Path:
Volume Nummer 52, 2. September 1964

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 14.1964,2 (Public Domain)

990 
(LA 1094) Steuer- und Zollblatt für Berlin 14. Jahrgang Nr.52 2. September 1964 
55 87 
Bewertungssätze Anwendung im Land Berlin 
Zur Durchführung der Wertberechnung wird für jede Diese Verordnung gilt nach $ 14 des Dritten Überleitungs- 
Gewerbeberechtigung nach Art und Belegenheit der aus gesetzes vom 4.Januar 1952 (Bundesgesetzbl.I S.1) in 
Anlage 2*) für die Art der Gewerbeberechtigung unter Ab- Verbindung mit $ 44 des Feststellungsgesetzes, Artikel VI 
schnitt 3 sich ergebende Bewertungssatz entnommen. des Vierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichs- 
gesetzes vom 12. Juli 1955 (Bundesgesetzbl.I S. 403) und 
36 des 8 15 des Achten Gesetzes zur Änderung des Lastenaus- 
Wertermittlung gleichsgesetzes vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 809) 
auch im Land Berlin. 
Zur Ermittlung des HErsatzeinheitswerts der Gewerbe- 88 
berechtigung werden Wertansätze gebildet; hierzu sind die InkKrafttret 
Bemessungsgrößen mit den zugehörigen Bewertungssätzen ma Sen 
zu vervielfachen. Die Wertansätze sind zum Ersatzeinheits- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung 
wert zusammenzufassen in Kraft. 
„„.L. .ye 1 
Arten der zu bewertenden Gewerbeberechtigungen 
A. Apothekenbetriebsrecht 
B. Recht zur Ausübung der Fischerei auf Haffgewäs- 
sern (Haff-Fischereiberechtigung) . 
C, Mineralgewinnungsrecht zur Gewinnung von Ge- 
stein aus Steinbrüchen 
D. Mineralgewinnungsrecht zur Gewinnung von 
Gold im Tagebau 
GC. Verwaltungsanordnungen und Rundverfügungen 
Lastenausgleichsabgaben 
Abkommen 
zur Ergänzung des Abkommens 
zwischen der Bundesrepublik Deutschland 
und der Schweizerischen Eidgenossenschaft 
zum deutschen Lastenausgleich vom 26. August 1952 
(StZBI. Berlin 1964 S. 990) 
An das Landesfinanzamt Berlin und die Finanzämter 
Der Bundestag hat durch Gesetz vom 17. April 1964 dem 
0. a. Abkommen zugestimmt (BGBl. II S. 453, BStBl. I 
S. 482). Nach seinem Artikel 3 gilt dieses Gesetz auch im 
Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses 
Gesetzes feststellt. Dies ist durch das Fünfzigste Gesetz 
über die Anwendung von Bundesgesetzen über internatio- 
nale Abkommen der Bundesrepublik Deutschland vom 
24. Juni 1964 (GVBl. S. 709, StZBl. Bln. S. 831) geschehen. 
Danach findet das Gesetz vom 17. April 1964 auch in Berlin 
nach Maßgabe seines Artikels 2 Anwendung. 
In der Anlage wird der Wortlaut des Abkommens vom 
16. März 1962 abgedruckt. Nach seinem Artikel 3 tritt das 
Abkommen mit dem Tage des Austausches der Ratifika- 
tionsurkunden in Kraft. Laut Bekanntmachung vom 20. Juni 
1964 (BGBl. II S. 788, BStBl. I S. 484) sind die Ratifikations- 
urkunden am 21. Mai 1964 ausgetauscht worden. Das Ab- 
kommen ist somit am 
21. Mai 1964 
in. Kraft getreten. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für 
Berlin ist das Inkrafttreten bisher noch nicht bekannt- 
gemacht worden; mit einer entsprechenden  Bekannt- 
machung ist jedoch demnächst zu rechnen. 
Berlin 15, den 17. August 1964 
IIID 11 — LA 2343 .— 1/64 
Der Senator für Finanzen 
Im Auftrage 
Rose 
Artlau
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.