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(LA 1028) Steuer- und Zollblatt für Berlin 13. Jahrgang Nr.75 19, Dezember 1963
Der Begriff der „Entziehung‘“ ist dem Sprachgebrauch gewalt dar. Die bestehengebliebene Genehmigungspflicht
der Rückerstattungsgesetze entnommen (vgl. Urteil des stellte nur noch eine Behinderung der freien Verfü-
erkennenden Senats III 184/59 U vom 6. Mai 1960, BStBl. gungsgewalt dar, wie sie auch sonst im Devisenbewirt-
1960 III S. 320; Slg. Bd. 71 S. 193%). Eine Entziehung setzt schaftungsgesetz und anderen Gesetzen (z.B.’über den
den Verlust eines Rechtes oder dessen Minderung voraus. Verkehr von Grundstücken) enthalten ist. Eine solche
Hierbei kommt es für das Steuerrecht nach 8 1 des Steuer- Behinderung reicht nicht aus, um das Vermögen der Bgin.
anpassungsgesetzes auf die tatsächliche Sachlage an. Aus als ihrer Verfügungsgewalt entzogen anzusehen. Auch der
den Akten ergibt sich kein Anhalt für eine Entziehung der weitere Hinweis der Bgin., ihr habe auf Grund der Zweiten
Verfügungsgewalt. Die Bgin. hat sofort nach Erlaß der Sperranordnung und der erteilten Genehmigung nur noch
Zweiten Sperranordnung um eine Genehmigung für Ver- die Verfügungsbefugnis eines Handlungsbevollmächtigten
fügungen bei der zuständigen Stelle nachgesucht. Diese ($54 HGB) zugestanden, geht fehl. Die Handlungsvollmacht
Genehmigung wurde ihr bereits am 2. August 1941 erteilt. ist eine Vertretungsmacht im Sinne von $$ 164-181 BGB,
Hiernach konnte die Bgin. alle Verfügungen treffen, die mit besonderen Ausgestaltungen für das Gebiet des’ Han-
zur Aufrechterhaltung ihres damals rüstungswirtschaftlich delsverkehrs. Der Handlungsbevollmächtigte wird als Ver-
bedeutsamen Betriebes notwendig waren. Die Aufzählung treter eines Dritten, also in fremdem Namen über fremdes
von Geschäftsvorteilen in der Genehmigung vom 2. August Vermögen tätig. Im Gegensatz hierzu sind Verfügungen der
1941 ist nur beispielhaft. Aus den Akten ergibt sich kein Geschäftsführer der GmbH — auch nach Erlaß der Zweiten
Anhaltspunkt dafür, daß nicht auch z.B. Kaufverträge Sperranordnung — als Verfügungen der Organe der GmbH
über Rohmaterial usw. selbständig vorgenommen werden (gesetzliche Vertreter) über das eigene Vermögen anzu-
konnten. Die Wirkung der Zweiten Sperranordnung, die an sehen (8 35 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
sich eine generelle Genehmigungspflicht .für alle. Verfü- beschränkter Haftung). Es handelt sich hier um Verfügun-
gungsgeschäfte vorsah, war damit praktisch weggefallen. gen kraft eigener Verfügungsgewalt über eigenes Ver-
Geblieben war nur die Genehmigungspflicht für Verfügun- mögen.
gen von Vermögenswerten der GmbH außerhalb des laufen- : x x vl 7 R
den Geschäftsbetriebes. Es ist nicht behauptet worden, daß di Der En der N Ns ehtue die BER SE EEE
insoweit Verfügungen nicht genehmigt worden seien. Auch ehhdel nn N She nn SO. Novemb ; 1940 T «RGEL 1940
in der mündlichen Verhandlung konnte nicht ein einziger EDIT SrOT ET hiferti eK e dere Be teil ( wie b
Beispielsfall benannt werden. Es ergab sich vielmehr, daß Ce 1 ) rec rüh N KeS Für He Arten dan WVIE-O co
die Geschäftsleitung eindeutig bei der Bgin. blieb, auch nr TE ACH henlich rn NS An OELALCHE von © X
wenn die von der amerikanischen Gesellschafterin bestellten di S dort N KhUt e N nl nn en. A088 at An SS ade
Geschäftsführer nicht mehr mitwirkten. Die während des GC und SE tod en“. ir Nr end ein eb di SE SOHN en.
Krieges bei einem wehrwirtschaftlichen Betriebe geradezu ents Unter] ist 0 en nt T N tr eHLETEC Ch S ne Gründ ad N
selbstverständliche Unzulässigkeit, Patente ins Ausland zu Kein damals die Entschädigung abeelchnt N ut de Die ne
bringen; stellt ebenfalls Keine Entzichnug der VErtüßungs- mals versagte Entschädigung ist nicht als ein Tatbestand
- anzusehen, der die Anwendung von $ 26 Abs.1 LAG recht-
2) StZBl. Bln. 1960 S. 768 (Leitsatz). fertigt.
Hinweise auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
Bewertungsrecht — Vermögensabgabe Hypothekengewinnabgabe
Urteil des BFH vom 20. September 1963 — III 328/59 U Urteil des BFH vom 14. Juni 1963 — III 282/60 U
(StZBl. Berlin 1963 8.1396) (StZBl. Berlin 1963 S.1396)
£ E z . . & Bürgschaftsverpflichtungen als solche unterliegen nicht der
EA Die Tigenbewirtschaftung: Cmes TitterEutes Mnrch Cine Umstellung, so daß bei ihnen grundsätzlich kein Schuldner-
Stiftung stellt keinen steuerlich unschädlichen Ge- exvinn entsteht
schäftsbetrieb im Sinne von 8 7 GemV dar. ie .
: . : - un BGB 88 426, 765 ff.; HGB 8 128; LAG $ 91 Abs.1 und 3;
Werden in einen landwirtschaftlichen Betrieb gemäß 19. AbgabenDV-
ze nz « . gabenDV-LA. 8.2.
8 30 Abs. 1 BewG solche Grundstücksflächen einbezogen,
die anderen als landwirtschaftlichen Zwecken dienen, so (BStBl. 1963 III S. 462)
gehören sie zum landwirtschaftlichen Vermögen. Der
einheitlich festgestellte Einheitswert kann nicht für Hypothekengewinnabgabe
Zwecke der Vermögensabgabe nach 8 18 Abs. 1 Ziff. 14 a
LAG in einen landwirtschaftlichen Teil (Wirtschaftlicher Urteil des BFH vom 30. August 1963 — III 112/60 U
Geschäftsbetrieb) und einen forstwirtschaftlichen Teil (StZBl. Berlin 1963 S. 1396)
(Vermögensverwaltung) aufgeteilt werden.
LAG 88 16, 18 Abs. 1 Ziff. 14, 21 Abs. 1 Ziff. 1; BewG 8 30 Die Ablehnung eines Antrages auf Billigkeitserlaß ist ein
Abs. 1; StAnpG 8 17; GemV vom 24. Dezember 1953 88 6, 7. Ermessensverstoß, wenn eine Restkaufgeldschuld gesetzlich
im Verhältnis 1:1 und nach 2% Jahren rückwirkend im
(BStBl. 1963 III S. 532) Verhältnis 10:1 umgestellt wurde, und der Abgabepflich-
tige die an den privaten Gläubiger während der Geltungs-
Hypothekengewinnabgabe dauer der 1 : 1-Umstellung entrichteten Zins- und Tilgungs-
leistungen mangels dessen Bereicherung nicht mehr zu-
Urteil des BFH vom 22. März 1963 — III 319/60 U rückfordern kann.
. j Zweite Verordnung zur Neuordnung des Geldwesens vom
EIER SET PEN 4. Juli 1948 Art.16 Ziff. 36 Abs.a, 3; GUG 88 6, 26; LAG
Wird in einer gerichtlichen Entscheidung der Rückerstat- 55 91, 99, 102, 142 ff.; AO 8 131.
tungsverpflichtete zur Herausgabe des Grundstückes und (BStBl. 1963 III S. 511)
zur Zahlung einer Geldsumme verurteilt, diese Entscheidung
aber nur wegen der Geldabrechnung angefochten, so wird . z s
mit dem Ablauf der Rechtsmittelfrist des Rückerstattungs- Hypothekengewinnabgabe -— Kreditgewinnabgabe
verpflichteten die Anordnung der Rückerstattung des Grund- Urteil des BFH vom 30. Juli 1963 — III 403/58 U
stückes rechtskräftig. Von diesem Zeitpunkt ab sind Lei- sl
stungen auf die HGA beim Rückerstattungsberechtigten zu (StZBI. Berlin, 1065 8.1390)
erheben. | 1. Zur Frage der uneigennützigen Kreditbeschaffung eines
15. AbgabenDV-LA 8 4; REAO Art.79 Abs.1 Satz2, 61 Kommanditisten zugunsten der Kommanditgesellschaft.
Ahs.2, 62 Abs. 2 Sätze E und 2. 3. Liegt eine Erfüllungsübernahme durch die KG vor und
(BStBl. 1963 III S. 336) fehlt deshalb die Identität zwischen dem Eigentümer