Steuer- und Zollblatt für Berlin 14, Jahrgang‘. Nr. 8 5, Februar 1964 3ı
19... In. den. Erläuterungen: zu Tarifnr. 29.44 erhält in Ab- b) Die bisherigen Absätze 1 bis 6 werden Absätze 2
schnitt II der Buchstabe d folgende Fassung: bis 7. ;
;d) Zwischenerzeugnisse der Gewinnung der Anti- c) In Absatz 2 (neu) Nummer 1 wird das‘ Wort
biotika, die aus dem inaktiven Myzel, dem Filter- „dürfen“ ersetzt durch „müssen“.
hilfsmittel und- den bei der Fermentation gebilde-
ten Antibiotika bestehen, sowie Rückstände (5so- N -
genannte ‚Cakes’) der Antibiotikagewinnung, die 27. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 38.19 werden wie folgt
nur noch geringe Mengen Antibiotika enthalten.“ geändert:
a) In Abschnitt I treten folgende Änderungen ein:
20. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 32.09 wird in Ab- 5 x
schnitt I Abs. 1 am Schluß angefügt: „Hierher gehören 1. Der Absatz 17 erhält folgende Fassung:
auch Bitumenlösungen mit einem Gehalt an leichtflüch- + TV-8 (17) Zu Q-IV-a gehören künst-
tigen Lösungsmitteln von mehr als 26 Gewichtshundert- liche Kristalle aus Halogensalzen der
teilen.“ Alkali- oder Erdalkalimetalle (z. B.
aus Lithium- oder Kalziumfluorid,
zu. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 34.02 werden wie folgt Kalium- oder Natriumchlorid, Ka-
geändert: liumbromid) oder aus Magnesium-
N - oxyd, die keine optischen Elemente
a) In Abschnitt I treten folgende Änderungen ein: sind. Chemisch einheitliche Kristalle
1 In Absatz 4’wird hinter dem Wort „Alkylbenzol- dieser Art gehören nur dann hierher,
sulfonate,“ eingefügt: „technische Dodecylbenzol- wenn sie ein Stückgewicht von 2,5 g
sulfosäure,“. oder. mehr besitzen, Mischkristalle
S (z. B. aus Kaliumbromid und Kalium-
. In Absatz 11 werden die Worte „und Zubereitun- jodid) dagegen ohne Rücksicht auf
gen“ an beiden Stellen gestrichen. ihr Stückgewicht.“
b) In Abschnitt IT werden in Buchstabe a. die Worte ;
„und Zubereitungen“ gestrichen. In Absatz 30 erhält die Nummer 24. folgende
Fassung:
22. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 34.03 wird in Ab- ;24, Zwischenerzeugnisse der Gewinnung der
schnitt II als neuer Buchstabe e angefügt ) Antibiotika, die aus dem inaktiven Myzel,
. S x s . dem Filterhilfsmittel und den bei der Fer-
x Er Giraoluf solern ES GEGOLKSCHAN 2-0 G5 mentation gebildeten Antibiotika bestehen,
® ne . = z sowie Rückstände (sogenannte ‚Cakes’) der
wichtshundertteile und der Mineralölgehalt minde- WO : 5
stens 70 Gewichtshundertteile betragen (Tarifnr Antibiotikagewinnung, die nur noch ge-
38.19).“ ) ringe Mengen Antibiotika enthalten.“
23. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 35.05 werden wie folgt 3 In Absatz 30 werden folgende‘ Nummern 33
geändert: und 34 angefügt:
a) In AbschnittI Abs.1 werden die Worte „ , Ver- a) „33. Anderweit (z. B. in Absatz1ı7 oder in
Athern oder in anderer Weise“ gestrichen. der vorstehenden Nummer 32) nicht er-
faßte Mischkristalle.“
bh 2 ADSCHMIE LT GEHE der Buchstabe d rolgende b). „34. In Mineralöl kolloidal:oder halbkolloidal
5: dispergierter Graphit, sofern der Gra-
„d). Amylose. Dialdehydstärke, mit Formaldehyd phitgehalt 2-30 . Gewichtshundertteile
oder Epichlorhydrin behandelte Stärke, ver- und der Mineralölgehalt - mindestens
ätherte‘ oder veresterte Stärke und Dextran 70 Gewichtshundertteile betragen, auch
(Tarifnr. 39.06).“ mit Zusatz von Stabilisierungsmitteln.“
MM * % . b) In Abschnitt II wird in Buchstabea hinter. dem
24. In den Erläuterungen Zu Tarifnr. 37.01 wird in Ab- Wort „Künstliche“ eingefügt: „chemisch einheit-
schnitt I am Schluß angefügt liche“.
„Hierher gehören auch lichtempfindliche Platten, die
nach Bestrahlung und anschließender chemischer Be-
handlung elektrische Schaltungen ergeben.“ 28. Die Erläuterungen zu Kapitel 39 werden in Abschnitt I
wie. folgt geändert:
25. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 38.01 erhält in Ab- a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
schnitt II der Buchstabe c folgende Fassung: „(2) Zu Vorschrift 2b: Silikone sind chemisch
‚c) Kolloider Graphit, in Öl dispergiert: graphitierte nicht einheitliche Verbindungen, deren „Molekeln
Mineralöle (Tarifnr. 27.10); Schmiermittel mit mehr als eine Si-O-Si-Gruppe und an Siliziumatome
Mineralölanteil, sofern der Mineralölgehalt weni- (durch Si-C-Bindungen) gebundene organische
ger. als 70. Gewichtshundertteile beträgt, und mine- Grüppen enthalten.“
ralölfreie Schmiermittel (Tarifnr, 34.03); ‘Graphit- b): In Absatz 8. wird hinter dem Wort „Beflocken,“ ein-
dispersionen in Mineralöl mit einem Mineralöl- gefügt: „Einbetten von Glaskügelchen (Ballotini),“.
gehalt von mindestens 70 Gewichtshundertteilen
und. einem «Graphitgehalt von 2-30; Gewichts-
hundertteilen (Tarifnr. 38.19). 29. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 39.06 werden wie folgt
geändert:
26. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 38.12 werden in Ab- a) In Abschnitt I treten folgende Änderungen ein:
schnitt I wie folgt geändert: ii S - z
Ss ? ii. Das Wort „Stärkenitrate,“ wird gestrichen.
a) Folgender neuer Absatzl wird vor „Zu A:“ ein- :
gefügt: 2 Die Worte „stark, verätherte Stärke“ werden er-
S S S . % setzt durch: „verätherte oder veresterte Stärke,
„(1) Zubereitete Erzeugnisse im Sinne dieser veräthertes oder verestertes Johannisbrotkern-
Tarifnummer sind zweckbedingte Mischungen ver- mehl oder Guarsamenmehl“.
schiedener Komponenten. Als solche Komponenten
gelten Konservierungs- und Stabilisierungsmittel b) In Abschnitt II werden in Buchstabe e die Worte
nicht.“ „, Veräthern oder in anderer Weise“ gestrichen. .