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Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 15.1965,1 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin 15. Jahrgang 31, Dezember 1965 Xu 
Seite Seite 
Branntweineinfuhr Buchführungspflicht 
—, Bekanntmachung über — ‚1.4... De 1049 --, Verordnung über die — und Auskunftspflicht der Reise- 
büros und Betriebe zur Vermittlung von. Unterkünften 
Branntweinerzeugung (Reisebüroverordnung) .......... Une rue Wem 1207 
—, Nachweisung über — und Branntweinabsatz s. 7. Steuer- Buchnachweis 
wirtschaft ©) —, 8. Großhandelsvergünstigung 
—, Voraussetzungen, unter denen die Verwendung von Tarn- 
Branntweinmonopolgesetz bezeichnungen statt der handelsüblichen Bezeichnung der 
—, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Brannt- We OU EEE nung ges ——- tühren‘ Kann. Urt. 1507 
WeEINMONODOL er RER ER N (99 . . Ze DE 
—. Finanzgerichtsoranung‘ (FGO) ........ *..4....... 16839 Bürgschaftsprovision 
Te —, wird dem Geselschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein 
Branntweinverwertungsordnung zusätzliches Arbeitsentgelt unter der bewußt unrichtigen 
—,: Verordnung zur Änderung der — ra L166 Bezeichnung „—“ gezahlt, so ist die unrichtige Bezeich- 
Zusatz Bier La hung auf die Besteuerung ohne Einfluß. — sind bei 
usatzerJaß hierzu 1166 Nichtgewerbetreibenden sonstige Einkünfte i. S. des 8 22 
EStG, gleichviel ob es sich um laufende oder um einmalige 
Bremen Zahlungen handelt. Soweit dem amtlich nicht veröffent- 
En . AS lichten Urteil des Reichsfinanzhofs IV 119/42 vom 11. 2. 
? eher nn über die Anderung der“ Grenze des 1430 1943 eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegt, tritt 
“ ME a ihr der Senat nicht bei. Urt. BFH, EStG ....... „1809 
Brennereiordnung Bundesfinanzhof 
—, Verordnung zur Änderung der — .........000000000040444.. 1766 —, Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes eines Urteils 
Zusatzerlaß hierzu erraten DE UT 74 des -— ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der — an 
die Feststellung des Sachverhalts durch die Vorinstanz 
gebunden ist. Beschl. BFH, AO, ZPO, VwGO ............ '500 
Brennstoff Einholung einer Entscheidung des — Setzt voraus, daß 
——, Gesetz über das Zollkontingent für feste — 1965, 1966 und die Verurteilung lediglich noch davon abhängt, ob der 
1967 N 691 Angeklagte Steueransprüche verkürzt hat (objektiver Tat- 
vV. füh n % bestand). Das Strafgericht muß demnach im Vorlage- 
A er Durch ON A006 ehe über das Zoll- 1 beschluß zum Ausdruck bringen, daß es bei Bejahung 
ontingent für feste — > und Trennen eneunnnnn TE der objektiven Vorfrage entschlossen ist, den subjektiven 
Tatbestand eines Steuervergehens als vorliegend anzu- 
Bruttonutzungswert sehen. Beschl. BFH, AO e..0..000000 ..xx«</.7. 10800 
—, kann bei der Eigennutzung von gewerblichen Räumen Tätigkeit des-— im Jahre 1964 ..............0.0.0 + 2.004, 572 
wegen Fehlens vergleichbarer vermieteter Räume ein Miet- Übersicht über die Fundstellen der im Steuer- und Zoll- 
wert nicht festgestellt werden, so ist der — der gewerb- blatt für Berlin veröffentlichten Entscheidungen des — 
lich genutzten Räume im Schätzungswege zu ermitteln, s. 8. Sonstige Veröffentlichungen €) 
es sei denn, daß ausnahmsweise kein — vorliegt. Urt. 
BFH, LAG, 17. AbgabenDV-LA, 18. AbgabenDV-LA, BVO, 
HyPSichG Sr „1678 
Ceylon 
Buchführung —, Abkommen vom 4. 7. 1962 zwischen der” Regierung der 
—, Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben bei Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von — 
der Gewährung einer von der Ordnungsmäßigkeit der zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhin- 
— abhängigen Steuervergünstigung, wenn die — bei einer derung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Ein- 56 
früheren Betriebsprüfung ausdrücklich als ordnungsmäßig kommen und. vom Vermögen. Hrl, .....- See 
anerkannt wurde. Urt. BFH, EStG, AO ............ „+ 968 
N RN Clubhaus 
die Ordnungsmäßigkeit einer kaufmännischen — setzt vor- RE z n N 
aus, daß die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung -—, ein in Berlin (West) belegenes, einem Sportverein ge- 
in angemessener Zeit nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs hörendes Grundstück, auf dem ein — errichtet wurde, gilt 
aufgestellt werden. Eine später rekonstruierte — ist als bebautes Grundstück i. S. des 8S 156 Abs. 4 LAG. 
nicht ordnungsmäßig, auch wenn sie sachlich richtig ist. Ist ein — während eines Erlaßzeitraums ununterbrochen 
Urt. BFH, EStG ‚+ (757 beschlagnahmt und während dieser Zeit ertraglos gewesen, 
es verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 N Dr TAG De USD DVI keine Anwendung. Urt. ud 
Abs. 1 GG), daß für Steuerpflichtige, die 1951 den Antrag . AT nn 
auf Anwendung des Körperschaftsteuersatzes’ gestellt hat- 
ten, die Anwendung für drei Veranlagungszeiträume ent- 
fällt, wenn nur in einem Veranlagungszeitraum die — 
nicht ordnungsmäßig war. Urt. BFH, EStG, AO, GG .... 1748 Dänemark 
Fehlen eines besonderen Verzeichnisses über den Bestand —, deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen; hier: 
an losen Blättern der Kunden- und Lieferantenkartei Vereinbarung zur Durchführung der Artikel 22 und 23 
stellt für sich allein keinen Buchführungsmangel dar. Urt. des Abkommens. Erl. ee BE - (+50 
BFH, EStG, AO EA Eee Sea: = kam eb 968 
ist im Falle des $ 32b EStG 1951 die — auch nur in Darlehen 
einem der drei Veranlagungszeiträume nicht ordnungs- ZZ GmbH 
mäßig, so ist der Körperschaftsteuersatz für alle drei S . SE N x 
Veranlagungszeiträume nicht anwendbar. Stellt sich nach- —, bei Beurteilung der Frage, ob eine verdeckte Gewinnaus- 
träglich heraus, daß eine ordnungsmäßige — nicht vorlag, Schüttung vorliegt, weil der Zins, den ein Gesellschafter 
so wird jedenfalls dann keine Nachversteuerung durch- einer Kapitalgesellschaft oder eine diesem nahestehende 
geführt, wenn die rechtskräftige Veranlagung nach 8 222 Person für ein von der Kapitalgesellschaft gewährtes — 
AO berichtigt werden kann. Der Antrag auf Anwendung zu entrichten hat, außergewöhnlich gering ist, muß zum 
des Körperschaftsteuersatzes kann nicht mehr -zurückge- Vergleich von den im Währungsgebiet üblichen Zinssätzen 
nommen werden, wenn bei einer Veranlagung der Körper- ausgegangen werden. Urt. BFH, KStG .... ... „+++ 1426 
schaftsteuersatz angewendet worden war. Urt. BFH. EStG, - gibt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft einem 
AO, GG re „. 1748 Mitgesellschafter ein 7 c-Darlehen, wirkt sich die Minde- 
monatliche gruppenweise Verbuchung der Geschäftsvor- rung des Gewinns bei der Ermittlung des Gewerbe- 
fälle im Journal und auf den Sach- und _Personen- ertrages der Gesellschaft ebenso aus wie bei der einheit- 
konten stellt dann keinen Verstoß gegen die Grundsätze lichen Gewinnfeststellung. Urt. BFH, EStG, GewStG .... 1725 
ordnungsmäßiger — dar, wenn die Geschäfsvorfälle vorher Verlust eines aus betrieblichem Anlaß gegebenen — 
laufend, richtig und vollständig in Grundbüchern aufge- bleibt bei der Gewinnermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG 
zeichnet worden sind. ‚Die übersichtliche Sammlung und außer Betracht. Urt. BFH, EStG ....:. „47 547 
Aufbewahrung der Bank- und Postscheckauszüge kann 
unter bestimmten Voraussetzungen die Grundbücher für Dauerschuld 
den Bank- und Postscheckverkehr ersetzen. Urt. BFH, 
EStG. AO .....- :...1 968 —, s. Gewerbekapital 
DD
	        
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