1397
Steuer- und Zollblatt für Berlin 183. Jahrgang Nr. 75 19. Dezember 1963 (LA 1029)
des Grundstückes und dem Schuldner der Verbindlich- Vermögensabgabe-Feststellung von Kriegssachschäden
keit, so kann aus dem Gesichtspunkte der Gesamtschuld- .
nerschaft unter den Gesellschaftern der KG einschließ- Urteil des BFH vom 15. Februar 1963 — III 10/62 U
lich der Kommanditisten keine Hypothekengewinnabgabe (StZBI. Berlin 1963 8.1397)
zur Entstehung kommen.
1. Ist am. Betriebsvermögen einer Personengesellschaft
Für die Kreditgewinnabgabe besteht keine Bindung an ein Kriegssachschaden entstanden, an dem mehrere Gesell-
die Hypothekengewinnabgabe. Solange über die Her- Schafter beteiligt sind, so ist ein einheitlicher Schadens-
anziehung einer RM-Verbindlichkeit zur Kreditgewinn- höchstbetrag für das gesamte Betriebsvermögen nach 8 13
abgabe nicht entschieden ist, wird eine Heranziehung Abs. 4 des Feststellungsgesetzes nur festzustellen, wenn die
zur Hypothekengewinnabgabe nur vorläufig vorzuneh- Gesellschafter sowohl am 1. Januar 1940 als auch am 21. Juni
men sein. 1948 mit dem gleichen Hundertsatze am Betriebsvermögen
LAG 88 91 Abs. 1 und 2, 97 Abs. 1 Nr. 1. der Gesellschaft beteiligt waren.
2. Haben sich die Anteile der Gesellschafter einer Per-
(BStBE 1063 HIT 8.512) sonengesellschaft innerhalb des Vergleichszeitraumes in
ihrer prozentualen Höhe geändert, so ist gemäß 8 5 Abs. 1
der 8, FeststellungsDV der Schadenshöchstbetrag für den
“ Anteil jedes Gesellschafters besonders, und zwar in der
Vermögensabgabe Weise zu ermitteln, daß die jeweiligen Anteile des einzelnen
Urteil des BFH vom 26. April 1963 — III 196/59 U Gesellschafters an den nach 8 13 Abs. 4 des Feststellungs-
gesetzes maßgeblichen Einheitswerten in der dort vorge-
(StZBI. Berlin 1963 8.1397) schriebenen Weise miteinander verglichen werden.
= "A % 8. Ist der Schadenshöchstbetrag nach 8 5 Abs.1l der
USE RE Sinn de N er Te 8. FeststellungsDV für die einzelnen Gesellschaftsanteile
LAG ist der börsentechnische Begriff „geregelter Freiver- jeweils besonders zu berechnen, so findet $ 6 Abs.? des
kehr“ zu verstehen. 2 EEE nes etres keine EA TE A \
LAG 8 24 Nr. 2; 10. AbgabenDV-LA 8 39 Abs. 1 Ziff. 2. Ar DO rann 88 6 Abs.2, 13 Abs. 4; 8, Feststellungs-
(BStBl. 1963 III S. 372) (BStBl. 1963 III S. 351)
Hinweise auf Entscheidungen anderer Gerichte
Hypothekengewinnabgabe
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1963 —
1BvL 20/61 —
(StZBI. Berlin 1963 8.1397)
Die Ausdehnung der Hypothekengewinnabgabe auf Ehe-
leute unter Abweichung von dem Grundsatz der Identität
zwischen Schuldner und Grundstückseigentümer (891 Abs. 3
Nr. 1 LAG) verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG.
LAG 8 91 Abs. 3 Nr. 1.
(BStBl. 1963 I S. 488)
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