Steuer- und Zollblatt für Berlin 13. Jahrgang‘ Nr. 73 12. Dezember 1963 1355
17. Die Erläuterungen zu Tarifnr. 38.19 werden in Abschnitt I wie folgt geändert:
a) Als neuer Absatz 16 wird eingefügt:
„Q-I (16) Zu Q-I gehören hydraulische Flüssigkeiten, z. B. Zubereitungen aus Rizi-
nusöl, Äthylglykol oder Glykolrizinoleat und Butanol oder Mischungen aus
Diacetonalkohol, Diäthylphthalat und Propylenglykol. Enthalten sie Erdöl oder
Schieferöl, so gehören sie nur hierher, wenn dieser Anteil weniger als 70 Ge-
wichtshundertteile beträgt.“
b). Die bisherigen Absätze 16 bis 22 werden Absätze 17 bis 23,
c) In den neuen Absätzen 17 bis 23 werden im Text und in den Randbezeichnungen die Absatz-
anyaben „Q-I1” und „Q-I1I1I“ bis „Q-VIII“ ersetzt durch: „Q-IV-a” und „Q-IV-c" bis
„Q-IV-h“".
d) Der bisherige Absatz 23 wird gestrichen.
%) In den Absätzen 24 bis 28 werden im Text und in‘ den Randbezeichnungen die Absatz-
angaben „Q-X” bis „Q-XIV“ ersetzt durch: „Q-IV-k“ bis „Q-IV-o“*,
f) In den Absätzen 29 und 30 werden im Text und in den .Randbezeichnungen die Absatz-
ahgaben „Q-XVII“ und „Q-XVMI“ ersetzt durch: „Q-IV-r" und „Q-IV-s“.
g) In Absatz 30 treten folgende Änderungen ein: )
1. Die Nummer 12 erhält folgende Fassung:
„12, Rostschutzmittel, z. B. Zubereitungen aus Wollfett, das in Benzin gelöst ist, ausge-
nommen jedoch Waren des Absatzes Q-111.“
2. Die Nummer 17 wird gestrichen,
3. Die bisherigen Nummern 18 bis 33 werden Nummern 17 bis 32,
4. Die Nummer 18 (neu) erhält folgende Fassung:
„18. Kernbindemittel für Gießereien auf der Grundlage von anderen Stoffen als’ von
Kunstharzen ‚oder als von natürlichen harzigen Stoffen (z. B. Kernbindemittel auf
der Grundlage von Leinöl, Pflanzenschleimen, Dextrin, Melasse oder Sulfitablauge).“
h) Der Absatz 32 erhält folgende Fassung:
„Anmerkungen 132) Zu den Anmerkungen:
1. Zu Anmerkung 4: Die Erläuterungen zu 38.12 I (4) bis (6)
gelten sinngemäß.
2 Zu Anmerkung 5, Spalte 3: Die Binnen-Zollsätze der Kap. 28
und 29 sind nur anzuwenden, wenn sie weniger als 9,9%o
betragen.
3 Zu Anmerkung 7: Aus Lignin stammende Aldehydgemische
gehören auch dann hierher, wenn sie unvermischt im Sinne
der Anmerkung 5 sind.“
18. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 39.01 werden in Abschnitt I Abs. 16 die Worte „Von den
unter (17) “ersetzt durch: „Von den unter (15)“.
19. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 39.02 werden in Abschnitt I Abs. 7. die Worte „die Erläute-
rungen zu 39.01 I (17) und (18)“ ersetzt durch: „die. Erläuterungen zu 39.01 I (15) und (16)“.
20. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 39.07 werden in Abschnitt I Abs. 1. die Worte „(s. Erläuterun-
gen zu Kap. 39 I (8))“ ersetzt durch: „(s. Erläuterungen zu Kap. 39 I (9))“.
21. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 44.13 erhält in Abschnitt II der Buchstabe e folgende Fassung:
„e) Hölzer, mit Zapfenlöchern, Zapfen, Schwalbenschwanz usw. versehen, sowie zusammen-
gesetzte Platten zu Bauzwecken aller Art (z. B. Parkettafeln aus. einer Zusammenstellung
von Stäben, Friesen, Brettern usw.) (Tarifnr. 44.23)."
22. In den Erläuterungen zu Tarifnr. 44.15 wird in Abschnitt I Abs. 4 im Text und in der Rand:-
bezeichnung die Absatzangabe „B“ ersetzt durch: „B—-1”.
23. Die Erläuterungen zu Tarifnr, 44.23 werden in Abschnitt I wie folgt geändert:
a) In Absatz 4 wird im Text und in der Randbezeichnung die Absatzangabe „B” ersetzt durch:
„B-11“,
b) In Absatz 5 wird im Text und in der Randbezeichnung die Absatzangabe „C“ ersetzt durch:
„B-HI"
24, Die Erläuterungen zu Tarifnr. 44.28 werden in Abschnitt I wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird im. Text und in der Randbezeichnung die Absatzangabe „B-I“ ersetzt durch;
A BEN
Yo