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Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 14.1964,1 (Public Domain)

KWL.. Steuer- und Zollblatt für Berlin 14. Jahrgang 31. Dezember 1964 
Seite Seite 
Erwerbsgrundlage 
- eine Beteiligung an einer Personengesellschaft als Fahrtkosten A 
Kommanditist kann für einen Minderjährigen eine —, 8. Außergewöhnliche Belastung 
— i. S. von $ 10a EStG gewesen sein. Behält ein 
Stpfl. nach der Vertreibung die im Bundesgebiet Fahrzeug ; 
befindlichen Teile seines Unternehmens und bil- — ‚die nach ihrerBauart und nach ihrem Hauptzweck 
den diese noch eine ausreichende —, so ist für die dazu bestimmt sind, Güter zu befördern, sind bei 
Anwendung des $ 10a EStG kein Raum. Urt. bestimmungsgemäßem Gebrauch selbst kein be- 
BFH; EStG-........ . 312 förderungsfähiges Gut. Urt. BFH, BefStG, 
hat ein aus Gründen der Rasse Verfolgter den sei- BSD . ; ; 327 
nem Vater durch nationalsozialistische Gewalt- ARE 
maßnahmen entzogenen Betrieb vor Kriegsende Fällgstelhung . 
geerbt und war er durch die Verfolgung gehindert, —, sofortige — von Kleinbeträgen nach $ 1 der 
die Erbschaft tatsächlich zu übernehmen, so ist 27. AbgabenDV-LA. Erl. ........00.00000444444++ 158 
darin ein Verlust der — i. S. der 88 7a, 10 a EStG 
zu erblicken. Urt. BFH, EStG ... 1284 Fehler 
hatte ein vor der Vertreibung verstorbener Vater AS Berichtigung 
seine Ehefrau als Vorerbin und sein minderjähri- » 
ges Kind als Nacherben seines beträchtlichen A N ib 1 d Grund. 
a 
egangen ist, eingesetzt, so hat das Kind allein en 
dutch en Verlust der Attwartschaft auf die Nach- zulässig. Die Fortschreibungsveranlagung setzt 
erbschaft keine — i. S. von $ 10a EStG verloren. keine Fortschreibung des Einheitswertes voraus, 
Urt. BFH, EStG ...... 1052 wenn bereits ein Einheitswert für den Stichtag, 
auf den die Fortschreibungsveranlagung durch- 
zuführen ist, besteht. Urt. BFH, GrStG, GrStDV 1127 
Erzwingungsgeld Feldinventar 
—, eine zu Recht ergangene, ein — androhende Ver- — einkommensteuerliche Behandlung der Entschädi- 
fügung ist nicht deshalb aufzuheben, weil nach gungen für — und stehende Ernte beim Besitz- 
ihrem Erlaß der Betroffene das erfüllt, was mit wechsel. Erl. ........ „846 
der Androhung erreicht werden sollte. Urt. BFH 
AO. 938 Fernsprechnummer 
ist nur die ein — androhende Verfügung angefoch- —, Änderung der Fe der Außenwirtschaftlichen Über- 
ten worden, dann kann die nichtangefochtene, das wachung und Überwachung des Interzonenver- 
— festsetzende Verfügung nicht in das Rechts- kehrs ...... - 305 
mittelverfahren einbezogen und demgemäß auch 
nicht aufgehoben werden. Urt. BFH, AO ........ 938 Feststellung 
—. über die Abzugsfähigkeit von Spenden, die von 
einer Personengesellschaft geleistet sind, ist nicht 
Essigsäuresteuer im Verfahren der einheitlichen — des Gewinns der 
B wei Personengesellschaft, sondern bei der Veranlagung 
Pan wein der Gesellschafter zu entscheiden. Urt. BFH, 
—, Steuerliche Behandlung von Essigsäurerestmengen KStG, KStDV, AO . 347 
in Eisenbahngefäßwagen ...................... 822 
Feststellungsbescheid 
—, wird die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ver- 
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft neint, so muß das Betriebsfinanzamt dies im — 
x 8 z zum Ausdruck bringen. In geeigneten Fällen ist 
—. Bestimmungen über die Verwendung von Waren- eine Ergänzung des — gem. $ 216 Abs. 2 AO zu- 
verkehrsbescheinigungen und über die Erhebung lässig. Urt. BFH, AO. EStG ) 5 
von Anteilzoll im aktiven Veredelungsverkehr ) . . ) VE 
(EWG-Veredelungsbestimmungen 1964) ........ 119 
Bestimmungen über die Zollbehandlung des Wa- FOSC NEN SCrCN ü 
renverkehrs auf Grund der Artikel 9, 10 und 133 DC a en A 
des Vertrages zur Gründung der — (EWG-Zoll- aD Ar En N 
bestimmungen 1964) ............... res. 108 —, Dritte Anderungsverordnung zur 4. BAA-Feststel- 
Ergänzung... I = 979 lungsDV ... + 157 
Bestimmungen über die Zollbehandlung von 
Fischereierzeugnissen, die von Schiffen der Mit- are deteuerverpünsti nach: 85 7 des=1 
gliedstaaten aus gefangen wurden (EWG-Fische- = WoOE ii © Sn . tum ERICH Dei  Sitena zu 
rei-Zollbestimmungen 1964) .... 71258 N machen Un ru N EWOBauCt: —E 98 
Erlaß über eine abweichende Regelung zum Nach- E- ü zn 
weis der EWG-Eigenschaft für bestimmte, unter a N 
die Verordnung Nr. 13/64/EWG (Milch- und 1 a Fried 1131 
Milcherzeugnisse) fallende Erzeugnisse aus den —; Verlegung des — Friedenau .......... ......4 
Niederlanden und Luxemburg ........ u. A273 
Finanzgericht 
—,. amtliche Aufklärungspflicht des —, wenn der 
Stpfl. sein Rechtsmittel nicht begründet hat. Urt. 
executor BFH, AO, ESIG ........... ... 3842 
—, die Erbeinsetzung unter Zwischenschaltung eines die in Abschn. 131 EStR 1955 i.d.F. der EStER 
— nach amerikanischem Recht ist aufschiebend 1956/57 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichs- 
bedingt (betagt), wenn die Erblasserin dem — ministers der Finanzen vom 23. 7. 1938 — S 2141 
für die Zeit der Testamentsvollstreckung unbe- — 70 III getroffene Verwaltungsanweisung stellt 
Schränkte Verfügungsmacht erteilt hat. Urt. BFH, keine die — bindende Anpassungsregelung i. S. 
BrbStG „1186 von $ 131 Abs. 2 AO dar. Urt. BFH, EStG, AO... 327 
AT /
	        
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