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Volume Nummer 8, 5. Februar 1964

Full text: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 14.1964,1 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin 14, Jahrgang‘. Nr. 8 5, Februar 1964 3ı 
19... In. den. Erläuterungen: zu Tarifnr. 29.44 erhält in Ab- b) Die bisherigen Absätze 1 bis 6 werden Absätze 2 
schnitt II der Buchstabe d folgende Fassung: bis 7. ; 
;d) Zwischenerzeugnisse der Gewinnung der Anti- c) In Absatz 2 (neu) Nummer 1 wird das‘ Wort 
biotika, die aus dem inaktiven Myzel, dem Filter- „dürfen“ ersetzt durch „müssen“. 
hilfsmittel und- den bei der Fermentation gebilde- 
ten Antibiotika bestehen, sowie Rückstände (5so- N - 
genannte ‚Cakes’) der Antibiotikagewinnung, die 27. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 38.19 werden wie folgt 
nur noch geringe Mengen Antibiotika enthalten.“ geändert: 
a) In Abschnitt I treten folgende Änderungen ein: 
20. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 32.09 wird in Ab- 5 x 
schnitt I Abs. 1 am Schluß angefügt: „Hierher gehören 1. Der Absatz 17 erhält folgende Fassung: 
auch Bitumenlösungen mit einem Gehalt an leichtflüch- + TV-8 (17) Zu Q-IV-a gehören  künst- 
tigen Lösungsmitteln von mehr als 26 Gewichtshundert- liche Kristalle aus Halogensalzen der 
teilen.“ Alkali- oder Erdalkalimetalle (z. B. 
aus Lithium- oder Kalziumfluorid, 
zu. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 34.02 werden wie folgt Kalium- oder Natriumchlorid, Ka- 
geändert: liumbromid) oder aus Magnesium- 
N - oxyd, die keine optischen Elemente 
a) In Abschnitt I treten folgende Änderungen ein: sind. Chemisch einheitliche Kristalle 
1 In Absatz 4’wird hinter dem Wort „Alkylbenzol- dieser Art gehören nur dann hierher, 
sulfonate,“ eingefügt: „technische Dodecylbenzol- wenn sie ein Stückgewicht von 2,5 g 
sulfosäure,“. oder. mehr besitzen, Mischkristalle 
S (z. B. aus Kaliumbromid und Kalium- 
. In Absatz 11 werden die Worte „und Zubereitun- jodid) dagegen ohne Rücksicht auf 
gen“ an beiden Stellen gestrichen. ihr Stückgewicht.“ 
b) In Abschnitt IT werden in Buchstabe a. die Worte ; 
„und Zubereitungen“ gestrichen. In Absatz 30 erhält die Nummer 24. folgende 
Fassung: 
22. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 34.03 wird in Ab- ;24, Zwischenerzeugnisse der Gewinnung der 
schnitt II als neuer Buchstabe e angefügt ) Antibiotika, die aus dem inaktiven Myzel, 
. S x s . dem Filterhilfsmittel und den bei der Fer- 
x Er Giraoluf solern ES GEGOLKSCHAN 2-0 G5 mentation gebildeten Antibiotika bestehen, 
® ne . = z sowie Rückstände (sogenannte ‚Cakes’) der 
wichtshundertteile und der Mineralölgehalt minde- WO : 5 
stens 70 Gewichtshundertteile betragen (Tarifnr Antibiotikagewinnung, die nur noch ge- 
38.19).“ ) ringe Mengen Antibiotika enthalten.“ 
23. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 35.05 werden wie folgt 3 In Absatz 30 werden folgende‘ Nummern 33 
geändert: und 34 angefügt: 
a) In AbschnittI Abs.1 werden die Worte „ , Ver- a) „33. Anderweit (z. B. in Absatz1ı7 oder in 
Athern oder in anderer Weise“ gestrichen. der vorstehenden Nummer 32) nicht er- 
faßte Mischkristalle.“ 
bh 2 ADSCHMIE LT GEHE der Buchstabe d rolgende b). „34. In Mineralöl kolloidal:oder halbkolloidal 
5: dispergierter Graphit, sofern der Gra- 
„d). Amylose. Dialdehydstärke, mit Formaldehyd phitgehalt 2-30 . Gewichtshundertteile 
oder Epichlorhydrin behandelte Stärke, ver- und der Mineralölgehalt - mindestens 
ätherte‘ oder veresterte Stärke und Dextran 70 Gewichtshundertteile betragen, auch 
(Tarifnr. 39.06).“ mit Zusatz von Stabilisierungsmitteln.“ 
MM * % . b) In Abschnitt II wird in Buchstabea hinter. dem 
24. In den Erläuterungen Zu Tarifnr. 37.01 wird in Ab- Wort „Künstliche“ eingefügt: „chemisch einheit- 
schnitt I am Schluß angefügt liche“. 
„Hierher gehören auch lichtempfindliche Platten, die 
nach Bestrahlung und anschließender chemischer Be- 
handlung elektrische Schaltungen ergeben.“ 28. Die Erläuterungen zu Kapitel 39 werden in Abschnitt I 
wie. folgt geändert: 
25. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 38.01 erhält in Ab- a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: 
schnitt II der Buchstabe c folgende Fassung: „(2) Zu Vorschrift 2b: Silikone sind chemisch 
‚c) Kolloider Graphit, in Öl dispergiert: graphitierte nicht einheitliche Verbindungen, deren „Molekeln 
Mineralöle (Tarifnr. 27.10); Schmiermittel mit mehr als eine Si-O-Si-Gruppe und an Siliziumatome 
Mineralölanteil, sofern der Mineralölgehalt weni- (durch Si-C-Bindungen) gebundene organische 
ger. als 70. Gewichtshundertteile beträgt, und mine- Grüppen enthalten.“ 
ralölfreie Schmiermittel (Tarifnr, 34.03); ‘Graphit- b): In Absatz 8. wird hinter dem Wort „Beflocken,“ ein- 
dispersionen in Mineralöl mit einem Mineralöl- gefügt: „Einbetten von Glaskügelchen (Ballotini),“. 
gehalt von mindestens 70 Gewichtshundertteilen 
und. einem «Graphitgehalt von 2-30; Gewichts- 
hundertteilen (Tarifnr. 38.19). 29. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 39.06 werden wie folgt 
geändert: 
26. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 38.12 werden in Ab- a) In Abschnitt I treten folgende Änderungen ein: 
schnitt I wie folgt geändert: ii S - z 
Ss ? ii. Das Wort „Stärkenitrate,“ wird gestrichen. 
a) Folgender neuer Absatzl wird vor „Zu A:“ ein- : 
gefügt: 2 Die Worte „stark, verätherte Stärke“ werden er- 
S S S . % setzt durch: „verätherte oder veresterte Stärke, 
„(1) Zubereitete Erzeugnisse im Sinne dieser veräthertes oder verestertes Johannisbrotkern- 
Tarifnummer sind zweckbedingte Mischungen ver- mehl oder Guarsamenmehl“. 
schiedener Komponenten. Als solche Komponenten 
gelten Konservierungs- und Stabilisierungsmittel b) In Abschnitt II werden in Buchstabe e die Worte 
nicht.“ „, Veräthern oder in anderer Weise“ gestrichen. .
	        
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