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Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 15.1965,1 (Public Domain)

KE: Steuer- und Zollblatt für Berlin 15. Jahrgang 31. Dezember 1965 
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es widerspricht den verfassungsrechtlichen Grundsätzen — Verpfändung eines — für eine Betriebsschuld macht für 
der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung der Stpfl. und Sich allein das. — nicht zum notwendigen Betriebsver- 
des Vertrauensschüuützes für die Stpfl., eine höchstrichter- mögen. Urt. BFH, EStG ......... ‚.. 530 
liche grundsätzliche Rechtsprechung, ‚die zur Grundlage — Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Übertra- 
SER Re een En N ee gung des Grundstückseigentums an einen Dritten (hier: 
5 Heimfallverbindlichkeit) ist als Sachleistungsschuld mit 
ändern. Urt. BFH, GG, EStG, LStDV, LStR ......... ... 754 dem gemeinen Wert zu bewerten. Hierbei . nicht vom 
gegen $ 6 der VO zur Überleitung des Lohnsteuerverfah- steuerlichen Einheitswert des — auszugehen. Zur Ermitt- 
rens auf die Vorschriften des Gesetzes zur Änderung lung des gemeinen Werts einer solchen Verbindlichkeit, 
steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Urt. BFH, BewG ... 1015 
Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts vom 
20. 12. 1958 bestehen verfassungsrechtlich keine Bedenken. Grundstücksanteil 
Urt. BFH, EStG, Deutsch-Niederländisches DBA .......... 1821 —, 8. Werbungskosten 
Merkmal der Besteuerung i.5S. des 8 4 Abs. 3 Ziff. 2 StAnpG 
ist nicht das abstrakte Tatbestandsmerkmal, sondern ein Grundstücksertrag 
konkretes Sachverhaltsmerkmal. Der Senat. tritt insoweit : 
dem Urteil des BFH II 162/62 U vom 4. März 1964 bei. Wird Ed AN N TE ET 
eine Rechtsnorm, auf der ein unanfechtbarer Bescheid be- Oder Grundstücksteile; _ di N Darah den Ei T EHE iO Ss 
ruht, für verfassungswidrig erklärt, so entfällt damit kein CAEEeG, En TOO AECNTIMEr- SCIDS 
nr N genutzt werden, als — gilt, hält sich im Rahmen der in 
Merkmal. der Besteuerung i.S. des 8 4 Abs.3 Ziff. 2 5104 Abs.4 Nr. 3 LAG erteilten Ermächti Die vı 
StAnpG. Urt. BFH, AO, StAnpG, BVerfGG, GewStG ...... 971 ea - SZ EOS 76 VO 
Schrift des 8 104 Abs.1 Satz3 LAG ist, soweit es sich um 
836 a Abs. 4 GewStG 1962 ist verfassungsrechtlich nicht zu den Begriff des — in Fällen der Eigennutzung handelt, 
beanstanden. Urt. BFH, BVerfiGG, GewStG, StAnpG ...... 1338 nach 8 5 Abs. 2 Nr.1 der 18. AbgabenDV-LA und nicht 
8 55 c LAG verletzt nicht insoweit das Grundrecht aus Art; 6 nach $ 5 Abs. 2 der 17, AbgabenDV-LA auszulegen. Urt. 
Abs. 1 —, als die Vorschrift bei unanfechtbar gewordenen BFH, LAG, 17. AbgabenDV-LA, 18. AbgabenDV-LA, BVO, 
Veranlagungsbescheiden nur eine Herabsetzung der ab HypSichG . .«« 1679 
1. April 1961 fällig werdenden Vermögensabgabe-Viertel- en 
jahrsbeträge vorsieht. Urt. BFH, GG, BVerfGG, LAG .... 1364 Güterfernverkehr 
$ 79 Abs. 2 Satzlı BVerfGG ist mit dem — vereinbar. Urt. —, erhöhte Besteuerung des nicht genehmigten — auf Grund 
BFH, BVerfGG, GewStG, StAnpG ...0...0000000000004000000 1338 der Vorschrift des $ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BefStG 1955 
8 94 Abs.1 Nr.1 AO steht mit rechtsstaatlichen Grund- verstößt derzeit nicht gegen das GG. Urt. BFH, BefStG .. 729 
sätzen nicht im Widerspruch. Urt. BFH, GG, AO .......... 507 
8 222 Abs.1 Ziff.3 AO ist nicht verfassungswidrig. Urt. x 
BFH, AO eee00ereerer een nn nern Annan AL EarErarEGrrer00« 902 Haftung 
Umsatzsteuerfreiheit für die sog. verlängerte Einfuhr ver- —, der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß eine — 
stößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs.1 —. gem. 8 61 Abs.1 Satz 2 LAG nur dann begründet wird, 
Urt; BFH, GG, UStG, USUDB er reezr rer rre bern repaten 1400 wenn mindestens der Veräußerer sich der Ungleichwertig- 
Verfassungsmäßigkeit des $3 Abs.2 Satz2 Kapitalver- keit der beiderseitigen Leistungen bewußt ist und diese 
kehrsteuergesetz. 4 Erle Nr rennen see nee ren 1748 wegen der persönlichen Beziehungen zum Erwerber in 
war der ursprüngliche Steuerbescheid gem. $ 79 Abs.2 Kauf nimmt. Urt. BFH, LAG ......., 0. ..... 28 
Satz 2 BVerfGG nicht mehr vollstreckbar und kann sich im — geht eine Vermögensabgabeschuld nach dem Tode des Ab- 
Nachfolgenden  Berichtigungsbescheid die Verfassungs- gabeschuldners im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf 
widrigkeit einer Vorschrift im Hinblick auf $ 234 AO nicht mehrere Erben über, so haften die Erben für die Ver- 
voll auswirken, so ist bei der Vollstreckung des Berichti- mögensabgabeschuld als Nachlaßverbindlichkeit grundsätz- 
gungsbescheides 8 79 Abs. 2 Satz2 BVerfGG zu beachten. lich unbeschränkt sowohl mit dem Nachlaßvermögen als 
Urt. BFH, AO, GewStG, BVerfGG .............. ..x» 1327 auch mit ihrem übrigen Vermögen. Die — ist in 
werden nach Erlaß eines unanfechtbaren Gewerbesteuer- entsprechender Anwendung der Vorschriften des BGB be- 
meßbescheids lediglich neue Tatsachen festgestellt, die eine Schränkbar. Urt. BFH, LAG, AO, StAnpG, BGB, KO, 
höhere Feststellung rechtfertigen ($ 222 Abs.1 Ziff. 1 AO), 14. AbgabenDV-LA a +++ 1065 
So kann gemäß $ 234 AO im Berichtigungswege ein gegen- - Gewahrsam i. 8. des 815 Abs. 6 Satz 2 ErbStG können auch 
über dem ursprünglichen Gewerbesteuermeßbescheid nie- Banken an Bankguthaben des Erblassers haben. Für die — 
drigerer Betrag auch dann nicht festgesetzt werden, wenn ist es entscheidend, daß der Gewahrsam im Zeitpunkt der 
in der ursprünglichen Festsetzung Beträge enthalten sind, Überweisung in das Ausland besteht; deshalb ist es un- 
die auf einer inzwischen durch das BVerfG für nichtig er- erheblich, ob das Guthabenkonto bereits im Zeitpunkt des 
klärten Norm beruhen, Urt. BFH, AO, GewStG, BVerfGG 1327 Todes des Erblassers bei dem Gewahrsamsinhaber bestand 
Oder erst nachträglich bei ihm eröffnet wurde, voraus- 
Grundsteuerbefreiung gesetzt nur, daß es sich auch insoweit um Nachlaßver- 
— für Dienstgrundstücke und Dienstwohnungen der Geist- mögen handelt. Urt. BFH, ErbStG, BewG ................ 992 
lichen und Kirchendiener öffentlich-rechtlicher Religions- — der Geldinstitute nach $ 15 Abs. 6 Satz 2 ErbStG. Erl. ...... 641 
gesellschaften und jüdischer .Kultusgemeinden, Erl. ...... 1471 _ im Falle des 8 15 Abs. 6 Satz 2 ErbStG genügt für die Mög- 
lichkeit. der — jede Art von Verschulden, also auch leichte 
Grundsteuergesetz Fahrlässigkeit. Zur Frage, unter welchen Voraussetzun- 
—, Gesetz zur Änderung des — ........0.0..0000000040 04004 728, 1471 gen eine Bank (zumal eine Großbank) wegen Außeracht- 
lassung der im Verkehr erforderlichen. Sorgfalt als 
Grundsteuerhebesatz Haftende gem. 8 15 Abs.6 Satz2 ErbStG in Anspruch 
=, Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Ber- genommen werden kann, Urt. BFH, ErbStG, BewG ........ 992 
lin für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965; - Inanspruchnähme des Arbeitgebers wegen Nichteinbehal- 
HG ÖL re har . - 286 tung von Lohnsteuer; Bedeutung wiederholter Prüfungen 
des Finanzamts zu einer bestimmten Einzelfrage. Urt. BFH, 
Grundsteuermeßbetrag StAnpG, EStG 0.0000 . 1855 
—, 8. Steuerbescheid 
Haftungsbescheid 
Grundstück —, unterzeichnet der Arbeitgeber die ihm gem. 8 46 Abs. 4 
—, Bewertung von — im Zustand der Bebauung. Erl. ........ 640 LStDV vorgelegte Anerkennungserklärung, so liegt darin 
der für den Ausweis als gewillkürtes Betriebsvermögen die Erteilung eines formlosen — durch das FA. Urt. BFH, 
notwendige objektive Zusammenhang zwischen. einem —. EStG, LStDV. AO ...... +++ 1497 
und dem Betrieb kann auch dann bejaht werden, wenn 
die endgültige Verwendung im Zeitpunkt des Erwerbs noch Handelsgesetzbuch 
Nicht feststeht. Urt. BFH, EStG .......,00000i000004004002 580 —, Gesetz zur Änderung des — und der Reichsabgabenordnung 1874 
gehört-zum Nachlaß ein —, so löst der Erwerb des letzten —, Wortlaut der.$88 38 bis 47a — unter Berücksichtigung der‘ 
aller Erbanteile.an einer Erbengemeinschaft durch densel- Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz zur Ände- 
ben Erwerber Grunderwerbsteuerpflicht nach $ 1 Abs.1 rung des — und der Reichsabgabenoränung vom 2.8. 1965 
Ziff. 3 GrEStG. aus. Urt, BFH, GrEStG .........00000000000 40 (BGBl. T 8. 665/GVBl. S. 964; StZBl. Bln. 1965 S. 1374). Erl. 1379 
überträgt eine OHG ein im Gesamthandsvermögen- ihrer . 
Gesellschafter stehendes, zum Betriebsvermögen gehören- Handelsregister 
des — auf ihre Gesellschafter zu Miteigentum, so liegt —, Entstehung und Wirksamwerden einer offenen Handels- 
darin keine Entnahme des — aus dem Betriebsvermögen. gesellschaft im Hinblick auf die Umsatzsteuer. Urt. BFH, 
Urt. BFH. EStG... .-. 1246 UStG, HGB, BGB ....... - ..-. 13830 
IV
	        
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