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Steuer- und Zollblatt für Berlin 14. Jahrgang Nr.48 14. August 1964
5. 8 8 Abs.1 wird.wie folgt geändert: Die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin hat die Dar-
F . lehen, gegebenenfalls unter Einschaltung von Ber-
® Worten. her SE EKCHE nat die N OIGELdE Dosan en liner Kreditinstituten, an Bauherren weiterzugeben,
AETE ) 5 5) die die Darlehen unverzüglich und unmittelbar zur
„($ 7 Abs.1 Nr.1 Buchstabe b, Nr. 3 Buchstabe a, Finanzierung der in Absatz 2 bezeichneten Bau-
Nr. 4 Buchstabe a und Abs. 2)“. vorhaben. verwenden. Die Wohnungsbau-Kredit-
b) In Satz 2 werden die Worte „und Kredit“ gestrichen. anstalt Berlin hat sicherzustellen, daß die Darlehen
nur zu diesen Zwecken verwendet werden. Ist der
. E S x , Bedarf an Darlehen. für die bezeichneten Zwecke
3 8 10 wird wie folgt geändert: gedeckt, so kann die Wohnungsbau-Kreditanstalt
a) In Absatz 1 Nr.2 werden die Worte „und Kredit“ Berlin den Abschluß weiterer Darlehnsverträge
gestrichen. ablehnen.“
b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Worte „Nr. 3 Buch- r . . x
stabe d“ durch die Worte „Nr.3 Buchstabe c“ er- e) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6,
setzt. f) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7 und erhält
die folgende Fassung:
‚ In 8 16 Abs. 1 Satz 1 wird die Jahreszahl „1965“ durch ACT) Zum Nachweis der in Absatz 1 Satz 1, Ab-
die Jahreszahl „1970“ ersetzt. satz 2, Absatz 3 Nr. 2 und in den Absätzen 4 und 5
bezeichneten Voraussetzungen ist eine Bescheini-
3, In 8 17 Abs.1 letzter Satz wird die Jahreszahl „1965“ gung des Senators für Bau- und Wohnungswesen,
durch die Jahreszahl „1970“ ersetzt. Berlin, oder der von ihm bestimmten Stelle vor-
zulegen.“
? 818 wird wie folgt geändert: 11. 8 21 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden hinter den Worten „der Berliner I 7 ; ; “
Industriebank Aktiengesellschaft‘“ die Worte „oder a) lg „1965% durch
der Deutschen Industriebank, Berlin,“ eingefügt. ” .
b) In Absatz 2 Nr. 1 wird die Jahreszahl „1965“ durch b) In Absatz 2 wird Satz 2 durch die folgenden Sätze
die Jahreszahl „1970“ ersetzt. DO rafteah
? & nn ; „Für Personenkraftfahrzeuge wird eine Investi-
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: tionszulage nur gewährt, wenn sie im eigenen ge-
aa) In den Sätzen 1 und.3 werden die Worte „Die werblichen Betrieb ausschließlich der Beförderung
Berliner Industriebank Aktiengesellschaft hat“ von Personen gegen Entgelt dienen oder an Selbst-
jeweils durch die Worte „Die Berliner In- fahrer vermietet oder für Fahrschulzwecke ver-
dustriebank Aktiengesellschaft und die Deutsche wendet werden. Für Wirtschaftsgüter, deren An-
Industriebank, Berlin, haben“ ersetzt. schaffungs- oder Herstellungskosten 600 Deutsche
x ı Mark nicht übersteigen und die einer selbständigen
bb) In Satz 4 werden die Worte „so kann die Ber- Bewertung und Nutzung fähig sind, wird. eine In-
liner Industriebank Aktiengesellschaft‘“ durch vestitionszulage nicht gewährt.“
die Worte „so können die Berliner Industrie- N
bank Aktiengesellschaft und die Deutsche In- c) In Absatz 5 wird Satz 3 durch die folgenden Sätze
dustriebank, Berlin,“ ersetzt. ersetzt:
d) In Absatz 4 Satz 2 werden hinter den Worten „der „Der. Anspruch auf Rückzahlung der Investitions-
Berliner Industriebank Aktiengesellschaft‘“ die zulage entsteht,
Worte „oder der Deutschen Industriebank, Berlin,“
ingefü 1. wenn die Voraussetzungen für ihre Gewährung
eingefügt. . x
nicht oder nur zum Teil vorgelegen haben,
10. 8 19 wird wie folgt geändert: mit der Auszahlung der Investitionszulage;
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „Absätze 3 ?. wenn die bei ihrer Bemessung berücksichtigten
bis 6“ durch die Worte „Absätze 3 bis 7“ ersetzt. Wirtschaftsgüter nicht mindestens drei Jahre
; ; . seit ihrer Anschaffung oder Herstellung in einem
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert; . Betrieb (einer Betriebstätte) in Berlin (West)
aa) In Satz 1 werden die Worte ‚,, die zu mehr als verblieben sind
66% vom Hundert Wohnzwecken dienen,“ zZe- n ) S X N
strichen und die Worte „Absätze 3 bis 6“ durch mit dem Ausscheiden der Wirtschaftsgüter
die Worte „Absätze 3 bis 7“ ersetzt. un A ET (der Betriebstätte) in Ber-
in est).
bb) Satz 2 erhält die folgende Fassung: ( ) . e
„Satz 1 ist nur anzuwenden, wenn die Darlehen Der Lean auf a nn er Zeitpunkt
nach den vertraglichen Vereinbarungen N BAumLiS Ca tEzes DU verdin Dan Abs. 1 des Steuer-
1. höchstens mit gleichen Jahresbeträgen, die 8 ©
der im Darlehnsvertrag vereinbarten Lauf- d) In Absatz 6 wird der folgende Satz angefügt:
zeit entsprechen, zu tilgen oder . . . . .
5 ; rn x . „Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs-
2 mit gleichen Jahresbeträgen, bei denen sich oder Herstellungskosten.“
bei gleichbleibenden Bedingungen infolge
der laufenden Tilgung der Zinsanteil ver- e) Absatz 7 erhält die folgende Fassung:
ringert und der Tilgungsanteil entsprechend x . n 4
erhöht, zu verzinsen und zu tilgen sind; „AD Die NONE des Ersten und Zweiten Teils
Änderungen des Zinssatzes in Anpassung der t Teuer nung, des A
an die allgemeine Zinshöhe sind jedoch zu- gesetzes, des Steuersäumnisgesetzes und des Ge-
lässig.“ setzes über den Bundesfinanzhof sind entsprechend
) anzuwenden. Der Anspruch auf Rückzahlung der
c) In Absatz 3 Nr. 1 wird die Jahreszahl „1965“ durch Investitionszulage verjährt in fünf Jahren.“
die Jahreszahl „1970“ ersetzt.
12. 8 22 wird wie folgt geändert:
d) Hinter Absatz 4 wird der folgende Absatz 5 ein- © . N ;
gefügt: a) In Absatz 2 wird die Jahreszahl „1964‘“ jeweils
S : durch die Jahreszahl „1969“ ersetzt.
„(5) Die Vorschriften der Absätze 2 und 3 sind auf
Darlehen entsprechend anzuwenden, die der Woh- b) In Absatz 3 wird die Jahreszahl „1962“ durch die
n f
nungsbau-Kreditanstalt . Berlin gewährt werden. Jahreszahl „1964“ ersetzt.