Steuer- und Zollblatt für Berlin 15. Jahrgang 81. Dezember 1965 XXVII
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Kapitalertragsteuer Kirchendiener
—, Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Gewinn- —, Grundsteuerbefreiung für Dienstgrundstücke und Dienst-
ausschüttungen der Volkswagenwerk AG an Aktionäre, die wohnungen der Geistlichen und — Öffentlich-rechtlicher
ihre Aktien mit Sozialrabatt erworben haben. Erl. ........ 1135 Religionsgesellschaften und jüdischer Kultusgemeinden,
Erstattung der nach dem Kuponsteuergesetz vom 25. 3. 1965 Er]. x 1471
einbehaltenen — von Zinsen aus festverzinslichen Wert-
papieren (Kuponsteuer) auf Grund von Doppelbesteue- Kirchensteuer
rungsabkommen, Erl. ........... zen 24411226 F 7 rn x
Steuerabzug vom Kapitalertrag nach den Vorschriften des u Tererhnung ger für Arbeitnehmer m Fällen, In denen
E: ES Vom D TITaE C die Kirchenlohnsteuertabelle nicht angewendet werden
uponsteuergesetzes. Erl. ....... „<x..1028 kann, Er]... . „834
Kapitalgesellschaft Kirchensteuerbeschluß
—, die Frage, ob die ausschüttende — unbeschränkt steuer- —, Bekanntmachung der — für 1965, der Kirchensteuertabelle
pflichtig ist, ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn die un- für Veranlagte und der Jahreskirchensteuertabelle für Ar-
beschränkte Steuerpflicht während des ganzen Wirtschafts- beitnehmer, beide gültig ab 1.1.1965. Erl. ... 831
jahres-bestanden hat, dessen Gewinn ausgeschüttet wird.
Urt. BFH, KStG, KStDV 2... 7 . ... 700 Kirchensteuer-Jahresausgleich
eigene Anteile der untergehenden — können bei einer nach
den Vorschriften des UmwStG 1957 vollzogenen steuer- —, S. Lohnsteuer-Jahresausgleich
begünstigten errichtenden Umwandlung nicht zu Lasten
des Gewinns der das Vermögen der — übernehmenden Per- Kirchensteuertabelle
sonenfirma ausgebucht, werden. Urt. BFH, UmwStG .... 1318 N
eine schwindende — darf in der Umwandlungsbilanz antei- —, Bekanntmachung der Kirchensteuerbeschlüsse für OS der
lige Rückstellungen für Weihnachtsgratifikationen entspre- ee für Veranlagte und der Jahreskirchensteuertabelle für 831
chend dem bis zum Umwandlungsstichtag verstrichenen Arbeitnehmer, beide gültig ab 1.1.1965. Er]. AR
Teil des Kj. vornehmen. Urt. BFH, EStG, UmwStG ...... 520 — Berechnung der Kirchensteuer für Arbeitnehmer in Fäl-
körperschaftsteuerrechtliche Organschaft zu einer ausländi- len, in denen die Kirchenlohnsteuertabelle nicht angewen- 4
schen —, die ihre Geschäftsleitung im Inland hat. Erl. .... 1337 det werden kann. Erl. ... A
Kapitalverkehrsteuergesetz Kleinverkaufpreis
—, Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Einkommen- —, S. Branntwein
steuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des — 910
—, Verfassungsmäßigkeit des 8 3 Abs. 2 Satz 2 —. Erl. ........ 1743 Know-how-Vergütungen
—, Besteuerung der vor 1963 gezahlten. — nach dem deutsch-
Kartoffelvorkeimhaus amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 22. Juli
—, Überläßt eine eingetragene Genossenschaft m. b. H. ihren 1954. Erle ... 17438
Genossen Flächen in einem genossenschaftseigenen —
gegen Benutzungsgebühren,, so handelt es sich um einen .
steuerbaren Leistungsaustausch. Dieser Umsatz ist als Ver- Kommanditanteil
mietung von Grundstücken nach 8 4 Ziff. 10 UStG steuer- —, der BFH hält. entsprechend seiner neueren ständigen
frei, wenn die von der Genossenschaft erbrachten zusätz- Rechtsprechung daran fest, daß der Erwerb von — an
lichen Leistungen von untergeordneter Bedeutung- sind. einer GmbH & Co. KG wegen der Nichtigkeit des 8 6
Urt. BFH. UStG... ..... 40 Abs. 1 Nr. 4 und insoweit des 8 6 Abs. 2 KVStG nicht
der Gesellschaftsteuer unterliegt. Urt. BFH, GG. KVStG .. 1400
Kautschuk
—, Bewertungsabschlag für Importwaren nach $ 80 EStDV; Kommanditgesellschaft
hier: — und Naturkautschuk. Erl. .......... 0.000.400...) 34 —, Sind die Komplementäre einer — zwar nicht durch fami-
liäre, aber durch wirtschaftliche Interessen eng verbunden,
Kind so ist eine Vereinbarung über die Gewinnverteilung zwi-
schen ihnen steuerlich nicht zu beachten, soweit sie durch
—, einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder; die Interesesn der Komplementäre und nicht durch betrieb-
hier: Billigkeitsregelung für — von verstorbenen Erfin- liche Gründe der — bestimmt ist. Urt. BFH, EStG ...... 822
der ‚..m 744
haben die geschiedenen Ehegatten die Kosten des Unter- Kommanditist
halts und der Berufsausbildung ihrer — gemeinsam ge- —. steht bei Aufstellung der Bilanz für das letzte laufende
Da ohne daß einer von ihnen sie zum wesentlichen Wirtschaftsjahr einer aufgelösten KG fest, daß ein Aus-
eil allein getragen hat, so steht ihnen auf Antrag. der leich des negativen Kapitalkontos des — mit späteren
Kinderfreibetrag je zur Hälfte zu, Urt. BFH, EStG ...... 745 Eee 5 p f D
Gewinnen ($ 167 Abs. 3 HGB) nicht mehr in Betracht
Kinderfreibeträge für — in der Berufsausbildung, die das kommt, und besteht unter den Gesellschaftern Streit
18., aber nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben (8 32 darüber, wem der auf den — nach dem Gewinnvertei-
Abs. 2 Ziff, 2a zu aa EStG 1958/59), werden auch geschiede- lungsschlüssel entfallende Verlust bei der einheitlichen
nen Ehegatten auf Antrag gewährt. Urt. BFH, EStG .... 745 Gewinnfeststellung zuzurechnen ist, so ist dieser Verlust-
Kinderfreibeträge für — zwischen dem 18. und 25. Lebens- anteil nicht dem —, sondern dem Komplementär zuzu-
jahr, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten. Erl. ........ 744 rechnen. Urt. BFH. EStG. AO. HGB ....... A 1888
nachdem $ 27 EStG betreffend die Zusammenveranlagung
von Eltern und — vom Bundesverfassungsgericht für nich- Kommissionär
tig erklärt worden ist, ist ein dem — nach $ 65 EStDV i. V. —, als sog. Weinkommissionäre i. S. des $ 53 UStDB kom-
mit Abschn. 194 EStR 1958 zustehender Pauschbetrag men auch solche Unternehmer in Betracht, die als Ein-
wegen Körperschadens bei der Veranlagung der Eltern kaufskommissionäre den Wein nicht unmittelbar vom Er-
nicht mehr zu berücksichtigen. Urt. BFH, EStG, EStDV, zeuger, sondern vom Handel kaufen; dabei kann es sich
ESER 0... ‚+ 1437 auch um ausländischen Wein handeln. Urt. BFH. UStDB 1000
neben dem Kinderfreibetrag nach 8 32 Abs. 2 Ziff, 1 EStG
kann eine Steuerermäßigung nach 88 33 und 33 a EStG’ nur Körperbehinderter
gewährt werden, soweit die Eltern für das‘ — außerge- T
wöhnliche, über die normalen Kosten des Unterhalts und — Eintragung des steuerfreien Pauschbetrags für — und
der Erziehung hinausgehende Aufwendungen machen müs- des Altersfreibetrags auf den Lohnsteuerkarten 1966 .... 1501
sen. Urt. BFH, EStG, EStDV, EStR ..... . 1437 — nachdem $ 27 EStG betreffend die Zusammenveranlagung
Pauschbetrag für ein körperbehindertes —, für das dem von Eltern und Kindern vom Bundesverfassungsgericht
Stpfl. ein Kinderfreibetrag zusteht. Erl. .................. 744 für nichtig erklärt worden ist, ist ein dem Kind nach
räumen alle miteinander verwandten Gesellschafter einer 865 EStDV i. V. mit Abschn, 194 EStR 1958 zustehender
OHG ie einem ih —— Zleichzeiti d.gleichmäßi inen Pauschbetrag wegen Körperschadens bei der Veranlagung
A Se Cem ITET — BiGiChZeiNE Und -Eleichmäßig. eine der Eltern nicht mehr zu berücksichtigen. Urt. BFH,
nteil an ihren Gesellschaftsanteilen ein, so kann dadurch EStG, EStDV, EStR } 1487
eine Mitunternehmerschaft der — zu der OHG begründet } ES N nn Sn
werden, auch wenn nach dem Wortlaut des Vertrags die - Pauschbetrag für ein körperbehindertes Kind, für das
— nur als „Unterbeteiligte“ am Gesellschaftsanteil ihrer dem Stpfl. ein Kinderfreibetrag zusteht. Erl. ............ 744
Väter bezeichnet werden. Urt. BFH, EStG. GewStG ...... 1726 ı —. Steuererlaß für körperbehinderte Kinder. Erl. ............ 1722