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Steuer- und Zollblatt für Berlin 14. Jahrgang Nr. 38 25. Juni 1964 (LA 1073)
Kommt es infolge der Erhöhung des der VA unter- 8. Beschränkung der Zwangsvollstrek-
liegenden bzw. des abgabepflichtigen Vermögens zu einer kung
Änderung der Veranlagung mit einer entsprechenden AGs z E
Nachforderung an VA, so ist der ’sich aus der Nachforde- Ba ist nach $ 14 der Aufteihings VO. zu verfahren: 7
rung ergebende Rückstand im Verhältnis der Beträge auf- Sind in einem . Erlaßverfahren wegen Vermögensver-
zuteilen, die sich aus den Anteilen der Ehegatten an der falls die Vierteljahrsbeträge auf die Ehegatten aufgeteilt
Erhöhung des der VA unterliegenden (bzw. abgabepflich- worden und verbleibt nach dem Billigkeitserlaß noch ein
tigen) Vermögens ergeben. Beruht beispielsweise die Rückstand, der beigetrieben werden muß, so ist die
Nachforderung ausschließlich auf der Änderung des Ver- Zwangsvollstreckung bei jedem Ehegatten auf den Betrag
mögens des Ehemannes, so kann für die Nachforderung zu beschränken, der bei ihm rückständig ist.
nur der Ehemann in Anspruch genommen werden. Etwaige
Rückstände aus der bisherigen Veranlagung und künftig 9, Änderung des Aufteilun gsbescheids
entstehende Rückstände sind nach dem Maßstab aufzu- x % f
teilen, der sich nach den Tz. 8, 9 entsprechend dem HEr- Es ist nach $ 15 der AufteilungsVO zu verfahren. 18
gebnis der geänderten Veranlagung ergibt.
E ; 7 N EHRE (z.B RES end 10. Rechtsmittelverfahren
ommt es aus anderen Gründen (z.B. infolge Ände- - 7 En N
rung des VA-Ermäßigungsbetrags nach den 88 839 bis 47 8 16 der AufteilungsVO gilt auch für den VA-Auftei- 19
LAG) zu einer Änderung der VA-Veranlagung, so ist, weil !Ungs-Bescheid.
sich die Höhe des Vermögens nicht ändert, der nach den
allgemeinen Grundsätzen ermittelte Aufteilungsmaßstab Ill. Zusätzliche Anordnungen für die Durchführung
auf die Nachforderung anzuwenden. der Aufteilung
. In entsprechender Anwendung des $ 8 der Aufteilungs- Der Aufteilungsantrag ist von der Veranlagungsstelle 20
VO kann unter den dort bezeichneten Voraussetzungen (LA-Sonderstelle) zu bearbeiten, Dabei sind die Finanz-
der rückständige VA-Betrag abweichend von den TZ. 8 bis kasse und die Vollstreckungsstelle zu beteiligen.
10 nach einem von den Ehegatten gemeinsam vorgeschla- Für die Durchführung der Aufteilung s
. g sollen Vordrucke
genen Maßstab aufgeteilt werden. entsprechend den als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten
Mustern verwendet werden.
3: Abrundung Die Buchführung bei der Finanzkasse wird durch die 31
12 Es ist nach 8 9 der AufteilungsVO zu verfahren. Aufteilung nicht berührt. Der Buchhalter vermerkt jedoch
auf der Sollkarte (dem Kontoblatt), daß ein Aufteilungs-
Mn antrag vorliegt und daß ein Aufteilungsbescheid ergangen
4. Beteiligung der Gesamtschuldmer ist. Hat er eine Rückstandsanzeige auszufertigen, so weist
. : er die Vollstreckungsstelle auf das Vorliegen eines An-
13 Es ist nach $ 10 der AufteilungsVO zu verfahren. trags bzw. eines Aufteilungsbescheids hin. Der Buchhalter
soll ferner, um die Anrechnung gem. 8 11 Abs.5 der
5. Rückständige Steuerschuld, Einlei- AufteilungsVO zu erleichtern, bei künftigen Zahlungen
tung der Zwangsvollstreckung vermerken, welcher Ehegatte sie geleistet hat.
14 8 11 der AufteilungsVO ist anzuwenden, jedoch mit Ist die Zwangsvollstreckung eingeleitet und liegt ein 22
folgender Abweichung: Aufteilungsantrag vor, so hat die Vollstreckungsstelle
den gesamten Rückstand, dessentwegen vollstreckt wird,
Werden in den Fällen des 8 11 Abs.1 zwischen dem der _Veranlagungsstelle mitzuteilen. Zwangsvollstrek-
Zeitpunkt des Eingangs des Aufteilungsantrags und dem kungsmaßnahmen sind auf Sicherungsmaßnahmen zu be-
Zeitpunkt der Einleitung der Zwangsvollstreckung' weitere schränken (8 12 der AufteilungsVO). Nach Ergehen des
Vierteljahrsbeträge rückständig, so sind auch diese auf- Aufteilungsbescheids ist die Zwangsvollstreckung nach
zuteilen. Maßgabe der auf den einzelnen Ehegatten entfallenden
Beträge durchzuführen ($ 14 der AufteilungsVO). Bis zum
z rechtskräftigen Abschluß des Aufteilungsverfahrens sind
6. Zwangsvollstreckung . jedoch weiterhin nur Sicherungsmaßnahmen nach 8 12 der
15 Es ist nach 8 12 der AufteilungsVO zu verfahren. AufteilungsVO. zulässig,
Kommt es später wegen rückständiger VA-Beträge er- 23
7. Form und Inhalt des Aufteilung sS- neut zu einer Zwangsvollstreckung, so’ bin ich damit ein-
bescheids verstanden, daß die Vollstreckungsstelle von Amts wegen
S die Zwangsvollstreckung bei jedem Ehegatten auf den
16 Es ist nach 8 13 der AufteilungsVO zu verfahren. Auf Betrag beschränkt, der sich bei Anwendung des bei der
Abs. 1 dieser Vorschrift weise ich besonders hin. Danach ersten Zwangsvollstreckung rechtskräftig ermittelten Auf-
ist die Aufteilung erst nach Einleitung der tejlungsmaßstabes unter Berücksichtigung des für jeden
Zwangsvollstreckung ($ 11 Abs.4) durchzufüh- Ehegatten etwa in Betracht kommenden . Anrechnungs-
ren. Die Aufteilung kommt nicht in Betracht, wenn Zwar betrags ergibt. Eines besonderen Antrags oder einer er-
ein Aufteilungsantrag‘ gestellt ist, der Rückstand aber neuten Einschaltung der Veranlagungsstelle bedarf es nur,
völlig getilgt wird und es daher nicht mehr zur Einleitung wenn ein abweichender Aufteilungsmaßstab in Betracht
der Zwangsvollstreckung kommt. kommt.
Abweichend von 8 13 Abs.2 Nr.4 der AufteilungsVO Ich bitte, die Bestimmungen dieses Erlasses entspre- 24
ist die Höhe des rückständigen VA-Betrags anzugeben, chend anzuwenden, wenn über das Vermögen eines Ehe-
der nach Maßgabe der Aufteilung auf jeden Ehegatten gatten das Konkursverfahren oder das gerichtliche Ver-
(Tz. 8 bis 11) entfällt. gleichsverfahren eröffnet wird.