Steuer- und Zollblatt für Berlin 14. Jahrgang 31. Dezember 1964 ZVI
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‚ die ein Landwirt von einer HErdölgesellschaft ein — nach 8 65 Abs. 2 LAG ist nur dann auszu-
für die Überlassung von landwirtschaftlichen sprechen, wenn eine Leibrente oder eine andere
Grundstücken zur Ablagerung von Bohrrückstän- auf die Lebenszeit einer Person beschränkte Nut-
den erhält, sind Einkünfte aus Vermietung und zung oder Leistung wegen des Todes des Berech-
Verpachtung. Urt. BFH, EStG ................ 712 tigten oder Verpflichteten erlischt. Urt. BFH, LAG 7°
für die Beurteilung eines Antrages auf Steuer-
Entscheidung erstattung aus Billigkeitsgründen sind die Ver-
. ) £ ran hältnisse des Stpfl. im Zeitpunkt der Zahlung der
— eine nicht auf Grund einer mündlichen Verhand- re N
lung getroffene und noch nicht bekanntgegebene Steuern maßgebend, Ur. DR, AO Nie Fr AA 758
— Kann zurückgenommen oder geändert werden, in Abweichung von dem Grundsatz, daß im Billig-
auch wenn sich inzwischen die Besetzung des Ge- keitsverfahren in der Regel nicht Einwendungen
richts geändert hat (8 92 Abs. 1 AO). Urt. BFH, gegen den Steueranspruch erhoben werden kön-
GG, A077. 1100 nen, die in einem Rechtsmittelverfahren gegen
den Steuerbescheid hätten vorgebracht wer-
® n den müssen, kann die Verletzung der Grundsätze
Entwicklungshilfe-Steuergesetz von Treu und Glauben auch im Billigkeitsver-
— Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förde- fahren geltend gemacht werden. Urt. BFH, AO .. 78
rung von privaten Kapitalanlagen in Entwick- ob wegen des Wandels der Rechtsprechung zur
lungsländern. (—) + .„.. 177 Vermeidung von Härten eine Übergangsregelung
—, Verordnung über die Entwicklungsländer i. S. auf Grund von 8 131 AO angebracht ist, haben
des — . ...... . LATS die oberen Behörden der Finanzverwaltung nach
pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen. Urt. BFH,
Entziehungsperiode GG, En En ® T EN ven N 1081
—, wann ist im Falle eines von der Wiedergut- tan FAND ICAMEST LES SS On
machungskammer mit Widerrufsvorbehalt abge- MESSE ZUT Anschaf(ung MO Hansrat, sn steht
schlossenen Rückerstattungsvergleiches die — be- E’n6 dadurch eingetretene Vermögensminderung
endet? Urt. BFH, 15. AbgabenDV-LA 289 einem — von Vermögensabgabe nur dann ent-
. . ) ET gegen, wenn diese Aufwendungen unangemessen
hoch waren. Urt. BFH, LAG, AO, Verwaltungs-
Erbbaurecht anordnung des BAF vom 19. 7. 1954 ............ 775
—, einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines wird bei der Ablehnung eines Billigkeitsantrages
— sind Werbungskosten bei den Einkünften aus ein Umstand nicht berücksichtigt, der die An-
Vermietung und Verpachtung, die auf die Laufzeit wendung der Grundsätze von Treu und Glauben
des — zu verteilen sind. Urt. BFH, EStG ........ 753 erfordert, dann ist die Ablehnung des Antrags
insoweit nicht ermessensfehlerfrei. Urt. BFH, AO 78
Erbbauzinsen
— sind grundsätzlich Einnahmen aus Vermietung Ermittlung
und Verpachtung von Grundstücken i. S. von $ 21 — der Beamten des —Steuerfahndungsdienstes
Abs. 1 Ziff. 1 EStG. Urt. BFH, EStG .......... 61 unterbrechen auch ohne besonderen Auftrag des
zuständigen FA die Verjährung ($ 147 AO). Der
Erbschaftsteuer Senat tritt insoweit der Entscheidung des BFH IV
8346/60 U vom 2.8.1962 bei. Urt. BFH, EStG,
—, die Erbeinsetzung unter Zwischenschaltung eines LStDV, AO ..... res... 820
executors nach amerikanischem Recht ist auf-
schiebend bedingt (betagt), wenn die Erblasserin ” %
dem executor für die Zeit der Testamentsvoll- Ermittlungspflicht
streckung unbeschränkte Verfügungsmacht erteilt —, bei der Nachfeststellung eines Einheitswertes ist
hat. Urt. BFH, ErbStG .. 1. 4 1186 das FA verpflichtet, die für die Bewertung maß-
gebenden Umstände zu ermitteln. Die Berichti-
ung eines Nachfeststellungsbescheides für einen
Brbschaftsteuergesctz X Forstwirtschaftlichen Betrieb ist deshalb unzuläs-
—, Art. 3 ErbStÄndG vom 24. März 1959 ist im Wege sig, wenn das FA entsprechende Ermittlungen
der Lückenausfüllung dahin auszulegen, daß die unterlassen hat, obwohl es an der Richtigkeit der
Vorschrift des Art. 1 Nr. 10d dieses Gesetzes verwendeten Durchschnittssätze Zweifel haben
= 8 18 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG 1959 auch auf die mußte. Urt: BFH, AO, BewG ....... „138
Fälle Anwendung findet, in denen die Steuer- : - :
schuld vor dem 1. Juli 1958 entstanden ist. Urt. die Auffassung dcs Reichsfinanzhors, daß bekannt
BFH, ErbständG, ErbStG ...... "788 i. S. des S 222 Abs. 1 Ziff. 1 AO nur solche Tat-
WE . ) sachen sind, die aus den Akten ersichtlich sind,
die Vorschrift des 8 18 Abs, 1 Nr. 10 — 1959 be- ist durch die neuere Rechtsprechung überholt. Als
trifft bei verfassungskonformer Auslegung nicht bekannt ist auch das anzusehen, was bei gehöriger
nur die dort bezeichneten Anprüche im rechts- Erfüllung der — hätte aufgedeckt werden müssen.
technischen Sinn, sondern auch die aus diesen Urt. BFH, AO, BewG ..... . 138
Ansprüchen geflossenen Entschädigungszahlun-
gen, die als solche noch im Nachlaß vorhanden
sind. Urt. BFH, ErbStÄndG, ErbStG ............ 783 Erstattung
—, Ss. Stundung
Ergebnisausschlußvertrag —, für die Beurteilung eines Antrages auf Steuer-
—, Leistungen, die auf einem — beruhen, sind bürger- erstattung aus Billigkeitsgründen sind die Ver-
lich-rechtlich ‘wie gesellschaftsteuerrechlich Lei- hältnisse des Stpfl. im Zeitpunkt der Zahlung der
stungen auf Grund einer im Gesellschaftsverhält- Steuern maßgebend. Urt, BFH, AO ........... 758
nis begründeten Verpflichtung. Urt. BFH, KVStG 1089
Erstattungsanspruch
Erlaß —, für die bei der Prüfung eines — bedeutsame
—, die durch den ratenweisen — von Tabaksteuer- Frage, zu wessen Gunsten eine beim FA ein-
schulden gem. 8 99 Abs. 6 TabStG bewirkte Ver- gehende Steuerzahlung zu verrechnen ist, kommt
mögensmehrung führt nicht zu einem steuer- es auf den Willen des Zahlenden an, wie er im
freien Sanierungsgewinn. Urt. BFH, KStG, Zeitpunkt der Zahlung dem FA gegenüber erkenn-
TabStG ..... .„.4.. 1194 bar hervorgetreten ist. Urt. BFH, AO ........ +2
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