Steuer- und Zollblatt für Berlin 15. Jahrgang Nr.8 28. Januar 1965 287
verbundenen. Arbeitsvereinfachung für Ausfuhrwirtschaft auch für Zwecke der Ausfuhrvergütung verwendet werden,
und Verwaltung ein Bedürfnis besteht. Aus diesem Grunde wenn der Ausfuhrunternehmer die von der jeweiligen Sam-
bin ich damit einverstanden, daß die statistischen Sammel- melnummer ‚umfaßten Gegenstände in Gruppen aufgliedert,
nummern die jeweils nur Gegenstände umfassen, für die derselbe
f KT Vergütungssatz in Betracht kommt. Den oben aufgeführten
2950 00 Kleine Mengen von reinen Chemikalien in Sor- sammelnummern sind auf den Belegen für.die Ausfuhr-
timenten vergütung zusätzlich Kleinbuchstaben anzufügen, und zwar
4207 00. Täschnerwaren und Reiseartikel; ausgestattet für die Gruppe von Gegenständen mit dem Vergütungssatz
6303 00 Muster von Textilien, auch auf Karten oder in Von
Katalogen 0,5 v.H. der Buchstabe a,
7342 00 HEisen- und Stahlerzeugnisse zum. Wiederver- 1 v.H. der Buchstabe b,
wenden oder zum Wiederauswalzen (Nutz- 2 v.H. der Buchstabe C,
eisen) 3 v.H. der Buchstabe d,
7380 00 Sortimente von Waren des Kapitels 73 4 v.H. der Buchstabe e und
8216 00 Zusammenstellungen von Werkzeugen ver- 5 v.H. der Buchstabe f.
schiedener Art des Kapitels 82 auf Karten, nn x ;
Tafeln, in Werkzeugtaschen, Kästen, Werk- Den Ausfuhrunternehmern, die diese Aufgliederung nicht
zeugschränken und dergleichen, ausgenommen vornehmen wollen, bleibt es unbenommen, die Ausfuhrver-
Kinderwerkzeuggarnituren gütung für die gesamte Warenzusammenstellung nach dem
Vollständige Eßbesteck q tieeZ niedrigsten Vergütungssatz, der für die von der Sammel-
OBSPANGISS EStECKE UNG SONSLISC 4USAM- „ıummer umfaßten Gegenstände in Betracht kommt, zu
menstellungen von Tafelhilfsgeräten, auch in beantra
; gen.
Etuis oder Kästen:
weder vergoldet noch versilbert: Für ortsgebundene Anlagen ‘der. statistischen. Sammel-
De 3 nummern
8217 10 CL metallischen Heften 7343 10 bis 7343 90,
8217.20 aus Stahl 8466 10 bis 8466 90. und
8217 40 aus anderen unedlen Metallen 3530 01 bis 8530.00,
8217 50 vergoldet oder versilbert TES Gegenstand A We Nat sind, be-
x x rägt der Vergütungssatz nac 25 Abs. atz 4 UStG
8250.00 Sortimente YOR Measerschnuedewaren © 3 v. H. Werden Warenzusammenstellungen unter den vor-
8380 00, Sortimente von Schlössern und Beschlägen bezeichneten Sammelnummern ausgeführt, aber nicht vom
8381 00 Sortimente von anderen Kleinwaren aus un- Ausfuhrunternehmer sondern vom ausländischen Abnehmer
edlen Metallen oder einem Dritten zu einer ortsgebundenen Anlage im
Kabelgarnituren und Leitungsarmaturen: Ausland montiert, so kann dem Ausfuhrunternehmer,, der
8529 10 Kabelgarnituren eine Aufgliederung der Warenzusammenstellung nicht vor-
5 N nimmt, ebenfalls Ausfuhrvergütung in Höhe von 3 v.H.
8529 50 Fahr- und Freileitungsarmaturen gewährt werden. Gliedert der Ausfuhrunternehmer die
8780 00 Sortimente von Kraftfahrzeugteilen und -zu- Warenzusammenstellung auf, so kann er die Sammelnum-
behör mern verwenden und nach Absatz 1 verfahren.
9880 00 Schreib- und Zeichenmittel in Sortimenten Durch die vorstehende Regelung wird die Anmeldung zur
9881 13 z : Außenhandelsstatistik nicht berührt, da hierfür eine Auf-
9881 14 } Sortimente von verschiedenen Waren gliederung der Sammelnummern nicht vorgesehen ist,
D. Rechtsprechung
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
Einkommensteuer auf eine Waschmaschine und einen Heimbügler zum Teil
Urteil des BFH vom 13. März 1964 — IV 158/61 SU gewinnmindernd als Betriebsausgabe absetzen darf. *
(StZBI. Berlin 1965 8. 287) Der Bf. ist praktischer Landarzt, der den Gewinn aus
) ) selbständiger Arbeit nach 8 4 Abs. 3 EStG ermittelt. In sein
1. Werden Wirtschaftsgüter der gehobenen Lebensführung Anlagenverzeichnis nahm er eine im Jahre 1958 zu einem
(z. B. Waschmaschine, Heimbügler, Kühlschrank) so- Preis von 2104 DM angeschaffte Waschmaschine mit 1052
wohl privat als auch betrieblich (beruflich) genutzt, DM auf und setzte hiervon eine AfA in Höhe von 10 v.H.
so wirkt sich die anteilige AfA als Betriebsausgabe = 52 DM gewinnmindernd ab. Außerdem schrieb er einen
ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zum Privat- oder im gleichen Jahr zum Preis von 580 DM erworbenen Heim-
Betriebsvermögen aus, wenn die betriebliche Nutzung bügler zur Hälfte mit 290 DM nach $ 6 Abs. 2 EStG ab.
nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist und der Das Finanzamt setzte die AfA-Beträge dem Gewinn des
betriebliche Nutzungsanteil sich leicht und einwandfrei Bf. hinzu, weil es die gesamten Aufwendungen als Kosten
an Hand von Unterlagen nach objektiven, nachprüf- der privaten Lebensführung ($ 12 Ziff. 1 EStG) ansah.
baren Merkmalen — gegebenenfalls im Wege der Schät- Der Bf. machte geltend, Waschmaschine und Heimbügler
zung (S 217 AO) — von den nicht abzugsfähigen Kosten sejen für die Praxis angeschafft worden. Der Anfall an
der Lebenshaltung trennen läßt. Praxiswäsche sei erheblich. Es würden etwa zweimal
Liegen die Voraussetzungen der Ziff. 1 vor, so gehören wöchentlich im Durchschnitt 8 bis 10 Bettlaken, 10 bis 12
diese Wirtschaftsgüter bei der Gewinnermittlung nach Handtücher, 4.bis 5 Arztkittel.und etwa 1 kg. Verbands-
8 4 Abs. 3 EStG in vollem Umfang zum notwendi- mittel gewaschen, die auch gebügelt werden müßte. Die
gen Betriebsvermögen, wenn die betriebliche Ausgaben für die Berufswäsche würden wegen der An-
Nutzung mehr als 50 v. H. beträgt. Sonst rechnen sie schaffung der Waschmaschine künftig niedriger sein als
zumnotwendigen Privatvermögen. bisher und sich jährlich nur noch auf etwa 200 DM belaufen.
EStG 1958 88 4 Abs.1 und 3 und 4, 5, 6 Abs. 1 Ziff. 1 ung Die Waschmaschine sei zweimal wöchentlich für Privat-
Abs. 2, 7 Abs. 1. 12 Ziff. 1. wäsche benutzt worden. Der Privatanteil der Benutzung
könne auf 50 v.H. geschätzt werden. Die vorgenommene
Aus den Gründen Absetzung sei deshalb gerechtfertigt.
Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1958, N OD and Berufung: hatten im Streitpunkt keinen
ob. ein praktischer Arzt die Absetzung für Abnutzung (AfA) TLOIS.
nn Das Finanzgericht lehnte die Absetzung der AfA-Beträge
1) BStBl. 1964 III S. 455. für Waschmaschine und Heimbügler ab. Diese Gegenstände