. Dezember 1965 
Seite Seite 
Anschaffungskosten Apothekenrecht 
—, 8. Aktivierung u. Apothekenrealrecht —, im Lande Rheinland-Pfalz (frühere französische Zone). ist 
- & w z in —, i über das 
—, Anliegerbeiträge gehören in vollem Umfang zu den — ein —, das auf der bayerischen Verordnung ü 
für Grund und Boden, nicht aber ganz. oder teilweise zu Apothekenwesen vom 27. 6. 1913 beruht, en Dr N 
den Herstellungskosten des Gebäudes. Der Senat hält an als Gewerbeberechtigung zu bewerten. Urt. BFH, BewG, 1235 
den Grundsätzen seiner Entscheidung VI 138/55 U vom BewDV ..... 7 
20. Mai 1957 nicht mehr fest. Urt. BFH, EStG ............ 719 —. in Berlin (West) ist ein —, das auf einer persönlichen, - 
der Senat verbleibt bei der bisherigen Rechtsprechung, preußischen, vor dem 30. 6. 1894 vergebenen Konzession 
daß beim Tausch der gemeine Wert des hingegebenen mit Präsentationsrecht beruht, auf den 1. 1. 1957 als Ge- 
Wirtschaftsguts die — für das erworbene Gut darstellt. werbeberichtigung zu bewerten. Urt. BFH, BewG, BewDV 1321 
Aus dem Urteil des BFH I 175/60 U vom 11. 10. 1960 kann 
nicht auf einen grundsätzlichen Wandel der Gewinnbe- Arbeitgeber 
rechnung beim, Tausch geschlossen werden. Urt. BFH, —, Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und von 
KStG, :KStIDV,. EStG, BewG re ers mem © 788 Lohnzetteln. für das Kj. 1964 durch den —. Erl. .......... 36 
hat ein Stpfl. im Rückerstattungsverfahren an Stelle der Begriff „Rückdeckun “ 
8 —, ” g des —“ bei Versorgungszusagen an 
beantragten Herausgabe des gesamten Aktienpaketes auf Arbeitnehmer. Urt, BFH, EStG, LStDV ersaerrr nn 1229 
Grund eines gerichtlichen Vergleichs nur einen Teil der e n N . 
Aktien herausgegeben, so kann bei der Ermittlung des —. hängt die Verpflichtung des —, seinem Arbeitnehmer nach 
bei der späteren Veräußerung‘ des Restpäkets erzielten Ablauf von mehreren Jahren einen festen Betrag zusätzlich 
Gewinns der Wert der herausgegebenen Aktien nicht als zum laufenden Gehalt zu zahlen, entscheidend davon ab, 
nachträgliche — des Restpakets behandelt werden. Urt. daß der Arbeitnehmer nicht kündigt, so kann der — zwar 
BEH, GG; EStG, EStDV er rer „.. 964 den Barwert der Verpflichtung passivieren, muß aber in 
z x a 7 der Regel einen gleich hohen Aktivposten bilden, der in 
EOS DER Dr We EEE ERGO HAG RO ehire- den Jahren von der Zusage bis zur vereinbarten Fälligkeit 
lich herabgesetzt, so führt dies zu eine r Ermäßigung der der Verbindlichkeit gleichmäßig abgeschrieben wird. Urt. 
— und damit zu einer Verringerung der Absetzung für BFH, ESSIG... A175 
Abnutzung des Grundstücks. Urt. BFH, EStG, KStG, AO 1762 —. sagt ein — einem Arbeitnehmer wegen des guten Ergeb- 
nisses eines Jahres zu, ihm später bei Invalidität oder 
Anschaffungszeitpunkt Erreichen des 65. Lebensjahres zusätzlich zum Arbeitslohn 
itli Festl i . einen festen Betrag auszuzahlen, so fließt durch die Zusage 
— MO jche Fest! rei des Zi Stern Wirtschaftsgutes, dessen im allgemeinen dem Arbeitnehmer noch kein Arbeitslohn 
‚ En nich d Sn en ee hen Or He N Netet zu. Der — kann in solchen Fällen seine Verpflichtung zwar 
Urt DE BHG rwerbers durch einen Dritten erfolgt, m alsbald passivieren, aber nur mit dem Gegenwartswert, der 
ft; z AT TE sich bei einer angemessenen Abzinsung ergibt. Urt. BFH, 
BSG en rn „0 1178 
Anteil . game 
de eine Wert ei ; GmbH, di ich i . unterzeichnet der — die ihm gem. $ 46 Abs. 4 LStDV 
7 A Aufbau Befindet 4 An der De: a dal 007 Si al a Oi ge vorgelegte Anerkennungserklärung, so liegt darin die Er- 
it u N Nenuls )ifad . iz ee N Urt. BUD, AO. Ben teilung eines formlosen Haftungsbescheids durch das FA. 
BANN ANENDAADHSIS LESTAUSEIZEN. UTC, 20, DEWE Urt. BFH, EStG, LStDV, AO ......... 1497 
BewDYV, AntBewR N 1298 
wenn ET Ca gegen die Er und Arbeitnehmer 
gesonderte Feststellung des gemeinen ertes der — s 
einlegt, berechnet sich der Streitwert nach dem strittigen a Be nn NEE N HU Bern und Angestellte vom 
Wertunterschied aller durch den Feststellungsbescheid Salz a. UStG 1957 verlangen, m EEE Un OT nfe 
betroffenen —, Urt, BFH, AO, BewG, BewDV, AntBewR 1298 aus nichtselbständiger Arbeit ein angemessener Werbungs- 
Anteilzollgesetz kosten-Pauschbetrag berücksichtigt wird. Urt. BFH, EStG. 
_, Zweite Verordnung zur Änderung der Durchführungsver- LStDV 00sreeee er -- 1423 
ordnung ZUuM — rennen nnErG000+ 666 —, Auswirkungen des Arbeitnehmer-Freibetrags bei der Be- 
Bekanntmachung gem. $ 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur rechnung von Zulagen für — in Berlin (West). Erl. ...... 138 
Ausführung des Artikels 10 Abs. 2 des in Rom am 25. 3. -— bei Umwandlungen auf Grund des UmwG greift für über- 
1957 unterzeichneten Vertrags zur Gründung der Euro- nommene Pensionsrückstellungen an — des Betriebs 8 8 
päischen Wirtschaftsgemeinschaft (—) ...... 619 Ziff. 2 GewStG- nicht ein. Urt. BFH, GewStG, UmwStG .... 1249 
Anzeigepflicht —. Bekanntmachung der Kirchensteuerbeschlüsse für 1965, der 
Zi % re Kirchensteuertabelle für Veranlagte und der Jahreskirchen- 
der. Fochtsanwälte in pemg auf Anderkonten (8 157.5 203.7. KU steuertäbelle tür -— beide gute ab 1.1. 1965. Bet. 2... USet 
Berechnung der Kirchensteuer für — in Fällen, in denen 
Apanage die Kirchenlohnsteuertabelle nicht angewendet werden 
—, 8. Sonderausgaben kann. Er. erzielte era ERUnE US 
beruhen Mehraufwendungen eines — für Verpflegung 
Anotheke wegen mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Woh- 
p' X nung darauf, daß der — aus privaten Gründen seine Woh- 
—, 8. Geschäftswert nung in einer ungewöhnlich weiten Entfernung von seinem 
Arbeitsort (mehr als 40km) gewählt oder beibehalten hat 
Apothekenbetriebsrecht so sind die Mehraufwendungen keine Werbungskosten, Urt, 
—, s. Betriebsrecht BFH, ESIG, LStDV =... 0.700 -.ı 11999 
-. der Teilwert einer — zugesagten unverzinslichen Gewinn“ 
Apothekenrealrecht beteiligung ist der abgezinste Nennwert dieser Verbind- 
bei: den in: der -DMEB- bewerteten —, tür die‘ Anschaf- jichkeit.” Urt. BFH, ESiG Arne 645 
fungskosten nicht festgestellt werden können, kann nach —, erhält ein — nachträglich ein Geldgeschenk zu seinem 
der Entwertung dieser Rechte durch die Einführung der 25jährigen Dienstjubiläum, weil sich die Beteiligten über 
Niederlassungsfreiheit der Ansatz eines Geschäftswerts die Anrechnung von Vordienstzeit bei einem mitteldeutschen 
in den Bilanzen gerechtfertigt sein. Der VI. Senat schließt Schwesterunternehmen erst später einig geworden sind, so 
sich den Grundsätzen des Urteils des BFH IV 372/60 S kann diese Zuwendung steuerfrei sein. Voraussetzung ist 
vom 26. 9. 1963 an. Urt. BFH, EStG ........... .......-... 1628 aber, daß die Beteiligten aus der neuen Dienstzeitberech- 
n ; - nung für alle Bereiche des Arbeitsvertrags und für alle 
der Verpächter einer Apotheke kann im Fall der Ver- Betriebsangehörigen gleichmäßig verfahren. Urt. BFH, AO, 
äußerung die ihm während der Pachtdauer auf Grund BStG,- LStDYV, LSER ı.... 1829 
der bisherigen Rechtsprechung des BFH über den ruhen- Fn . 
den Gewerbebetrieb (Urteil des BFH VI 3/60 S vom 9. 12. —, es verstößt nicht gegen Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs, 1 GG, 
1960) versagte Teilwertabschreibung auf das — am nächst- wenn bei dem gemeinsamen LStJA von Arbeitnehmer-Ehe- 
möglichen Bilanzstichtag zu Lasten des laufenden‘ Ge- gatten ($ 7a JAV) die Sonderausgaben der Ehegatten zu- 
winns nachholen. Urt. BFH, EStG .......0.000000400044440 1389 sammengefaßt werden. Urt. BFH, EStG, LStDV, JAV .... 1441 
‘ x 54: ; ; - Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des 
m Ur ZH DT TOFS T SOLO T ENT A GET Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung 
; En Henn ao von eigenen Aktien an — i.d.F. vom 2.11.1961 (GVBl. 
berechtigung zu bewerten. Urt. BFH, BewG, BewDV 1041, 1044 S. 1691; StZBl. Bln. 1961 S. 1337); hier: Anwendung des 
in den Gebieten der früheren amerikanischen Zone ist ein 8 7 auf die von der Firma Rotterdamsch Beleggingsconsor- 
— auf den 1. 1. 1957 nicht als Gewerbeberechtigung zu tium N. V. (ROBECO), Rotterdam, Coolsingel 6, für das 
bewerten. Urt. BFH, BewG, BewDV ........... 21035 Geschäftsiahr 1964 gewährte Aktiendividende. Rdvfg. 93/65 991
	        
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