Steuer- und Zollblatt für Berlin 14. Jahrgang 31. Dezember 1964 Zu
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-. Jäßt Kal EWR tr N erOrn EEE RE eine eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen
aus Anlaß der Währungsreform höher als gesetz- Verkehr kann auch dann vorliegen, wenn der
U an SEE \o- fällige Darlehns- Wettbewerb der Gewerbetreibenden untereinander
orderung stehen, so enthält dieser Rechtsvorgang ausgeschlossen ist. Urt. BFH, GewStG, EStG, Ge-
een eine EEE ARE TG Darlehns- setz über das Seelotswesen vom 13. 10. 1954 .... 343
gewährung i. S. des $ 3 Abs. 1 KVStG noch eine — ein Unternehmen, das sich ausschließlich oder
Sn i. S. des $ 3 Abs. 3 KVStG. Urt. BFH, COS überwiegend mit der Errichtung von Gartenanla-
Kr gen befaßt (Gartenbauunternehmen), ist regel-
Leistungen, die auf einem Ergebnisausschlußver- mäßig ein —. Urt. BFH, EStG .............+-- 60
trag beruhen, sind bürgerlich-rechtlich wie gesell- —. gehören Anteile an einer GmbH: zu dem Gesamt-
schaftsteuerrechtlich Leistungen auf Grund einer handsvermögen einer KG oder zu dem Betriebs-
im N BE begründeten Verpflich- vermögen der Gesellschafter der KG, so sind die
tung. ve z BFH, KVStG ........ | „+. 1089 Bezüge, die den Gesellschaftern der KG von der
Steuerpflicht gem. $ 3. KVStG 1959 bei Darlehns- GmbH als Gesellschaftern gewährt werden, Ein-
hingabe nach 88 18 und 19 des BHG 1962. Erl. ... 634 künfte der KG aus —, die in den einheitlich fest-
tritt Gesellschaftsteuerpflicht ein, wenn ein Unter- zustellenden Gewinn fallen. Urt. BFH, EStG, AO 716
stützungsverein der Kapitalgesellschaft ein Dar- — mit der Verpachtung eines — im ganzen erlischt
lehen gewährt, aus deren Zuweisungen allein sein regelmäßig die Gewerbesteuerpflicht des Verpäch-
OF ne ist, en en CE ters. Urt. BFH, EStG, GewStG ............ ‚. 527
es Vereinsvorstandes geringfügig als Gesellschaf- steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der
ER Pe eS Chat beteiligt ist? Urt. u Verpachtung eines —. Radvfg. 82/64 ....... 3832, 1034
übernimmt eins anländis .h Techtlich nicht Selb üben Personengesellschaften auch nur zum ‚Teil
ständige Zweisniederlassung durch Verwendung Sie EeWETDNCHE DAHER Sn x an ENDET
ihres Gewinns den Verlust einer anderen inlän- N DU ODE Con LE OS iSt-nicht zulßeeie 1279
dischen rechtlich nicht selbständigen Zweignieder- ve 4 Se t A £ einer früh n
lassung derselben ausländischen Kapitalgesell- EDLLCHGN TAG En N tr fl der mM ee A
schaft, so liegt darin keine Zuführung von Anlage- WErDUCHCN En GE PO a en ir A. S
oder Betriebskapital durch die ausländische Kapi- VOTBANSETS Ten CT N cht EN en Ch Unten
Falgesellschaft selbst. Urt. BNH, KVStG ....... 168 MA nn die Neuregelung der
übernimmt eine Personenvereinigung, die mit N KORG SUELGPT St BEE DE Zr Ka REG 1008 144
einer inländischen Kapitalgesellschaft eine BGB- Cum SE n ht £ x nn de N 'v er hie .
Gesellschaft (z. B. einen Schiffahrtspool) bildet, a ein =— VErPaCHleL SO KANN CET. N Souf Sr
ganz oder zum Teil die Reingewinne und Verluste er U cn nn At den SH DER rd en a
der Kapitalgesellschaft, so sind die Verlustüber- iS. N 6 bs. 3’ESt ; behan! em une amt die
nahmen gesellschaftsteuerpflichtig. Urt. BFH, Gegens ände seines Betriebs m sein Trivalvermö-
gen überführen oder ob und wie lange er das Be-
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triebsvermögen während der Verpachtung fort-
Gesellschaftsteuerpflicht führen will. Urt. BFH, EStG, GewStG ......... 527
— der Abführung des Erfolgs („Gewinnes‘) einer
Organtochter an die Organmutter (Bgin.), wenn Gewerbeerteng . x
zwischen beiden in Ergebnisausschlußvertrag be- —, der Gewinn aus der Veräußerung eines Gewerbe-
steht‘ und die Organtochter an der Organmutter betriebs im ganzen ($ 16 Abs. 1 EStG) gehört
als Gesellschafterin beteiligt ist. Urt. BFH, KVStG 1080 Tut ee SCI Tr tie
von Verlustübernahmen bei einer Organschaft und I 78/61 S vom 25. 5. 1962 bei at BFH GewStG
die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach EStG a . . ) ” n84
59 Ans 2 Nr 1b KVSEG BEL OEBAN ven ren Hinzurechnung der Gewinnanteile des stillen Ge-
it Er; i ß. BFH, N 5 7
mit Ergebnisausschluß. Urt. BFH, KVStG 1079 sellschafters bei der Ermittlung, des —. Erl. ...... 1060
Gesetzesauslegung — Kürzung nach 8 9 Ziff, 1 Satz 2 GewStG bei
—, die Lücke in den Einkommensteuergesetzen 1951, Grundstücksunternehmen. Bl FT ale 1134
1953, 1955 und 1958, die durch die Feststellung der :
Nichtigkeit des 8 27 durch den Beschluß des Bun- TE ekstel _- &
desverfassungsgerichts vom 30. 6. 1964 entstanden — Wann Sin Rüc NHL wegen drohender Haft-
ist, kann von den Steuergerichten nicht im Wege DE an ae Sn CiSLUNES En Ne De
der — geschlossen werden. Urt. BFH, EStG... 1107 VDMACNNENE UE beim Einheitswert des Be-
triebsvermögens abgezogen wurden, als Dauer-
Gesetzlicher Richter schulden bei der Ermittlung des — gem. $ 12
— (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ist das Gericht in der KG GewStG hinzuzurschneh 1 Urt. BEN
geschäftsplanmäßigen Besetzung im Zeitpunkt der a . en ;
endgültigen Beschlußfassung. Urt. BFH, GG, AO 1100 Gwerbesteuer
Z &. . —, der Kommanditist ist in demselben Umfange wie
Gesetz und Verordnungsblatt zn Benin ES der persönlich haftende Gesellschafter Schuldner
—, Hinweise auf Veröffentlichungen im — s. 8. Nicht- der —. Der Senat schließt sich insoweit dem Urtei}
amtliche Veröffentlichungen a) des BFH I 99/54 U vom 2. 8. 1955 an. Urt. BFH,
GG, GewStG, StAnpG ....... „ww: A189
Gewährleistungsverpflichtung w >
—, s. Garantieverpflichtung Gewerbesteuerhebesatz
—, Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans
Gewerbebetrieb von Berlin für das Rj. 1964 (Haushaltsgesetz 1964,
—, Abgrenzung von Spekulationsgeschäften und — HG 64) .......- .... 12
bei An- und Verkauf von Grundstücken. Urt. BFH, s
EStG nn . . 706 Gewerbesteuerpflicht
die Eintragung einer aus Steuerberatern oder — Beginn der — einer Kapitalgesellschaft. Erl. .... 555
Wirtschaftsprüfern bestehenden Kommanditgesell- — eine nachhaltige und damit gewerbliche Betäti-
schaft im Handelsregister macht für sich allein gung liegt nicht vor, wenn der Stpfl. durch eine
die Gesellschaft nicht gewerbesteuerpflichtig. Sie einmalige Tätigkeit lediglich einen Dauerzustand
ist aber ein starkes Beweisanzeichen für einen —. schafft, in dem für einen längeren Zeitraum Ver-
Urt. BFH, GewStG, AO .......- 1279 gütungen anfallen. Urt. BFH, GewStG, EStG .... 642
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