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Volume Nummer 8, 5. Februar 1964

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 14.1964,1 (Public Domain)

LU. Steuer: und Zollblatt für Berlin 14. Jahrgang‘ Nr. 8 5. Februar 1964 
{BZBI. 1963 S. 914) übrige Bundesgebiet oder von dort nach Berlin versandt 
in Ant en . werden, sind Gebühren nicht zu erheben, wenn der. Abferti- 
Gebühren für die Abfertigung und Untersuchung gungsantrag nach $ 8 Abs.1 GO rechtzeitig gestellt wurde 
von Branntweinerzeugnissen des freien Verkehrs zur und die Voraussetzungen nach $ 8 Abs.2 Nr.2 oder 8 21 
Versendung zwischen Berlin und dem übrigen Abs. 2 Nr. 3 GO nicht vorliegen. 
ı Yundesgebiet Weingeistermittlungen, die von Abfertigungsbeamten 
BdF-Erlaß vom 3. Dezember BE HE C/2 — V 7155 (Bln) vorgenommen werden sind Teil der Abfertigung... | 
. N br N . Der Erlaß vom 15. Mai 1963 — III C/2 — V 7155 (Bln) 
Für die Abfertigung und für die Ermittlung des Wein- _ 10/63 — (BZBI. S. 365) wird aufgehoben“). 
geistgehalts von Branntweinerzeugnissen, die unter amt- __ 
licher Überwachung aus, dem freien. Verkehr Berlins in das *) Im StZBl. Bln. nicht veröffentlicht. 
Gasöl-Preishilfe-Fischerei 
| Zweite Änderung . 
der Richtlinien für die Gewährung einer Preishilfe für Gasöl 
für die Große Hochsee-, Große Herings-, Kleine Hochsee-, 
Küsten- und Binnenfischerei 
(Gasöl-Preishilfe-Richtlinien-Fischerei) 
(StZBlI. Berlin 1964 8. 102) 
Der nachstehende Erlaß des Bundesministers der Finan- 
zen vom 25. November 1963 findet in Berlin Anwendung 
Berlin, den 21. Januar 1964 
IN A11- F 6125 — 1/64 
Der Senator für Finanzen 
Im Auftrage 
Hofferberth 
(BAnz. Nr. 225 1 In Abschnitt I Nr. 1b) werden die Worte „1962 (Bun- 
vom 4. Dezember 1963) desgesetzbl. 1961 II S. 1683)“ ersetzt durch die Worte 
) Zweite Anderung ; / „in der jeweils geltenden Fassung“. 
der Richtlinien für die Gewährung einer Preishilfe für Gasöl © . PETE 
für die Große Hochsee-, Große Herings-, Kleine Hochsee-, 2 In Abschnitt II Nr. 2a) wird das Wort „schriftlich 
Küsten- und Binnenfischerei Br durch die Worte „mit einem Vordruck nach vorge- 
(Gasöl-Preishilfe-Richtlinien-Fischerei) schriebenem Muster“ ersetzt. 
Vom 25. November 1963 
& RER x CS T & . 3. In Abschnitt III Nr. 2 werden nach den Worten „Aus- 
Die Gasöl-Preishilfe-Richtlinien-Fischerei vom 4. Mai nahmsweise kann jedoch“ die Worte „für die Zeit bis 
1962 (Bundesanzeiger Nr. 132 vom 17. Juli 19621), geändert zum 81. Dezember 1963“ eingefügt. 
am 10. August 1962 (Bundesanzeiger Nr. 154 vom 
16. August 1962%), werden wie folgt geändert: 4 In Abschnitt III Nr. 3 ist nach den Worten „vergangene 
) StZBIL BR] Geschäftsjahr“ einzufügen ‚, für das Geschäftsjahr 
1) StZBl. Bln. 1962 S. 1542. ARD 
5 StZBl. Sin. 1962 S. 1607; 1963 spätestens bis zum 30. Juni 1964,“. 
Zoil 
Allgemeine Bewilligung der Zollgutverwendung 3. in A I Nr.10 wird. das Wort „Gestellungspflichtigen“ 
(StZBI. Berlin 1964 8. 102) ersetzt durch das Wort „Zollbeteiligten“, 
n hstchende Mrlak des‘ Bund va der m 4. ATINr.11 erhält folgende Fassung: 
er nachstehende Erlaß des Bundesministers der Finan- ; . A ; 
: z ‚11. den im Zollgebiet ansässigen gewerblichen Kraft- 
zen vom 22. Oktober 1963. findet in Berlin Anwendung fahrzeugvermietern für außerhalb des Zollgebiets 
Berlin; den 16. Dezember 1963 beheimatete Landkraftfahrzeuge, die von den 
III A 11 -— Z 1430 — 2/63 Fahrzeugmietern zur vorübergehenden Verwen- 
eat dung (nach Nr. 1) in das Zollgebiet gebracht wor- 
Der Senator für Finanzen den waren und spätestens drei Monate nach der 
Im Auftrage‘ « Übergabe an diese Vermieter entweder 
Hofferbertn a) von dem Vermieter selbst oder in seinem Auf- 
(BZBl. 1963 S. 860) trag von ständig bei ihm Beschäftigten in das 
De Heimatland unmittelbar oder über ein auf dem 
Allgemeine Bewilligung der Zollgutverwendung kürzesten Weg gelegenes Drittland zurückge- 
BdF-Erlaß vom 22. Oktober 1963 III B/1 — Z 1430 — 6/63 bracht werden, ohne daß dabei dritte Personen 
Der Erlaß vom 18. April 1963 — III B/1 — Z 1430 — 4/63 hEierdert werden 
(BZBl. S. 305°) wird mit Wirkung vom 10. November 1963 oder 
wie folgt geändert: im mittelbaren Besitz des Vermieters dazu ver- 
1. In A I Nr.1 wird das Wort „Gestellungspflichtigen“ wendet werden, um Personen (auch mit ihrem 
ersetzt durch das Wort „Zollbeteiligten“, N Otte N ne ERTL Een) OL Un 
S . 7 er # lLtelpunkt ihrer Lebensinteressen) nicht im 
DEN erh Tolgende Messung Zollgebiet haben, auf ihrer Fahrt im Zollgebiet 
. dem Zollbeteiligten für Umschließungen (ausge- mit anschließender Ausreise unmittelbar in das 
nommen Säcke und Beutel aus Jutegeweben der Heimatland des Fahrzeugs oder in ein Dritt- 
Tarifnr. 62.03-A), die zweifelsfrei dazu bestimmt land zu befördern, das auf dem kürzesten Weg 
sind, bei der Ausfuhr von Waren verwendet zu zum Heimatland liegt; 
werden,“, unter der Voraussetzung, daß sich der’ Vermieter 
*) StZBl. Bin. 1963 S. 793. beim Hauptzollamt Frankfurt (Main), Gutleut- 
La
	        
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