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Volume Nummer 19, 17. März 1965

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 15.1965,1 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin 15. Jahrgang Nr.19 17%. März 1965 "3 
Binnen- Außen-Zollsatz 
De Warenbezeichnung KM %/o des Wertes 
; 90 des 
Wertes 
allgemein ermößigt 
A A CE N 
gl In Abschnitt XI (Spinnstoffe usw.) erhält die Vorschrift 
3 A c folgende Fassung: 
c) aus Hanf oder Flachs: 
— geglättet (poliert), bei. denen die Lauflänge je kg, 
multipliziert mit der Anzahl der Einzeldrähte, 
weniger als 7000 m beträgt; 
— nicht geglättet (nicht poliert), mit einem Gewicht 
von mehr als 2 g je m; 
“ Die Tarifnr. 54.01 erhält in der Spalte 2 (Warenbezeich- 
nung) folgende Fassung: 
Flachs, roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders 
bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle 
{einschließlich Reißspinnstoff), aus Flachs .........-- .-- 
“ Die Tarifnr. 54.02’ erhält in der Spalte 2 (Warenbezeich- 
nung) folgende Fassung: 
Ramie, roh, entholzt, degummiert, gehechelt oder anders 
bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle 
(einschließlich Reißspinnstoff), aus Ramie .............-.. 
‘ Die Tarifnr. 54.03 (Leinengarne usw.) wird wie folgt ge- 
ändert: 
a) Die Absätze A und B erhalten folgende Fassung: 
A- Leinengarne, geglättet (poliert) ........- Üü 
B — andere: 
I- ungezwirnt, mit einer Lauflänge je kg: 
a- von 45 000 m oder weniger: 
1-von 30 000 m oder weniger............. 2 10 — 
2-von mehr als 30000 mM... 1.000004 1.2 | 8,4 ) 72 
b- von mehr als 45000M 0 frei | 3,6 2,9 
Il -gezwirnt .....--.- . EEE lee 2,4 10 ‘ 8 
b) In der Anmerkung werden in Abs, a die Klammer- 
angabe „(Tarifnrn. 54.03 und 59.04)" und in Abs. b die 
Klammerangabe „(Tarifnrn. 54.04 und 59.04)“ gestrichen. 
Die Tarifnr. 54.04 erhält folgende Fassung: 
Leinengarne und Ramiegarne, in Aufmachungen für den 
Einzelverkauf: 
A- Leinengarne, geglättet (poliert) ............0.000040004 2,8 16 13 
B- andere .......-. N 2,6 154, 13,6 
Die Tarifnr. 57.01 erhält in der Spalte 2 (Warenbezeich- 
nung) folgende Fassung: 
Hanf (Cannabis sativa), roh, geröstet, geschwungen, ge- 
hechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen; 
Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff), aus 
Hanf ee 4 ran 
605 
2 
ö3 
64 
65 
2.8 16 13 
66 
67
	        
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